Empfangs- und Wachdienst Dresden Referenznummer der Bekanntmachung: J-2022-04
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dguv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Empfangs- und Wachdienst Dresden
Auftragsgegenstand ist die Erbringung von Empfangs- und Wachdienstleistungen für den DGUV e.V. auf dem Gelände der DGUV Akademie in Dresden, Königsbrücker Landstraße 2, 01109 Dresden, nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Dokument B.)
Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. Königsbrücker Landstraße 2 01109 Dresden
Auftragsgegenstand ist die Erbringung von Empfangs- und Wachdienstleistungen für den DGUV e.V. auf dem Gelände der DGUV Akademie in Dresden, Königsbrücker Landstraße 2, 01109 Dresden. Umfasst ist insbesondere die Besetzung der Empfänge in Gebäude 1 und 2 (stationäre Sicherheitsdienste) mit Schlüsselverbringung, Verschlussrundgängen und Sicherheitseinsätzen (mobile Sicherheitsdienste) sowie optional abrufbare Veranstaltungsbetreuungen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Dokument B.)
Es gilt § 18 Abs. 2 des Vertrages, Dokument C. Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.12.2024. Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zu zwei Mal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der AG nicht spätestens drei Monate vor der jeweiligen Vertragsverlängerung den Vertrag kündigt. Die Laufzeit des Vertrages endet in jedem Fall spätestens am 31.12.2026, ohne dass es hierfür einer gesonderten Kündigung bedarf.
Nach § 5 des Vertrages (optionale Leistungen) ist die optionale Beauftragung von anlassbezogenen Empfangs- und Wachdienstleistungen durch den AG im Umfang von max. 1.000 Personenstunden pro Vertragsjahr möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Erklärung zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers: Darstellung des Bieterunternehmens bzw. der einzelnen Mitgliedsunternehmen der Bietergemeinschaft mit Beschreibung des Leistungsprofils, der Unternehmensgröße, der Angabe des Hauptsitzes und weiterer Standorte sowie Beschreibung der Struktur. Die Eigenerklärung ist jeweils vom Bieter bzw. dem Mitglied der Bietergemeinschaft und von allen Unterauftragnehmern abzugeben.
2.) Zuverlässigkeitserklärung: Eigenerklärung, dass für den Bieter die in §§ 123 f. GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Die Eigenerklärung ist jeweils vom Bieter bzw. dem Mitglied der Bietergemeinschaft und von allen Unterauftragnehmern abzugeben.
3.) Eigenerklärung Eintragung in das Berufs- / Handelsregister, Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, Negativbescheinigung in Insolvenzsachen sowie Abführung der Krankenversicherungsbeiträge und Steuern: Eigenerklärung, dass die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft besteht und die Krankenversicherungsbeiträge der Mitarbeiter sowie Steuern ordnungsgemäß abgeführt wurden. Ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, soweit der Bieter dort eingetragen ist, nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist ist in Kopie beizufügen. Eigenerklärung und Nachweis sind jeweils vom Bieter bzw. dem Mitglied der Bietergemeinschaft und allen Unterauftragnehmern abzugeben.
1.) Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung: Gefordert ist der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen je Schadensfall (jeweils pro Jahr 2-fach maximiert):
- Personen- und Sachschäden: [Betrag gelöscht] Euro
- Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] Euro
- Abhandenkommen bewachter Sachen [Betrag gelöscht] Euro
- Bearbeitungsschäden [Betrag gelöscht] Euro
- Schlüsselschäden [Betrag gelöscht] Euro
oder eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen haben wird (= Mindestanforderung).
2) Eigenerklärung spezifischer Jahresumsatz (in Euro netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre:
Die Bieter haben ihren Gesamt-Jahresumsatz in Euro (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im spezifischen Bereich Empfangs- und Wachdienstleistungen anzugeben. Es wird ein spezifischer Mindestumsatz in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gefordert (= Mindestanforderung).
-- vgl. Ziffer III.1.2), Pkt. 1 des Bekanntmachungstextes (Versicherung)
-- vgl. Ziffer III.1.2), Pkt. 2 des Bekanntmachungstextes (spezifischer Jahresumsatz)
1.) Eigenerklärung Mitarbeiterzahl:
Die Bieter haben mit ihrem Angebot Angaben zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer im Bereich Empfangs- und Wachdienstleistungen für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu machen. Es wird eine Mindestmitarbeiterzahl von mindestens 12 im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gefordert (= Mindestanforderung).
2.) Angaben zu Referenzprojekten
Die Bieter haben mit ihrem Angebot - gemäß der vorgegebenen Struktur - vollständige Informationen zu - entsprechend der nachfolgend aufgeführten Leistungsarten - mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren, bereits abgeschlossenen oder noch in Bearbeitung befindlichen Projekten, deren Abschluss (Vertragsende) zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Angebote maximal 3 Jahre zurückliegen darf, einzureichen.
Referenzart 1/1 (Hinweis: Als Mindestanforderung sind mindestens 3 Referenzen dieser Referenzart einzureichen.):
- Leistungsart: Erbringung von Empfangsdiensten inkl. Aufschaltung auf eine Sicherheitszentrale und Durchführung von Kontrollfahrten in einem mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar genutzten Objekt. Als vergleichbar gelten folgende Objekte: Hotel, Versammlungsstätte, Ausbildungsakademie
- Bisherige Leistungsdauer: Mind. 8 Monate
3.) Erklärung zu Alarmempfangsstelle / Sicherheitszentrale DIN EN 50518:2020 oder vergleichbar
Der Bieter muss über eine Alarmempfangsstelle / Sicherheitszentrale nach DIN EN 50518:2020 oder vergleichbar verfügen und sich dazu verpflichten, diese im Auftragsfall entsprechend der Leistungsbeschreibung einzusetzen. Auf Aufforderung des Aufraggebers ist ein entsprechender Nachweis beizubringen.
4.) Angaben zur Zertifizierung nach DIN 77200 oder vergleichbar im Bereich Sicherungsdienstleistungen
Das Bieterunternehmen muss über eine gültige Zertifizierung nach DIN 77200 oder vergleichbar im Bereich Sicherungsdienstleistungen verfügen. Auf Aufforderung des Auftraggebers ist ein entsprechender Nachweis beizubringen.
-- vgl. Ziffer III.1.3), Pkt. 1 des Bekanntmachungstextes (Mitarbeiterzahl)
-- vgl. Ziffer III.1.3), Pkt. 2 des Bekanntmachungstextes (Unternehmensreferenzen)
-- vgl. Ziffer III.1.3), Pkt. 3 des Bekanntmachungstextes (Alarmempfangsstelle DIN EN 50518:2020 oder vergleichbar)
-- vgl. Ziffer III.1.3), Pkt. 4 des Bekanntmachungstextes (Zertifizierung nach DIN 77200 oder vergleichbar)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2026
1.) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum kostenlosen Download auf dem Deutschen Vergabeportal unter www.dtvp.de zur Verfügung. Das Projekt kann über die Suchfunktion gefunden und die Vergabeunterlagen können heruntergeladen werden. Auch alle weiteren verfahrensbedeutsamen Informationen (Bieterfragenkatalog, Fristverlängerungen etc.) werden ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP bereitgestellt. Ebenso wird die Kommunikation hierüber abgewickelt. Es ist deshalb für alle Interessenten entscheidend, dass Zugang zum Projektraum auf dem DTVP besteht und sie sich selbstständig über den aktuellen Stand informieren.
2.) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten zu prüfen. Fragen und Anmerkungen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zu dem im Zeitplan im Dokument A. genannten Zeitpunkt und ausschließlich über den Kommunikationsbereich des DTVP zu stellen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum). Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Interessenten zur Verfügung stellen, ebenfalls über den Kommunikationsbereich des DTVP.
3.) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, dem von allen Mitgliedern, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und dem Empfang von Erklärungen, der Entgegennahme von Zahlungen mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied sowie zur Vornahme von Verfahrenshandlungen auch im Rahmen dieses Vergabeverfahrens, Vertretungsmacht eingeräumt wird. Ferner ist eine Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Das gesonderte Formular Bietergemeinschaftserklärung ist einmal durch die gesamte Bietergemeinschaft auszufüllen.
4.) Beruft sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 47 Abs. 1 S. 1 VgV auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder der Muttergesellschaft) oder eines einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft (sog. Eignungsleihe), so muss der Bieter/die Bietergemeinschaft das Unternehmen benennen und für dieses Unternehmen die Unterlagen in dem Umfang vorlegen, in dem er sich auf die Fähigkeiten des Dritten zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit beruft. Zudem muss der Bieter/die Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung (gesondertes Formular Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer) dieses Unternehmens vorlegen, mit der dieses/dieser bestätigt, dass es/er dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter/der Bietergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-)verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaft) zu verstehen ist. Beabsichtigt der Bieter, Teile der zu vergebenden Leistung durch Unterauftragnehmer ausführen zu lassen, ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen, muss er die zum Einsatz geplanten Unterauftragnehmer angeben und deren Einsatzbereiche aufzählen (Formular Eignungsbogen). Auf Verlangen der Vergabestelle muss der Bieter Unterlagen zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers vorlegen.
5.) Der Auftraggeber behält sich im Fall von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogenen und fehlenden oder unvollständigen leistungsbezogenen Unterlagen vor, gemäß § 56 Abs. 2 VgV vorzugehen.
6.) Es besteht die Möglichkeit einer Ortsbesichtigung. Interessierte Unternehmen wenden sich zur Terminvereinbarung bis spätestens zu dem unter Ziffer II. 2 des Dokumentes A. Allgemeine Hinweise angegebenen Zeitpunkt über den Kommunikationsbereich des DTVP beim AG.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6CRU3N
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird explizit hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.