technischer Vorort-Service (TVS) am internationalen Verkehrsflughafen Köln-Bonn des Deutschen Wetterdienstes Referenznummer der Bekanntmachung: OV-46289/22-PAH

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dwd.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=453827
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=453827
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Meteorologie

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

technischer Vorort-Service (TVS) am internationalen Verkehrsflughafen Köln-Bonn des Deutschen Wetterdienstes

Referenznummer der Bekanntmachung: OV-46289/22-PAH
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71356000 Dienstleistungen im technischen Bereich
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

technischer Vorort-Service (TVS) am internationalen Verkehrsflughafen Köln-Bonn des Deutschen Wetterdienstes

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

automatisierte Flugwetterwarte Köln-Bonn, Auf dem Flughafengelände, 51147 Köln

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

technischer Vorort-Service (TVS) am internationalen Verkehrsflughafen Köln-Bonn des Deutschen Wetterdienstes

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2022
Ende: 30/09/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sofern der Vertrag nicht durch eine Vertragspartei gekündigt wird, verlängert

sich die Laufzeit um jeweils ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt

hierbei zwei Monate zum Monatsende.

Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 30.09.2027, ohne dass es einer

Kündigung bedarf.

Weiterhin ist ein zusätzliches Optionsrecht nach dem 30.09.2027 für den DWD

vorgesehen, was eine einmalige Verlängerung des Vertrages um bis zu 12 Monate

möglich macht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/05/2022
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/05/2022
Ortszeit: 09:15

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die

Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber

eingehalten werden.

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von

Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer

Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160

Absatz 3 Nr. 1 GWB).

Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen

erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).

Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht

abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach

Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle

für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen,

werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen

keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt

wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen

Bieter ergangen ist.

Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch

den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der

Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10

Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch

den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter

und Bewerber kommt es nicht an.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für

Nachprüfungsverfahren zu richten:

Bundeskartellamt

Vergabekammer des Bundes

Villemombler Straße 76

53123 Bonn

Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578

Fax: +49 (0)228 / 94 99-163

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/04/2022