Zu- und Ersatzbau sowie Abbruch und Sanierung inkl. Interimsunterbringungen des Matthias-Claudius-Gymnasiums am Standort Witthöfftstraße 8 - Projektmanagementleistungen in Anlehnung an §§ 2+3 AHO Heft Nr. 9 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV VV 164-21 BK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Zu- und Ersatzbau sowie Abbruch und Sanierung inkl. Interimsunterbringungen des Matthias-Claudius-Gymnasiums am Standort Witthöfftstraße 8 - Projektmanagementleistungen in Anlehnung an §§ 2+3 AHO Heft Nr. 9
SBH | Schulbau Hamburg hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m².
In dieser Tätigkeit wurde SBH mit dem Ausbau zur 6-Zügigkeit des Matthias-Claudius-Gymnasiums am Standort Witthöfftstraße 8 in 20355 Hamburg beauftragt.
Im Weiteren siehe Ziffer 2.4. der Bekanntmachung.
Hamburg
Das Gymnasium wird gemäß aktueller Standortdaten als 4-zügige Schule geführt. Tatsächlich wird sie in der Praxis mindestens 4,5 bis 5-zügig betrieben und weist daher bereits heute große Flächendefizite in fast allen Funktionsbereichen auf. Es mangelt insbesondere an Fachräumen, Funktions- und Gemeinschaftsflächen und Bereichen für den Ganztagesbedarf.
Baulich setzt sich die Schule aus einem Ensemble von insgesamt 6 Einzelgebäuden (ohne Sportanlagen), zusammen. Das Gymnasium hat mit seinem Haupthaus aus dem 19. Jahrhundert ein identitätsstiftendes Gebäude, das zwar nicht unter Denkmalschutz steht, jedoch charakteristisch für den Schulstandort und den Stadtteil ist, und den es im Rahmen der Standortüberplanung zu erhalten gilt.
Der Standort soll zur 6-Zügigkeit erweitert werden. Hierfür wurde Projektstufe 1 durch den AG erbracht und unter der Regie eines externen Schulbauberater-Teams (steg Hamburg und NeueSchule) eine Phase Null mit der Schule durchgeführt. Das Ergebnis der Phase Null wird mind. auszugsweise mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. Das vorgenannte Büro ist von der Beteiligung an vorliegendem Verhandlungsverfahren ausgeschlossen (vgl. § 7 VgV).
In einer Machbarkeitsstudie des AG wurden unter enger Einbeziehung der Genehmigungsinstanzen Oberbaudirektion, Stadt- und Landschaftsplanung, Denkmalschutz sowie Stadtgrün die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Realisierung des Neubauvolumens untersucht. Der aktuelle Bebauungsstand auf der projektierten Fläche, lässt keine weiteren Ergänzungsbauten zu. Ziel ist daher die vollumfängliche Erneuerung des gesamten nördlichen Grundstücksabschnitts nach aktuellen Anforderungen und Richtlinien; somit der sukzessive Rückbau der Gebäude 4, 5, 6 und 8 sowie die Realisierung zweier neuer Gebäude als Zu- und Ersatzbau unter Berücksichtigung der Flächendefizite bei einer 6-Zügigkeit.
Als Konsens wurde als Grundlage für die weitere Planung festgelegt:
Baumaßnahmen:
Zu- und Ersatzbaumaßnahme mit Gründach inkl. Kantine 1.BA
Zu- und Ersatzbaumaßnahme mit Gründach ohne Kantine 2.BA
Sukzessive Rückbaumaßnahmen Geb. 6+8 (SEPL19 -25f)
Sukzessive Rückbaumaßnahmen Geb. 4+5 (SEPL19 -25f)
Abschnittsweise Sanierung des Hauptgebäude 1
Sanierung Siele und Freianlagen/Neugestaltung der Schulhoffläche
Interimsmaßnahmen und temporäre Schulersatzflächen
Aufgrund der Größenordnung des Schulstandortes ist eine nutzerorientierte Planung der Außenflächen ebenso wichtig wie die Gestaltung der Gebäude. Daher ist die Außenraumgestaltung konzeptionell nicht von der Gebäudeplanung zu trennen. Die Erhaltung und Inszenierung der bestehenden Schulhofflächen und eine Integration neu zu gestaltenden Hofflächen gehört daher mit zu den Planungsaufgaben.
Eine konsequente Trennung zwischen laufendem Schulbetrieb und Baustelle während der Realisierungsphase, gehört zu den wichtigsten Anforderungen der Bauablaufplanung und muss zwingend im Rahmen der Planungen berücksichtigt werden, um die Voraussetzungen für einen reibungslosen und zügigen Bauablauf zu gewährleisten. Ebenso wichtig ist die organisatorische und logistische Planung von Interimsmaßnahmen inkl. damit verbundener Umzugsplanungen.
Die Bauvorhaben sollen gestaffelt ab Frühjahr 2023 bis Herbst 2027 durchgeführt werden.
Das Projektbudget (KG 200-700) beträgt ca. 17,8 Mio. Euro brutto.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
- Projektstufe 1, Handlungsbereiche A-E gem. § 2 AHO Heft Nr. 9
- Projektstufen 2-5, Handlungsbereiche A-E gem. § 2 AHO Heft Nr. 9 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen)
- Besondere Leistungen der Steuerung des Umzugsmanagements in Anlehnung an die AHO als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG
- Besondere Leistungen der Sonderbefassung Denkmalschutz in Anlehnung an AHO als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG
- Projektleitungsaufgaben für die Projektstufe 1 in Anlehnung an § 3 AHO Heft Nr. 9;
- Projektleitungsaufgaben für die Projektstufen 3 bis 5 in Anlehnung an § 3 AHO Heft Nr. 9 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen)
- Besondere Leistungen in allen Projektstufen in Anlehnung an § 2 AHO Heft Nr. 9 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Vertreter des Denkmalschutzes sowie Vertreter der Schule und solche aus bezirklichem Kontext werden ggf. als Sachverständige in beratender Funktion einbezogen.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das Büro D&K drost-consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
- Projektstufen 2 bis 5, Handlungsbereiche A-E gem. § 2 AHO Heft Nr. 9 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen)
- Projektleitungsaufgaben für die Projektstufen 2 bis 5 in Anlehnung an § 3 AHO Heft Nr. 9 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen)
- Besondere Leistungen der Steuerung des Umzugsmanagements in Anlehnung an AHO als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG
- Besondere Leistungen der Sonderbefassung Denkmalschutz in Anlehnung an AHO als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG
- Besondere Leistungen in allen Projektstufen in Anlehnung an § 2 AHO Heft Nr. 9 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zu- und Ersatzbau sowie Abbruch und Sanierung inkl. Interimsunterbringungen des Matthias-Claudius-Gymnasiums am Standort Witthöfftstraße 8- Projektmanagementleistungen in Anlehnung an §§ 2+3 AHO Heft Nr. 9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22765
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]