Betreuung der Internetseite "German-Pavilion.com" nebst Erstellung von Ausstellerbroschüren als Begleitmaßnahme für das Auslandsmesseprogramm des Bundes - Rahmenvereinbarung - Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/004-21#011
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 057-149674)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreuung der Internetseite "German-Pavilion.com" nebst Erstellung von Ausstellerbroschüren als Begleitmaßnahme für das Auslandsmesseprogramm des Bundes - Rahmenvereinbarung -
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt die deutsche Wirtschaft im Rahmen der Exportförderung durch die Beteiligung an Auslandsmessen durch das Auslandsmesseprogramm (AMP).
Die Auswahl der für eine Beteiligung vorgesehenen Veranstaltungen erfolgt auf Vorschlag der am Außenhandel interessierten Wirtschaftsorganisationen, der deutschen Auslandshandelskammern, der deutschen diplomatischen Vertretungen, durch den Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V. (AUMA) und das BMWK. Im "Arbeitskreis für Auslandsmessebeteiligungen beim AUMA" wird das AMP des folgenden Jahres u. a. mit den relevanten Industrieverbänden beraten und die Vorschlagsliste durch das BMWK festgelegt.
Die Organisation sowie die technische und finanzielle Abwicklung der in das Auslandsmesseprogramm aufgenommenen Beteiligungen werden sogenannten Durchführungsgesellschaften (im Folgenden DFG genannt) übertragen. Die DFG, die vom BMWK mit der Durchführung einer Beteiligung als Ergebnis einer Ausschreibung beauftragt wurde, ist für die ausstellenden Unternehmen aus Deutschland in allen organisatorischen Fragen der Ansprechpartner. Die DFG koordiniert die komplette Abwicklung der Auslandsmessebeteiligung des Bundes unter Einbindung spezialisierter Dienstleister, wie z. B. Architekten, Standbauer, Spediteure etc.
Die übliche Beteiligungsform im Rahmen des AMP ist die Firmengemeinschaftsausstellung, bei der die ausstellenden Unternehmen mit eigenen Ständen in Verbindung mit einem Informationsstand des Bundes an Messen teilnehmen. Sie ist die häufigste, wirksamste und meist auch umfangreichste Art der deutschen Beteiligung an ausländischen Messen. Die Firmenstände werden räumlich zusammengefasst, optisch hervorgehoben und wirkungsvoll präsentiert.
Gemeinschaftsstände kommen nur zustande, wenn sich bis zum Anmeldeschluss mindestens zehn Unternehmen verbindlich angemeldet haben. Die Ausstellerzahl variiert bei den Messebeteiligungen zwischen zehn und bis zu 300 Unternehmen. Aussteller haben bei einer Firmengemeinschaftsausstellung einen Beteiligungsbeitrag pro Quadratmeter zu entrichten. Dieser schließt alle in den besonderen Teilnahmebedingungen aufgeführten Leistungen ein.
Neben allgemeinen Leistungen des Standbaus und Ausstattungen der Standflächen sind häufig auch sog. Begleitmaßnahmen Teil des vergünstigten Angebots des BMWK. Diese können von den beteiligten Wirtschaftsorganisationen beantragt werden. Zu den Begleitmaßnahmen gehören im Einzelnen z. B.:
- Direkt-Mail-Aktionen in der Landessprache,
- Anzeigen in Fachzeitschriften und Gemeinschaftswerbung,
- Pressekonferenzen,
- Symposien und Fachvorträge,
- Empfang durch die deutsche diplomatische Vertretung,
- Internetauftritt (Portal www.german-pavilion.com mit den einzelnen Messebeteiligungen),
- gedrucktes Ausstellerverzeichnis als Broschüre.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen