Barrierefreier Ausbau Bf Freilassing; Planung Referenznummer der Bekanntmachung: 16FEI20555
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Barrierefreier Ausbau Bf Freilassing; Planung
Barrierefreier Ausbau Bf Freilassing: Planung
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Barrierefreier Ausbau Bf Freilassing; Planung
Ort: Wien
NUTS-Code: AT13 Wien
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Barrierefreier Ausbau Bf Freilassing: Planung
Ort: Wien
NUTS-Code: AT13 Wien
Land: Österreich
Ausplanung der Unterlagen für den SB 6 EBA Wasserrecht. LÄ27
Die Leistung würde bei Wechsel des AN durch einen Dritten nicht wirtschaftlich darstellbar sein. Die Plangrundlage wurde
erstellt und ist technisch vom Bearbeiter des Ingenieurbüros dargestellt. Ein Dritter könnte dies nicht ohne Einarbeitung
darstellen.