260206 - Barrierefreier Ausbau der U-Bahn Haltestelle Hudtwalckerstraße, hier Elektroinstallationsarbeiten, VE307 [bA]
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
260206 - Barrierefreier Ausbau der U-Bahn Haltestelle Hudtwalckerstraße, hier Elektroinstallationsarbeiten, VE307 [bA]
Elektroinstallationsarbeiten für die folgende Baumaßnahme: Die Haltestelle Hudtwalckerstraße soll barrierefrei ausgebaut werden. Hierzu erfolgt der Einbau von einem Personenaufzug zur Überbrückung der Straßen- zur Bahnsteigebene mit zusätzlicher Erweiterung des Bahnsteigzugangs um einen weiteren Treppenzugang in einem neu zu erschließenden Teilbereich der Haltestelle.
Die Haltestelle Hudtwalckerstraße soll barrierefrei ausgebaut werden. Hierzu erfolgt der Einbau von einem Personenaufzug zur Überbrückung der Straßen- zur Bahnsteigebene mit zusätzlicher Erweiterung des Bahnsteigzugangs um einen weiteren Treppenzugang in einem neu zu erschließenden Teilbereich.
Dafür entsteht im nördlichen Bereich der Haltestelle innerhalb des jetzigen Bahndamms eine weitere Schalterhalle, über die ein zweiter Zugang zum Bahnsteig möglich wird. Weiter werden innerhalb dieser Schalterhalle der Aufzugsschacht sowie die Technikräume dafür positioniert.
Als Haupteinspeisung dient ein Anschluss an das Hochbahn-Mittelspannungsnetz gemäß RUEA 3. Aufzüge werden über die Hauptversorgung Gruppe II versorgt. Als Hilfseinspeisung dient ein Niederspannungs-Hausanschluss des Versorgungsnetz-betreibers Stromnetz Hamburg. Dieser versorgt bei der Haupteinspeisung betriebswichtige Verbraucher der Gruppe I. Als Ersatzeinspeisung dienen batteriegespeiste Wechselrichteranlagen. Diese versorgen u.a. die Sicherheitsbeleuchtung. Die Mittelspannungskabel der Hauptversorgung müssen getrennt, zurückgezogen und gemufft, sowie neu angeschlossen werden.
Die vorhandenen Niederspannungsschaltanlagen befinden sich angrenzend an die Bestandsschalterhalle. Diese sind für die zusätzliche Versorgung des neuen Aufzugs, sowie der Schalterhalle inkl. der Nebenräume ausreichend dimensioniert. Für den Starkstromkreisabgang der neuen Aufzugsanlage ist ein Sicherungsabgang Größe NH00 in Gruppe II der NS-HVT erforderlich.
Die Haupt-, Licht-, und Kraftverteilungen sind in die Gruppen I und II unterteilt. Beide Gruppen werden von der Haupteinspeisung aus dem Mittelspannungsnetz der Hamburger Hochbahn versorgt.
Bei Ausfall der Haupteinspeisung wird von einer Hilfseinspeisung aus dem VNB-Netz nur noch die Gruppe I eingespeist. Die elektrische Versorgung der Aufzugsanlage erfolgt aus der vorhandenen Niederspannungshauptverteilung (Gruppe II). Für die Versorgung von Steckdosen ist eine neue Unterverteilung mit allstromsensitiven RCD Typ B vorzusehen. Verteilungen sind in die Gruppen I und II entsprechend RUEA 5 zu unterteilen, die einzeln von der Hauptverteilung eingespeist werden. Alle Verteilungen sind so aufzubauen, dass die gruppenweise Freischaltung der Verbraucher einschließlich der Steuerkreise möglich ist, ohne die Gesamtanlage freischalten zu müssen. Die Schaltanlagen werden vorzugsweise als Isolierstoff-Wandverteilungen in Schutzklasse II ausgeführt. Die Verteilungen sind in Räumen für elektrische Anlagen unterzubringen.
Der Aufzugsmaschinenraum ist mit Steuer- und Meldeeinrichtungen auszurüsten. Die Übergabeeinheiten werden in der Nähe der zugehörigen Verteilungen angeordnet.
Grundsätzlich sind Kabel und Leitungen mit Kunststoffaußenisolierung, halogenfrei und gemäß VDE 472 / 813, 816, 804 Prüfart C zu verwenden. Damit ist gewährleistet, dass erhöhte Anforderungen im Brandfall eingehalten werden. Kabel für die Sicherheitsbeleuchtung müssen im Brandfall mindestens 30 Minuten funktionsfähig bleiben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Kopie Auszug Berufsregister oder Handelsregister, (Ausschlusskriterium);
2. Kopie Auszug Gewerbezentralregister -nicht älter als 12 Monate, (Ausschlusskriterium);
3. Bescheinigungen (jeweils nicht älter als 12 Monate) des Finanzamtes, als Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, und Abgaben,(Ausschlusskriterium);
4. Bescheinigungen (jeweils nicht älter als 12 Monate) der Krankenkasse als Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen (Ausschlusskriterium);
5. Bescheinigungen (jeweils nicht älter als 12 Monate) der Berufsgenossenschaft als Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen (Ausschlusskriterium);
6. Eigenerklärung, das gegen das Unternehmen kein Verfahren gemäß § 123-124 GWB (Insolvenzverfahren, Liquidation) beantragt, eröffnet oder eingeleitet worden ist, (Ausschlusskriterium);
7. Eigenerklärung, dass keine geschäftsführende Person gem. § 123-124 GWB rechtskräftig verurteilt worden ist. (Ausschlusskriterium);
1. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio EUR pro Schadensfall, (Ausschlusskriterium)
2. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle deutsch sprechendes Schlüsselpersonal (Projektleiter, Bauleiter und Polier) eingesetzt wird, (Ausschlusskriterium)
1. 3 Referenzen zum „Bauen im Gewerk Elektroinstallation im Bestand“ in Größenordnungen > 0,5 Mio. EUR für die letzten 3 Jahre.
2. 3 Referenzen der letzten 3 Jahre für Kabelverlegearbeiten, mit Mindestauftragswert von [Betrag gelöscht] EUR je Auftrag Netto, aus dem industriellen Gewerbebau oder im öffentlichen Raum.
3. Eigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation, mindestens 40 gewerbliche Mitarbeiter, davon mindestens 20 Elektrofachkräfte. Zusicherung der Kapazität von mind. 15 eigenen Elektroinstallateuren zur zeitgerechten Abwicklung der beauftragten E-Installationsleistungen während des vereinbarten Bauzeitfensters
4. Nachweis der Eintragung ins Installateurverzeichnis eines beliebigen deutschen Versorgungsnetzbetreibers (Angabe von verantwortlicher, eingetragener Elektrofachkraft und Eintragungsnummer) oder vergleichbaren europäischen Verzeichnis. Der Vergleich ist durch den Bewerber beizubringen
5. Sprachliche Eignung
Die auf der Baustelle tätigen Obermonteure müssen fließend die deutsche Sprache beherrschen. Für alle eingesetzten Monteure gelten mindestens Grundkenntnisse in Deutsch über die eine nicht fachbezogene Kommunikation möglich sein muss.
Im Verhandlungsverfahren werden nur Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die im Teilnahmewettbewerb ihre Eignung nachgewiesen haben.
Alle geforderten Angaben und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vollständig unter https://myorder.rib.de (Vergabenummer 244570) einzustellen. Ein Verweis z. B. auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend.
Die Angaben und Nachweise entsprechend den Punkten III.1.1), III.1.2) und III.1.3) sind nach o.g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt.
Die Angaben und Nachweise entsprechend den Punkten III1.1), III.1.2) und III.1.3) sind auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft fachlich bezogen auf den jeweiligen zu erbringenden Leistungsteil einzureichen.
s. Vergabeunterlagen
nur für Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften:
Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bietergemeinschaften haben mit Angebotsabgabe eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben,
— in der die verbindliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt,
— in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder ausgewiesen ist,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit Angebotsabgabe eingereicht oder ist diese nicht von allen
Mitgliedern im Original unterschrieben, wird die betreffende Bietergemeinschaft vom Vergabeverfahren ausgeschlossen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebotsaufforderung / Ausschreibung erfolgt nach der Prüfung der Teilnahmeanträge nur an die qualifizierten Bewerber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1210
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einemNachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung derBekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB istder Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]