Lieferung von Aura Light Leuchtmittel Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0264-2022

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1801deff6a0-2373a9e5d965c968
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von Aura Light Leuchtmittel

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0264-2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
31520000 Leuchten und Beleuchtungszubehör
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung von Aura Light Leuchtmittel

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

30.100 Stück - Aura T8 Ultimate Long Life 18W-840 G13

25.250 Stück - Aura T8 Ultimate Long Life 36W-840 G13

41.500 Stück - Aura T8 Ultimate Long Life 58W-840 G13

15.500 Stück - Aura T8 Ultimate Thermo Long Life 18W-840 G13

2.400 Stück - Aura T8 Ultimate Thermo Long Life 36W-840 G13

3.600 Stück - Aura T8 Ultimate Thermo Long Life 58W-840 G13

1.300 Stück - Aura Unique D Long Life 18W-840 G24d-2

2.200 Stück - Aura Unique DE Long Life 18W-840 G24q-2

5.800 Stück - Aura Unique DE Long Life 26W-840 G24q-3

400 Stück - Aura Unique S Long Life 9W-840 G23

300 Stück - Aura Unique S Long Life 11W-840 G23

300 Stück - Aura T5 Eco Saver HE Long Life 13W-840 G5

150 Stück - Aura T5 Eco Saver HE Long Life 19W-840 G5

1.500 Stück - Aura T5 Eco Saver HE Long Life 25W-840 G5

1.350 Stück - Aura T5 Eco Saver HE Long Life 32W-840 G5

2.100 Stück - Aura T5 Eco Saver HO Long Life 20W-840 G5

350 Stück - Aura T5 Eco Saver HO Long Life 36W-840 G5

4.550 Stück - Aura T5 Eco Saver HO Long Life 45W-840 G5

3.500 Stück - Aura T5 Eco Saver HO Long Life 50W-840 G5

8.900 Stück - Aura T5 Eco Saver HO Long Life 73W-840 G5

12 Stück - Lieferung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 25/11/2022
Ende: 07/04/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

§ 15 Offenes Verfahren Abs. 3 wird für dieses Verfahren angewendet.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihgeber an der Ausschreibung teilnimmt, hat folgende Unterlagen / Erklärungen vorzulegen:

1. Handelsregisterauszug oder einen vergleichbaren Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum des Abgabetermins für den Teilnahmeantrag nicht älter als 3 Monate ist.

2. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen, Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen des Unternehmens.

3. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.

4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.

5. Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht

Vorliegen.

6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen.

7. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Berliner Korruptionsregister vorliegt.

8. Eigenerklärung der Anwendung der VwVBU

9. Eigenerklärung der Anwendung der WEEE-Richtlinie

Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.

Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden.

Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz (in EURO netto) aufgeteilt für die

abgeschlossenen Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021.

2) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (in EURO netto), der auf

Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen

vergleichbar sind, aufgeteilt für die abgeschlossenen Geschäftsjahre 2019,

2020 und 2021. Vergleichbare Leistungen sind hierbei das Tätigkeitsfeld

gemäß III.1.3 (Lieferung von Leuchtmittel) in den Jahren 2019 bis 2021.

Der AG stellt für o. g. Eigenerklärungen ein Formblatt zur Verfügung.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 1) DurchschnittlicherGesmtumsatz für die Jahre 2019, 2020, 2021von mindestens EUR 500.000,00 netto.

zu 2) Durchschnittlicher Jahresumsatz für die Jahre 2019, 2020, 2021 für vergleichbare Leistungen (vergleichbare Leistungen sind Lieferung von Leuchtmittel) von mindestens EUR 50.000,00 netto.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bewerber hat folgende Referenz in der EU aus den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021) vorzulegen.

A) Der Bewerber hat mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen vorzulegen.

1) Lieferung von Leuchtmittel - die Darstellung der Anforderungen kann durch ein oder mehrere Projekte erfolgen.

Zu der Referenz sind folgende Informationen anzugeben:

a) Name und Adresse des Auftraggebers; eine Aufforderung zur Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten;

b) Zeitraum der Leistungserbringung

c) Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen insb. unter o. g. Angabe (III.1.3 Vergleichbarkeit der Projekte), um die Vergleichbarkeit mit den Vorliegend ausgeschriebenen Leistungen beurteilen zu können,

d) Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden. Nur diese werden bei der Eignungsprüfung berücksichtigt.

Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.

Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Angebote inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

siehe Vergabeunterlagen

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

gesamtschuldnerisch haftend

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

- Jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen sind in deutscher Sprache

zu erstellen, ggf. durch zertifizierte Übersetzung

- Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags

Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der

Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd

Frauenförderverordnung abzugeben.

Die BVG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung.

- die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum vergaberechtlichen

Mindestlohn, sind zu berücksichtigen.

- die Allgemeinen Anforderungen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/05/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/05/2022
Ortszeit: 00:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und

unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner

Ausschreibungs- und Vergabegesetz.

2. Durch diese Bekanntmachung wird das Offene Verfahren begonnen, in dem

die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung

angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen ein Angebot

(Angebotsfrist: 04.05.2022, 12:00) einreichen können.

3. Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der

Funktionalität der Vergabeplattform AI (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der

Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens

FEM2-0264-2022 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur

auf solche Fragen erteilt, die bis zum 27.04.2022 an die unter Ziffer I.1)

bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl.

Ziff. I.3) eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete

Anfragen nicht zu beantworten. Mündliche Bieterfragen werden nicht

beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u.

Beantwortung von Fragen von Bietern zum Verfahren sowie sonstige

Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform

AI veröffentlichen.

Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten Link zum

Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten

von Bieteranfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter sollen

die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und

durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein

Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.

4. Mit der Benennung der Referenz stimmt der Bieter/ BiGe der

Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.

5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden

EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung

zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der

Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht

vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.

6. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch III.1):

Sofern eine Bewerbung als BiGe erfolgt, ist mit dem Angebot eine

von allen Mitgliedern der BiGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der

sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser

Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BiGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer

Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BiGe dürfen nur ein

Angebot einreichen. Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3)

benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für

jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in einem gesonderten Formular

vorzulegen.

BiGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:

Sämtliche Mitglieder der BiGe bzw. der Vertreter der BiGe haben/hat zu

erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber

hinaus ist von den Mitgliedern der BiGe bzw. dem Vertreter dieser zu

erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich

zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die

Auftragsvergabe zu bewerben.

Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es können zusätzlich zu den

Formblättern selbst erstellte Anlagen verwendet werden.

7. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich

hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und

beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter /

Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen

(Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.1 genannten Unterlagen auch für

den Eignungsverleiher mit dem Angebot vorzulegen. Die Angaben des

Eignungsverleihers zu den in Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten

Anforderungen sind in einem separaten Formblatt auszuweisen, soweit auf

diese Angaben für den Nachweis Leistungsfähigkeit Bezug genommen werden

soll. Zusätzlich hat der Bieter gesondert mit dem Angebot die

Verpflichtungserklärung der Eignungsverleiher vorzulegen, nach deren Inhalt

die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die

entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.

Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick

auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses

ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall

gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der

Eignungsleihe haftet.

Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben

/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-

oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung

(Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen,

so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als

Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten

benötigt werden.

8. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Angebote Formulare

erstellt. Diese sind für die Einreichung der Angebote zu verwenden und

über die Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen. Eine vorherige

Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.

Die Angebote müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2) über die

Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.

Mit dem Angebot müssen alle notwendigen Unterlagen/ Nachweise

(s. Ziffer III.1) eingereicht werden.

9. Voraussichtliche Angebotseinreichungsfrist: 04.05.2022, 12:00 Uhr

Der Bieter hat als Teil seines Angebots das ausgefüllte Leistungsverzeichnis

einzureichen. In diesem hat er auszuweisen, wie er die

Leistungsanforderungen erfüllt; ggf. ist dies durch entsprechende

Erläuterungen zu ergänzen, soweit dies im Leistungsverzeichnis vorgesehen

ist.

Erfüllt der Bieter die Anforderungen an die Leuchtmittel nicht, wird er vom

Vergabeverfahren ausgeschlossen.

10. Datenschutz: Der Bieter hat die Bestimmungen der

Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie

anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten

einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den

Auftraggeber trägt der Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung

und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch

Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/04/2022