Lieferung von Aura Light Leuchtmittel Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0264-2022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Aura Light Leuchtmittel
Lieferung von Aura Light Leuchtmittel
Berlin
30.100 Stück - Aura T8 Ultimate Long Life 18W-840 G13
25.250 Stück - Aura T8 Ultimate Long Life 36W-840 G13
41.500 Stück - Aura T8 Ultimate Long Life 58W-840 G13
15.500 Stück - Aura T8 Ultimate Thermo Long Life 18W-840 G13
2.400 Stück - Aura T8 Ultimate Thermo Long Life 36W-840 G13
3.600 Stück - Aura T8 Ultimate Thermo Long Life 58W-840 G13
1.300 Stück - Aura Unique D Long Life 18W-840 G24d-2
2.200 Stück - Aura Unique DE Long Life 18W-840 G24q-2
5.800 Stück - Aura Unique DE Long Life 26W-840 G24q-3
400 Stück - Aura Unique S Long Life 9W-840 G23
300 Stück - Aura Unique S Long Life 11W-840 G23
300 Stück - Aura T5 Eco Saver HE Long Life 13W-840 G5
150 Stück - Aura T5 Eco Saver HE Long Life 19W-840 G5
1.500 Stück - Aura T5 Eco Saver HE Long Life 25W-840 G5
1.350 Stück - Aura T5 Eco Saver HE Long Life 32W-840 G5
2.100 Stück - Aura T5 Eco Saver HO Long Life 20W-840 G5
350 Stück - Aura T5 Eco Saver HO Long Life 36W-840 G5
4.550 Stück - Aura T5 Eco Saver HO Long Life 45W-840 G5
3.500 Stück - Aura T5 Eco Saver HO Long Life 50W-840 G5
8.900 Stück - Aura T5 Eco Saver HO Long Life 73W-840 G5
12 Stück - Lieferung
§ 15 Offenes Verfahren Abs. 3 wird für dieses Verfahren angewendet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihgeber an der Ausschreibung teilnimmt, hat folgende Unterlagen / Erklärungen vorzulegen:
1. Handelsregisterauszug oder einen vergleichbaren Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum des Abgabetermins für den Teilnahmeantrag nicht älter als 3 Monate ist.
2. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen, Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen des Unternehmens.
3. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.
4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.
5. Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht
Vorliegen.
6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen.
7. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Berliner Korruptionsregister vorliegt.
8. Eigenerklärung der Anwendung der VwVBU
9. Eigenerklärung der Anwendung der WEEE-Richtlinie
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
1) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz (in EURO netto) aufgeteilt für die
abgeschlossenen Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021.
2) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (in EURO netto), der auf
Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen
vergleichbar sind, aufgeteilt für die abgeschlossenen Geschäftsjahre 2019,
2020 und 2021. Vergleichbare Leistungen sind hierbei das Tätigkeitsfeld
gemäß III.1.3 (Lieferung von Leuchtmittel) in den Jahren 2019 bis 2021.
Der AG stellt für o. g. Eigenerklärungen ein Formblatt zur Verfügung.
zu 1) DurchschnittlicherGesmtumsatz für die Jahre 2019, 2020, 2021von mindestens EUR 500.000,00 netto.
zu 2) Durchschnittlicher Jahresumsatz für die Jahre 2019, 2020, 2021 für vergleichbare Leistungen (vergleichbare Leistungen sind Lieferung von Leuchtmittel) von mindestens EUR 50.000,00 netto.
Der Bewerber hat folgende Referenz in der EU aus den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021) vorzulegen.
A) Der Bewerber hat mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen vorzulegen.
1) Lieferung von Leuchtmittel - die Darstellung der Anforderungen kann durch ein oder mehrere Projekte erfolgen.
Zu der Referenz sind folgende Informationen anzugeben:
a) Name und Adresse des Auftraggebers; eine Aufforderung zur Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten;
b) Zeitraum der Leistungserbringung
c) Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen insb. unter o. g. Angabe (III.1.3 Vergleichbarkeit der Projekte), um die Vergleichbarkeit mit den Vorliegend ausgeschriebenen Leistungen beurteilen zu können,
d) Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden. Nur diese werden bei der Eignungsprüfung berücksichtigt.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Angebote inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
- Jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen sind in deutscher Sprache
zu erstellen, ggf. durch zertifizierte Übersetzung
- Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags
Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der
Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd
Frauenförderverordnung abzugeben.
Die BVG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung.
- die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum vergaberechtlichen
Mindestlohn, sind zu berücksichtigen.
- die Allgemeinen Anforderungen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und
unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner
Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2. Durch diese Bekanntmachung wird das Offene Verfahren begonnen, in dem
die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung
angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen ein Angebot
(Angebotsfrist: 04.05.2022, 12:00) einreichen können.
3. Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der
Funktionalität der Vergabeplattform AI (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der
Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens
FEM2-0264-2022 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur
auf solche Fragen erteilt, die bis zum 27.04.2022 an die unter Ziffer I.1)
bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl.
Ziff. I.3) eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete
Anfragen nicht zu beantworten. Mündliche Bieterfragen werden nicht
beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u.
Beantwortung von Fragen von Bietern zum Verfahren sowie sonstige
Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform
AI veröffentlichen.
Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten Link zum
Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten
von Bieteranfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter sollen
die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und
durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein
Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
4. Mit der Benennung der Referenz stimmt der Bieter/ BiGe der
Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden
EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung
zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der
Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht
vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
6. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch III.1):
Sofern eine Bewerbung als BiGe erfolgt, ist mit dem Angebot eine
von allen Mitgliedern der BiGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der
sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser
Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BiGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer
Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BiGe dürfen nur ein
Angebot einreichen. Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3)
benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für
jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in einem gesonderten Formular
vorzulegen.
BiGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
Sämtliche Mitglieder der BiGe bzw. der Vertreter der BiGe haben/hat zu
erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber
hinaus ist von den Mitgliedern der BiGe bzw. dem Vertreter dieser zu
erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich
zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die
Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es können zusätzlich zu den
Formblättern selbst erstellte Anlagen verwendet werden.
7. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich
hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter /
Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen
(Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.1 genannten Unterlagen auch für
den Eignungsverleiher mit dem Angebot vorzulegen. Die Angaben des
Eignungsverleihers zu den in Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten
Anforderungen sind in einem separaten Formblatt auszuweisen, soweit auf
diese Angaben für den Nachweis Leistungsfähigkeit Bezug genommen werden
soll. Zusätzlich hat der Bieter gesondert mit dem Angebot die
Verpflichtungserklärung der Eignungsverleiher vorzulegen, nach deren Inhalt
die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die
entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick
auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses
ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall
gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben
/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-
oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung
(Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen,
so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als
Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten
benötigt werden.
8. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Angebote Formulare
erstellt. Diese sind für die Einreichung der Angebote zu verwenden und
über die Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen. Eine vorherige
Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
Die Angebote müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2) über die
Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
Mit dem Angebot müssen alle notwendigen Unterlagen/ Nachweise
(s. Ziffer III.1) eingereicht werden.
9. Voraussichtliche Angebotseinreichungsfrist: 04.05.2022, 12:00 Uhr
Der Bieter hat als Teil seines Angebots das ausgefüllte Leistungsverzeichnis
einzureichen. In diesem hat er auszuweisen, wie er die
Leistungsanforderungen erfüllt; ggf. ist dies durch entsprechende
Erläuterungen zu ergänzen, soweit dies im Leistungsverzeichnis vorgesehen
ist.
Erfüllt der Bieter die Anforderungen an die Leuchtmittel nicht, wird er vom
Vergabeverfahren ausgeschlossen.
10. Datenschutz: Der Bieter hat die Bestimmungen der
Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie
anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten
einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den
Auftraggeber trägt der Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung
und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch
Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.