Tunnelsanierung - U2 Klosterstraße Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0262-2022

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1801d47704b-545c733c09afe5f6
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Tunnelsanierung - U2 Klosterstraße

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0262-2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Objektplanung Lph.6-9, HOAI 2021

Instandsetzung von Ingenieurbauwerken, Planung von Verkehrsplanung und die Abstimmung und Koordinierung der Leitungsumlegung und der Beteiligten

(kurz: U2-Tunnelsanierung)

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der U-Bahn-Abschnitt zwischen Grunerstraße und Stralauer Straße ist Bestandteil der Strecke A und wird von der U-Bahnlinie 2 befahren. Die Tunnelanlage wurde am 1. Juli 1913 in Betrieb genommen.

Der "Klostertunnel" als Verbindungtunnel zwischen Großprofil (U5) und Kleinprofil (U2) wurde aus betriebstechnischen Gründen 1952 als eingleisiger Tunnel gebaut.

Im Bereich der Klosterstraße in Berlin-Mitte sind vielfältige Sanierungsmaßnahmen an unterirdischen U-Bahn-Tunnelbauwerke geplant, für die Planungsleistungen der HOAI-Leitungsphasen 6-9 zu erbringen sind.

Das Bauvorhaben Klosterstraße umfasst verschiedene Sanierungsarbeiten an unterschiedlichen unterirdischen Bauwerken, die räumlich, organisatorisch und bautechnisch miteinander in Verbindung stehen. Der Sanierungsbereich erstreckt sich von der Grunerstraße (Kreuzung zur Littenstraße) bis zur Klosterstraße (Kreuzung zur Stralauer Straße).

Folgende Sanierungsarbeiten sind zu unterscheiden:

-Tunnelsanierung außen (TSA)

-Tunnelsanierung innen (TSI)

-Sanierung Wandbeläge Hintergleiswände U2-Bahnhof Klosterstraße (HGW)

-Wiederherstellung Verkehrsflächen nach Abschluss TSA gemäß Bestand

Folgende Bauwerke sind zu unterscheiden:

-U2-Tunnel (Baujahr 1913), zweigleisig, stark schwankende Tiefenlage, regulärer U2-Linienbetrieb

-U5-Tunnelstumpf (Baujahr 1913), kein Gleis vorhanden (kein Bahnverkehr)

-Verbindungstunnel U2-U5 ("Klostertunnel", Baujahre 1951), eingleisig, kein regulärer Linienbetrieb (ausschließlich Betriebsfahrten)

-Hintergleiswände U2-Bahnhof Klosterstraße (Baujahr 1913), zweigleisig, regulärer U2-Linienbetrieb

Wichtige Randbedingungen für die TSA in der Klosterstraße:

-Ausführung: U2-Tunnel incl. Bahnhof in der Klosterstraße

-Beweissicherung für angrenzende Baudenkmale

-Pilgerschrittverfahren durch Grundwasser-Auftriebsthematik

-Grundwasserbeobachtung durch mehrere Pegel

-Verkehrstechnisch Vollsperrung von Teilbereichen der Klosterstraße (nördlich Kreuzung Parochialstraße in Bauphase 2, südlich Kreuzung Parochialstraße in Bauphase 3), mit mehrfacher Änderung der Verkehrsführung innerhalb der Bauphasen

-Paralleles Arbeiten durch Versorgungsträger an Leitungsanlagen über/neben dem Tunnelverlauf

-Umgang mit Schadstoffen bei Rückbauarbeiten (Asbest und Teer)

-Die Klosterstraße ist eine Verdachtsfläche für Kampfmittel (2. WK)

Wichtige Randbedingungen für die TSI und HGW:

-Aufrechterhaltung U-Bahnbetrieb

-Umfangreiche Denkmalschutzvorgaben für die Wiederherstellung der Wandbeläge an den HGW

-Nachbrennen von Fehlmengen von Wandfliesen in unterschiedlichen Formaten sowie Erhalt kleiner Referenzflächen des originalen Wandbelages

-Nachträgliche Ausbildung/Anordnung von vertikalen Dehnfugen in den großflächigen Wandfliesenbelägen

-Temporäre Auslagerung der emaillierten Wandbilder und Stationsschilder sowie der für den Wiederverwendung bestimmte originale Wandfliesen

-Denkmalpflegerische Begleitung bei Rückbau und Wiedereinbau Wandbeläge an HGW

-Das Arbeiten im U2-Tunnel, im "Klostertunnel" und an den HGW ist nur in der nächtlichen Betriebspause möglich (01.00-04.00 Uhr)

Der U-Bahnhof Klosterstraße steht unter Denkmalschutz.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 50,00
Preis - Gewichtung: 50,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 05/09/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 1
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB. Der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge wird folgendes System zugrunde gelegt:

(1)

Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder

fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle

Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.

(2)

Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern.

(3)

Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen

abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG, nach § 19 MiLoG oder nach § 21 SchwarzArbG. Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB geregelten

Voraussetzungen abgesehen werden. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung sowie aus der Eigenerklärung gem. III.1.1) bis III.1.3) der Bekanntmachung (Formblatt) ergeben.

(4)

Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu berücksichtigen.

(5)

Alle Bewerber werden im Zuge der Eignungsprüfung gemäß der zugehörenden Matrix ihrer Referenzangaben entsprechend im Punktesystem bewertet. Der Auftraggeber behält sich durch eine Begrenzung der Teilnehmer vor, nur die maximal 5 Bestplatzierten zur Angebotsabgabe aufzufordern. Bei Punktgleichheit des 5. Bewerbers und ggf. weiterer Bewerber in der Wertungsreihenfolge verbleibt der Teilnahmeantrag desjenigen Bewerbers im Verfahren, der die höheren Gesamtbaukosten (Kostengruppe 300 und 400) für alle Referenzen zusammengefasst aufweist.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Optional:

1. Beauftragungsstufe: Lph 6+7

2. Beauftragungsstufe: Lph 8+9

siehe Ziffer II.2.4)

Die betreffenden Leistungen/Beauftragungsstufen sind Teil dieses Vergabeverfahrens.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen.

Der Nachweis der Eignung muss durch I. Erklärung zu III.1.1

der Bekanntmachung - Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister erfolgen.

Die Formblätter ("Eigenerklärung gem. III.1.1) bis III.1.3) der Bekanntmachung") liegen den Vergabeunterlagen bei.

Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen

durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.

Eigenerklärung:

1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB

2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB

3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und

AufenthG

4. Erklärung zum KRG

5. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung (Personen-

Sach- Vermögens- und Umweltschäden)

Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen

beigefügt.

Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche

Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen

enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung" zu verwenden.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:

Eigenerklärung zu III.1.2) der Bekanntmachung - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Bestandteil des Formblattes "Eigenerklärungen gem. III.1.1) und III.1.2) der Bekanntmachung"):

1. Zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.

2. Ggf. weitere Erklärungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:

Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum

Formblatt (Eigenerklärungen gem. III.1.3) der Bekanntmachung) mit

dem Angebot vorzulegen:

Erklärung zu III.1.3 der Bekanntmachung -Technische und

berufliche Leistungsfähigkeit:

1. Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare

Leistungen

2. Ggf. weitere Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit

Hinweis: Für alle unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) genannten

Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte

Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/

Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat 4 Referenzen für erbrachte Leistungen der Objektplanung von Ingenieurbauwerken (OP TSA x2,OP TSI x2), sowie 2 Referenzen für erbrachte Leistungen der Ver-kehrsplanung einzureichen (OP VP). Erfüllt eine Referenz mehrere Anforderungen (Bsp. Referenz 1 enthält OP TSA, OP TSI, sowie VP), so kann diese mehrfach genutzt und eingereicht werden.

Die entsprechende Zuordnung und Kennzeichnung der Referenzen ist durch den Bewerber (auch Syno-nym für Bewerbergemeinschaft) vorzunehmen. Diese haben nachfolgende Mindestanforderungen zu beinhalten:

1. Mindestanforderung an den Leistungsinhalt der Referenzen:

Berücksichtigt werden nur Referenzen, die als Tunnelbauwerke bzw. Untergrundbahnhöfe in die HOAI 2021, Anlage 12 zu §43 - Konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen, Gruppe 6 - eingeordnet sind. Zudem muss jeder Bewerber min. 1 sachkundigen Planer vorweisen.

2. Mindestanforderung an die Referenzen:

Alle nach Leistungsbeschreibung zu erbringden Leistungsphasen (hier: 6-9) müssen in Summe der Refe-renzen min. 1 mal erbracht und abgeschlossen worden sein. Dies gilt für die OP TSA + OP TSI und se-parat für die OP VP. Trifft dies nicht zu, gilt die Mindestanforderung als nicht erfüllt und der Bieter wird aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen!

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge folgende Unterlagen einzureichen:

(1.)

Eigenerklärung gem. III.1.1) der Bekanntmachung (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied und für jeden mit dem Teilnahmeantrag benannten

Nachunternehmer)

(2.)

Eigenerklärung gem. III.1.2) und III 1.3) der Bekanntmachung

(3.)

Nachunternehmererklärung (sofern erforderlich)

(4.)

im Fall von Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung Ihres/Ihrer

Nachunternehmer/s (vollständig ausgefüllt)

(5.)

im Falle einer Bewerbergemeinschaft: Erklärung zur Bildung einer

Bewerbergemeinschaft (vollständig ausgefüllt)

Weitere Erläuterungen sind dem Anschreiben zum Teilnahmewettbewerb

zu entnehmen. Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen

beigefügt.

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

siehe Vergabeunterlagen

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

gesamtschuldnerisch haftend

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

- Der Auftragnehmer muss über die Laufzeit des Auftrags eine deutschsprachige Projektleitung zur Verfügung stellen

- Des Weiteren sind jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen in deutscher Sprache zu erstellen, ggf. durch zertifizierte Übersetzung

- Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung.

- Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) vom 22. April 2020 sind einzuhalten. Der AG wird entsprechende Verpflichtungen des AN zur Einhaltung der Vorgaben des BerlAVG in den Vertrag aufnehmen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/05/2022
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über eine Vergabemanagement-Software sowie über eine Vergabeplattform ab. Es wird ausdrücklich empfohlen, eine Registrierung auf dieser Vergabeplattform vorzunehmen.

2. Sämtliche Teilnahme-/Vergabeunterlagen werden Interessenten auf rechtzeitige Anforderung direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt und sind ausschließlich zu verwenden.

3. Die Beantwortung von Fragen der Bewerber/Bieter, die spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist erfolgt und sonstige verfahrensrelevante Informationen werden allen Bewerbern/Bietern direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge und/oder Angebote ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente oder sonstige verfahrensrelevante Informationen zu achten. Ein separater Hinweis durch den

Auftraggeber erfolgt nicht.

4. Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen müssen bis zum 23.06.2021 ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform beantragt werden.

5. Die Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform bzw. das dazugehörige Bietercockpit (elektronischer Abgabe-Workflow) einzureichen. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen/Angeboten in Schriftform, per E-Mail, Fax oder als Anlage über die Nachrichtenfunktion des Bietercockpits ist unzulässig.

6. Die BVG behält sich Ergänzungen sowie auch Änderungen an den Vergabeunterlagen einschließlich der Verfahrensbedingungen, dem Leistungssoll und den Vertragsbestimmungen vor.

7. Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen. Die BVG behält sich ebenso vor, den Zuschlag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben ohne in Verhandlung mit den Bietern zu treten. Ein Anspruch auf Verhandlung besteht nicht.

8. Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens(Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen

und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will (Formblatt). Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der

Bewerber durch Vorlage der Verpflichtungserklärung "Eignungsleihe" dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden (vgl. § 47 SektVO). In Hinblick auf

Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2 SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden;

9. Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden;

10. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungsund Vergabegesetzentsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine

Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/04/2022