Bauüberwachungsleistungen für Projekte der DB Station&Service AG Region Südost, Grundlastvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54788
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen für Projekte der DB Station&Service AG Region Südost, Grundlastvertrag
Bauüberwachungsleistungen für Projekte der DB Station&Service AG Region Südost, Grundlastvertrag
Region Südost
Die DB Station&Service AG sieht vor ein Komplettpaket von Bauüberwachungsleistungen (BÜB KIB, BÜB Elektrotechnik (Oberleitungsanlagen), BÜB Elektrotechnik (50 Hz/Elektr. Energieanlagen), BÜB LST, QÜS/SÜ (Leistungen der Schweißüberwachung + Leistungen der Qualitätsüberwachung), FBÜ KIB für Baumaßnahmen in der Region Südost zu vergeben. Für die Abwicklung der verschiedenen Baumaßnahmen in der Region Südost sollen jederzeit abrufbare Bauüberwachungsleistungen zur Verfügung stehen. Es ist beabsichtigt mit max. 1 Bieter/AN einen Vertrag zu schließen.
— Option 1: 1.1.2023 - 31.12.2023, Option 2: 1.1.2024 - 31.12.2024.
Zuschlagskriterium: — 100 % Honorar
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauüberwachungsleistungen für Projekte der DB Station&Service AG Region Südost, Grundlastvertrag
Abschnitt VI: Weitere Angaben
gemäß § 57 SektVO aufgehoben/eingestellt, da kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.