Bereitstellung von Kommunikationsleitungen

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vattenfall.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bereitstellung von Kommunikationsleitungen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der hiesigen Bekanntmachung ist die beabsichtigte Erteilung eines Auftrags über die Bereitstellung und Überlassung von Leased Line Strecken und Telekommunikationsdiensten vorrangig für die großen KWK-Erzeugungsanlagen der Vergabestelle.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der hiesigen Bekanntmachung ist die beabsichtigte Erteilung eines Auftrags über die Bereitstellung und Überlassung von Leased Line Strecken und Telekommunikationsdiensten vorrangig für die großen KWK-Erzeugungsanlagen der Vergabestelle.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Die Vattenfall Wärme Berlin Aktiengesellschaft ist der Ansicht, dass diese Auftragsvergabe ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens zulässig ist, weil die Beschaffung unter den Ausnahmebeschluss der EU- Kommission vom 24.04.2012 über die Befreiung der konventionellen Stromversorgung vom EU- Vergaberecht fällt. Gegenstand ist die Beschaffung von Leased Line Strecken und Telekommunikationsdiensten vorrangig für die großen KWK-Erzeugungsanlagen der Vergabestelle, bei denen die konventionelle Stromerzeugung überwiegt. Unter die Befreiung fallen alle Beschaffungen aus und im Zusammenhang mit der konventionellen Stromerzeugung.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
11/04/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB über eine beabsichtigte Auftragsvergabe. Die Vattenfall Wärme Berlin Aktiengesellschaft ist der Ansicht, dass diese Auftragsvergabe ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens zulässig ist, weil die Beschaffung unter den Ausnahmebeschluss der EU- Kommission vom 24.04.2012 über die Befreiung der konventionellen Stromversorgung vom EU- Vergaberecht fällt. Gegenstand ist die Beschaffung von Leased Line Strecken und Telekommunikationsdiensten vorrangig für die großen KWK-Erzeugungsanlagen der Vergabestelle, bei denen die konventionelle Stromerzeugung überwiegt. Unter die Befreiung fallen alle Beschaffungen aus und im Zusammenhang mit der konventionellen Stromerzeugung. Im Rahmen ihrer Entscheidung über das zu beauftragende Unternehmen hat die Vattenfall Wärme Berlin Aktiengesellschaft das unter Abschnitt V.2.3) genannte Unternehmen unter Ausübung ihres diesbezüglichen Ermessens ausgewählt.

2) Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Wert des Auftrags.

3) Die Angabe „Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung“ unter IV.1.1) ist nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt die Nennung einer Verfahrensart verlangt.

4) Der Zuschlag ist noch nicht erteilt. Die Angabe unter V.2.1) erfolgt nur weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,

a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.1 GWB).

b) soweit der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.2 GWB).

c) soweit der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.3 GWB).

d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/04/2022