Herstellung und Lieferung von Silberleitpaste Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2021-066
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung und Lieferung von Silberleitpaste
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die termin- und qualitätsgerechte Lieferung von Polymer-Silberleitpaste (Ag-Leitpaste) für ID-Dokumente mit einer Lebens- und Nutzungsdauer von bis zu 12 Jahren.
Nähere Informationen zum konkreten Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Projektbeschreibung (Anlage I.0.1) entnommen werden.
Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin
Das Ziel dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die termin- und qualitätsgerechte Lieferung von Polymer-Silberleitpaste (Ag-Leitpaste) für ID-Dokumente mit einer Lebens- und Nutzungsdauer von bis zu 12 Jahren, mit einem Auftragsvolumen von etwa 2.500 kg in 4 Jahren (ramp-up der Volumina über die ersten 2 Jahre). Die Ag-Leitpaste soll für die Herstellung von RFID-Antennen für elektronische Inlays in ID-Dokumenten eingesetzt werden, welche in einem Rolle zu Rolle Zylinder-Siebdruckverfahren auf dünne und flexible Polycarbonatfolien aufgebracht wird. Die Siebdruck-Produktionsanlage besteht aus einem Druckwerk und einem Sieb (400 Mesh/Inch) einer Trocknungsstrecke (thermische Trocknung bis max. 125°C und 3 min) sowie einem elektrischen Inline-Testmodul.
Nähere Informationen zum konkreten Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Projektbeschreibung (Anlage I.0.1) entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle eingegangenen Angebote entsprachen nicht den Anforderungen der Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVWRG8U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge endet in diesem Verfahren gemäß Ziffer IV.2.2), so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt worden sein müssen.