Patientenüberwachungssysteme – Ersatzbeschaffung betreffend Patientenmonitoring-Systeme für das DHZB/DHZC

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dhzb.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Private Spezialklinik für Herz-Kreislauf-Erkrankungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Patientenüberwachungssysteme – Ersatzbeschaffung betreffend Patientenmonitoring-Systeme für das DHZB/DHZC

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33195000 Patienten-Fernüberwachungssystem
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Patientenüberwachungssysteme (Monitoringsysteme) für diverse Stationen/Bereiche beim Auftraggeber DHZB.

Jeweils inklusive verschiedener Messmodule, Überwachungszentralen, Aufbau, Installation, Konzeptionierung

und Implementierung aller Systeme und Einweisung aller Mitarbeitenden. Umsetzung der Leistungen während

des laufenden Betriebes.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE30 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Beschaffung sind die Lieferung von Patientenüberwachungssystemen, vor allem in Gestalt von

diversen Monitoren, welche u.a. auf diversen Stationen des Auftraggebers DHZB aufzubauen, zu installieren,

zu konzeptionieren und zu implementieren sind. Es handelt sich vorliegend um eine Ersatzbeschaffung

betreffend Patientenmonitoring-Systeme für das zukünftige Deutsche Herzzentrum der Charité (DHZC).

Sämtliche zu liefenden Systeme sind von dem Auftragnehmer an das Bestandssystem anzuschließen. Ferner

sind von dem Auftragnehmer alle Mitarbeitenden einzuweisen. Die Aufbau- und Installationsleistungen sind

während des laufenden Betriebes und vornehmlich am Wochenende und nachts zu erbringen.

Das Mengengerüst stellt sich wie folgt dar:

- Station H1C: 20 Überwachungsmonitore, ca. 12"

- Station H1K: 25 Überwachungsmonitore, ca. 12"

- Station H2: 42 Überwachungsmonitore, ca. 12"

- Station H3: 13 Überwachungsmonitore, ca. 19"

- Station H4: 25 Überwachungsmonitore, ca. 12"

- OP: 16 Überwachungsmonitore, ca. 19-22"

- Aufwachraum OP: 6 Überwachungsmonitore, ca. 19"

- Station IPS AHF: 12 Überwachungsmonitore, ca. 22"

- Station IPS 1: 26 Überwachungsmonitore, ca. 22"

- Station IPS 2: 18 Überwachungsmonitore, ca. 22"

- Bereich HK: 4 Überwachungsmonitore, ca. 6-12"

- Bereich Kinderkardiologische Ambulanz: 3 Überwachungsmonitore, ca. 6"

- Station W6: 13 Überwachungsmonitore, ca. 12"

- CT: 1 Überwachungsmonitor, ca. 15“

- Ambulanzen: 3 Überwachungsmonitore, ca. 6“

- Weitere Transportmonitoringsysteme: 13 Transportmonitore, ca. 15"

- Bestückung Rea-Wagen: 26 Überwachungsmonitore, ca. 6"

- Integration KIS/PDMS, HL7-Anbindung

- Zentraler Datenbank Server

- Projektmanagement

- Schulung/Einweisung aller Mitarbeitenden

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bei dem Auftragswert handelt es sich um ein Geschäftsgeheimnis. In Ziffer II.1.7) und V.2.4) kann deshalb nicht

der tatsächliche Auftragswert genannt werden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Der Auftrag darf vorliegend im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb an die Philips GmbH Market

DACH (Philips) vergeben werden, weil zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag

nur von Philips erbracht werden kann. Aus technischen Gründen ist kein Wettbewerb vorhanden.

Im Einzenen:

Der Auftraggeber DHZB und die Charité – Universitätsmedizin Berlin führen ihre Herz-Kreislaufeinrichtungen

zusammen. Daraus entsteht ein „Deutsches Herzzentrum der Charité“ (DHZC). Das DHZB wird dabei auch

seinen Krankenhausbetrieb auf die Charité (DHZC) übertragen. Aus den bisherigen Strukturen der Charité

werden die herzmedizinischen Einrichtungen eingebracht. Das DHZC bildet eine Organisationseinheit innerhalb

der Charité. Der bereits vorhandene Gerätebestand umfasst im Wesentlichen Patientenüberwachungssysteme

von dem Auftragnehmer Philips GmbH Market DACH (Philips). Das Gesamtkonzept besteht darin, die

Vitalwerte, die für die Übermittlung von Informationen an die an der Behandlung beteiligten Stationen

erforderlich sind, nahtlos zu überwachen. Für die Homogenisierung des Gerätebestandes und der damit

verbundenen Patientensicherheit sowie der Integration der zusätzlichen Monitore in das Gesamtkonzept

(Datenbank, Transportkonzept, Patientenverlegung) sind zwingend weitere Geräte von Philips zu beschaffen.

Anderenfalls ist eine Systemerweiterung nicht möglich. Denn eine herstellerübergreifende Kombination

verschiedener Systeme (Monitore etc.) ist technisch nicht möglich. Dies betrifft alle maßgeblichen Prozesse.

Ein Patient müsste ansonsten beispielsweise bei einer Verlegung von einem System abgeschlossen und an

ein anderes System angeschlossen werden. Daraus ergäben sich Überwachungs- und Dokumentationslücken

wie sie gerade bei den oftmals intensivpflichtigen Patienten des DHZB/DHZC nicht tolerierbar sind (aus

Gründen der Patientensicherheit und -gesundheit). Insofern kann und muss ab dem 01.01.2023 einheitlich ein

Patientenüberwachungssystem (Monitoring) von Philips zum Einsatz kommen. Die Alleinstellung beruht auf

diversen, vorstehend auszugsweise genannten, technischen Aspekten.

Ferner gibt es weitere Gründe, die einen fehlenden Wettbewerb aus technischen Gründen belegen:

- Es wäre ein unverhältnismäßig höherer Aufwand für die Wartung verschiedener Systeme und die "doppelte"

Einweisung/Schulung von Mitarbeitenden zu erwarten. Die Fehleranfälligkeit (technische Fehler, Bedienfehler

etc.) mit Gefahren für Leib und Leben würde zwangsläufig in nicht hinnahmenbarer Art und Weise ansteigen.

- Zudem kann technisches Zubehör und Verbrauchsmaterial nicht über Herstellergrenzen hinaus getauscht

werden, sodass sich auch daraus teschnische und wirtschaftliche Nachteile ergeben, welche für sich gesehen

einem Herstellerwechsel diametral entgegenstehen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
07/04/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. DHZB kein öffentlicher Auftraggeber

Der Auftraggeber ist (nur) aus zuwendungsrechtlichen Gründen verpflichtet, die Vorgaben des (nationalen

und europäischen) Vergaberechts zu berücksichtigen. Da der Vergabegegenstand den maßgeblichen EU-

Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungen deutlich überschreitet, hat sich der Auftraggeber – auch auf

Gründen der Verfahrenstransparenz – entschlossen, ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb

nach der VgV durchzuführen und diese freiwillge Ex-ante-Transparenzbekanntmachung zu veröffentlichen.

Gleichwohl handelt es sich bei dem Auftraggeber DHZB nicht um einen öffentlichen Auftraggeber gemäß

§ 99 GWB. Die Vorschriften des GWB finden vorliegend daher auf den Auftrag keine Anwendung. Die

Nachprüfungsinstanzen sind insofern nicht zuständig.

2. Ergänzender Hinweis zu § 135 Abs. 3 GWB

Das DHZB ist der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung

vergaberechtlich zulässig ist. Nach der Durchführung des Verhandlungsverfahrens bekundet das DHZB

hiermit die Absicht, den Vertrag mit dem Unternehmen Philips abzuschließen. Der Vertrag wird nicht vor Ablauf

einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser

Bekanntmachung, abgeschlossen werden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
Land: Deutschland
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/04/2022