Patientenüberwachungssysteme – Ersatzbeschaffung betreffend Patientenmonitoring-Systeme für das DHZB/DHZC
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dhzb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Patientenüberwachungssysteme – Ersatzbeschaffung betreffend Patientenmonitoring-Systeme für das DHZB/DHZC
Patientenüberwachungssysteme (Monitoringsysteme) für diverse Stationen/Bereiche beim Auftraggeber DHZB.
Jeweils inklusive verschiedener Messmodule, Überwachungszentralen, Aufbau, Installation, Konzeptionierung
und Implementierung aller Systeme und Einweisung aller Mitarbeitenden. Umsetzung der Leistungen während
des laufenden Betriebes.
Gegenstand der Beschaffung sind die Lieferung von Patientenüberwachungssystemen, vor allem in Gestalt von
diversen Monitoren, welche u.a. auf diversen Stationen des Auftraggebers DHZB aufzubauen, zu installieren,
zu konzeptionieren und zu implementieren sind. Es handelt sich vorliegend um eine Ersatzbeschaffung
betreffend Patientenmonitoring-Systeme für das zukünftige Deutsche Herzzentrum der Charité (DHZC).
Sämtliche zu liefenden Systeme sind von dem Auftragnehmer an das Bestandssystem anzuschließen. Ferner
sind von dem Auftragnehmer alle Mitarbeitenden einzuweisen. Die Aufbau- und Installationsleistungen sind
während des laufenden Betriebes und vornehmlich am Wochenende und nachts zu erbringen.
Das Mengengerüst stellt sich wie folgt dar:
- Station H1C: 20 Überwachungsmonitore, ca. 12"
- Station H1K: 25 Überwachungsmonitore, ca. 12"
- Station H2: 42 Überwachungsmonitore, ca. 12"
- Station H3: 13 Überwachungsmonitore, ca. 19"
- Station H4: 25 Überwachungsmonitore, ca. 12"
- OP: 16 Überwachungsmonitore, ca. 19-22"
- Aufwachraum OP: 6 Überwachungsmonitore, ca. 19"
- Station IPS AHF: 12 Überwachungsmonitore, ca. 22"
- Station IPS 1: 26 Überwachungsmonitore, ca. 22"
- Station IPS 2: 18 Überwachungsmonitore, ca. 22"
- Bereich HK: 4 Überwachungsmonitore, ca. 6-12"
- Bereich Kinderkardiologische Ambulanz: 3 Überwachungsmonitore, ca. 6"
- Station W6: 13 Überwachungsmonitore, ca. 12"
- CT: 1 Überwachungsmonitor, ca. 15“
- Ambulanzen: 3 Überwachungsmonitore, ca. 6“
- Weitere Transportmonitoringsysteme: 13 Transportmonitore, ca. 15"
- Bestückung Rea-Wagen: 26 Überwachungsmonitore, ca. 6"
- Integration KIS/PDMS, HL7-Anbindung
- Zentraler Datenbank Server
- Projektmanagement
- Schulung/Einweisung aller Mitarbeitenden
Bei dem Auftragswert handelt es sich um ein Geschäftsgeheimnis. In Ziffer II.1.7) und V.2.4) kann deshalb nicht
der tatsächliche Auftragswert genannt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der Auftrag darf vorliegend im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb an die Philips GmbH Market
DACH (Philips) vergeben werden, weil zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag
nur von Philips erbracht werden kann. Aus technischen Gründen ist kein Wettbewerb vorhanden.
Im Einzenen:
Der Auftraggeber DHZB und die Charité – Universitätsmedizin Berlin führen ihre Herz-Kreislaufeinrichtungen
zusammen. Daraus entsteht ein „Deutsches Herzzentrum der Charité“ (DHZC). Das DHZB wird dabei auch
seinen Krankenhausbetrieb auf die Charité (DHZC) übertragen. Aus den bisherigen Strukturen der Charité
werden die herzmedizinischen Einrichtungen eingebracht. Das DHZC bildet eine Organisationseinheit innerhalb
der Charité. Der bereits vorhandene Gerätebestand umfasst im Wesentlichen Patientenüberwachungssysteme
von dem Auftragnehmer Philips GmbH Market DACH (Philips). Das Gesamtkonzept besteht darin, die
Vitalwerte, die für die Übermittlung von Informationen an die an der Behandlung beteiligten Stationen
erforderlich sind, nahtlos zu überwachen. Für die Homogenisierung des Gerätebestandes und der damit
verbundenen Patientensicherheit sowie der Integration der zusätzlichen Monitore in das Gesamtkonzept
(Datenbank, Transportkonzept, Patientenverlegung) sind zwingend weitere Geräte von Philips zu beschaffen.
Anderenfalls ist eine Systemerweiterung nicht möglich. Denn eine herstellerübergreifende Kombination
verschiedener Systeme (Monitore etc.) ist technisch nicht möglich. Dies betrifft alle maßgeblichen Prozesse.
Ein Patient müsste ansonsten beispielsweise bei einer Verlegung von einem System abgeschlossen und an
ein anderes System angeschlossen werden. Daraus ergäben sich Überwachungs- und Dokumentationslücken
wie sie gerade bei den oftmals intensivpflichtigen Patienten des DHZB/DHZC nicht tolerierbar sind (aus
Gründen der Patientensicherheit und -gesundheit). Insofern kann und muss ab dem 01.01.2023 einheitlich ein
Patientenüberwachungssystem (Monitoring) von Philips zum Einsatz kommen. Die Alleinstellung beruht auf
diversen, vorstehend auszugsweise genannten, technischen Aspekten.
Ferner gibt es weitere Gründe, die einen fehlenden Wettbewerb aus technischen Gründen belegen:
- Es wäre ein unverhältnismäßig höherer Aufwand für die Wartung verschiedener Systeme und die "doppelte"
Einweisung/Schulung von Mitarbeitenden zu erwarten. Die Fehleranfälligkeit (technische Fehler, Bedienfehler
etc.) mit Gefahren für Leib und Leben würde zwangsläufig in nicht hinnahmenbarer Art und Weise ansteigen.
- Zudem kann technisches Zubehör und Verbrauchsmaterial nicht über Herstellergrenzen hinaus getauscht
werden, sodass sich auch daraus teschnische und wirtschaftliche Nachteile ergeben, welche für sich gesehen
einem Herstellerwechsel diametral entgegenstehen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. DHZB kein öffentlicher Auftraggeber
Der Auftraggeber ist (nur) aus zuwendungsrechtlichen Gründen verpflichtet, die Vorgaben des (nationalen
und europäischen) Vergaberechts zu berücksichtigen. Da der Vergabegegenstand den maßgeblichen EU-
Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungen deutlich überschreitet, hat sich der Auftraggeber – auch auf
Gründen der Verfahrenstransparenz – entschlossen, ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
nach der VgV durchzuführen und diese freiwillge Ex-ante-Transparenzbekanntmachung zu veröffentlichen.
Gleichwohl handelt es sich bei dem Auftraggeber DHZB nicht um einen öffentlichen Auftraggeber gemäß
§ 99 GWB. Die Vorschriften des GWB finden vorliegend daher auf den Auftrag keine Anwendung. Die
Nachprüfungsinstanzen sind insofern nicht zuständig.
2. Ergänzender Hinweis zu § 135 Abs. 3 GWB
Das DHZB ist der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung
vergaberechtlich zulässig ist. Nach der Durchführung des Verhandlungsverfahrens bekundet das DHZB
hiermit die Absicht, den Vertrag mit dem Unternehmen Philips abzuschließen. Der Vertrag wird nicht vor Ablauf
einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Ort: Berlin
Land: Deutschland