Änderung eines Vertrags über Software-Leistungen im Großrechner- und Client-Server-Bereich

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Änderung eines Vertrags über Software-Leistungen im Großrechner- und Client-Server-Bereich

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Änderung eines Vertrags über Software-Leistungen im Großrechner- und Client-Server-Bereich

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
72252000 Datenarchivierung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Die Vergabe hat den Abschluss eines Änderungsvertrages zu einem bestehenden Softwareüberlassungsvertrag zum Gegenstand. Dieser stellt zusätzliche Leistungen im Bereich Digital Workplace sowie u.a. Helix Operations Management-Produkte des Auftragnehmers und umfasst die Verlängerung bereits beim Auftraggeber im Einsatz befindlicher und zeitlich befristet überlassener Softwarelizenzen für Control M und weiterer Produkte zur Überwachung und Steuerung des RZ-Betriebes sowie die Modernisierung und Aktualisierung der eingesetzten Lizenzen samt Optimierung des zugrunde liegenden Lizenzmodells, sowie der Erbringung von Pflegeleistungen.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 31/03/2022
Ende: 31/12/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 228-521528

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: BM2022020BMC
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Änderung eines Vertrags über Software-Leistungen im Großrechner- und Client-Server-Bereich

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
31/03/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: PN Schiphol-Rijk
NUTS-Code: NL324 Agglomeratie Haarlem
Postleitzahl: 1119
Land: Niederlande
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der unter Abschnitt V.2.4) sowie VII.1.6) und VII.2.3) angegebene Auftragswert ist fiktiv. Die Veröffentlichung des tatsächlichen Auftragswertes unterbleibt gemäß § 39 Abs. 6 VgV. Die Obergrenze gem. § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB ist berücksichtigt. Der ursprüngliche Auftragswert wird durch die Änderung um nicht mehr als 50 Prozent erhöht.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs.3GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Vorstehende Voraussetzungen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/04/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
72252000 Datenarchivierung
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Vergabe hat den Abschluss eines Änderungsvertrages zu einem bestehenden Softwareüberlassungsvertrag zum Gegenstand. Dieser stellt zusätzliche Leistungen im Bereich Digital Workplace sowie u.a. Helix Operations Management-Produkte des Auftragnehmers und umfasst die Verlängerung bereits beim Auftraggeber im Einsatz befindlicher und zeitlich befristet überlassener Softwarelizenzen für Control M und weiterer Produkte zur Überwachung und Steuerung des RZ-Betriebes, sowie die Modernisierung und Aktualisierung der eingesetzten Lizenzen samt Optimierung des zugrunde liegenden Lizenzmodells, sowie der Erbringung von Pflegeleistungen.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 31/03/2022
Ende: 31/12/2023
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: PN Schiphol-Rijk
NUTS-Code: NL324 Agglomeratie Haarlem
Postleitzahl: 1119
Land: Niederlande
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Die Vertragsänderung betrifft die Erweiterung und Verlängerung eines bestehenden Softwareüberlassungsvertrages für das Jahr 2023 zzgl. Verlängerungsoption für das Jahr 2024. Mit den zusätzlichen Leistungen geht eine Modernisierung/Aktualisierung der bereits beim Auftraggeber eingesetzten Softwareprodukte des Auftragnehmers und des zugrundeliegenden Lizenzmodells einher. So wird u.a. zwingend eine Weiterentwicklung in Form des sog. MFT-Upgrades benötigt, da die Vorversion End of Life geht. Ebenso ist die Hinzunahme des Produktes Digital Workplace erforderlich. Dieses ist sehr eng mit den bereits vorhandenen Produkten des Auftragnehmers verzahnt und zur Effizienzsteigerung im Kapazitätsmanagement des Auftraggebers erforderlich. Des Weiteren benötigt der Auftraggeber Control-M-, sowie Helix Operation Management Produkte des Auftragnehmers, um die bestehende Monitoring- und Automationslösung zu modernisieren.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Um bestehende Leistungen sicher aufzustellen und zukünftige Anforderungen zielgerichteter abfedern zu können, bedarf es zusätzlicher und verlängerter Leistungen. Das MFT-Upgrade wird u.a. benötigt, um Bestandslizenzen weiterhin ablauffähig zu halten. Die weiteren zusätzlichen Leistungen werden benötigt, um die Zukunftsfähigkeit der Produkte sicherzustellen. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt sowohl aus wirtschaftlichen als auch aus technischen Gründen nicht in Betracht. Die Auftragsänderung führt zu einer Preisreduzierung der noch bis Ende 2022 vertraglich gebundenen Softwareprodukte. Zudem ist die Auftragsänderung eng mit den bereits erbrachten und noch für einen längeren Zeitraum im Einsatz befindlichen Leistungen des Auftragnehmers verbunden und baut auf diesen auf. Eine Neuausschreibung würde auf den Bezug von Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen und damit einhergehender Unvereinbarkeit bei Gebrauch und Instandhaltung hinauslaufen.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR