Änderung eines Vertrags über Software-Leistungen im Großrechner- und Client-Server-Bereich
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Änderung eines Vertrags über Software-Leistungen im Großrechner- und Client-Server-Bereich
Änderung eines Vertrags über Software-Leistungen im Großrechner- und Client-Server-Bereich
Die Vergabe hat den Abschluss eines Änderungsvertrages zu einem bestehenden Softwareüberlassungsvertrag zum Gegenstand. Dieser stellt zusätzliche Leistungen im Bereich Digital Workplace sowie u.a. Helix Operations Management-Produkte des Auftragnehmers und umfasst die Verlängerung bereits beim Auftraggeber im Einsatz befindlicher und zeitlich befristet überlassener Softwarelizenzen für Control M und weiterer Produkte zur Überwachung und Steuerung des RZ-Betriebes sowie die Modernisierung und Aktualisierung der eingesetzten Lizenzen samt Optimierung des zugrunde liegenden Lizenzmodells, sowie der Erbringung von Pflegeleistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Änderung eines Vertrags über Software-Leistungen im Großrechner- und Client-Server-Bereich
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: PN Schiphol-Rijk
NUTS-Code: NL324 Agglomeratie Haarlem
Postleitzahl: 1119
Land: Niederlande
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter Abschnitt V.2.4) sowie VII.1.6) und VII.2.3) angegebene Auftragswert ist fiktiv. Die Veröffentlichung des tatsächlichen Auftragswertes unterbleibt gemäß § 39 Abs. 6 VgV. Die Obergrenze gem. § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB ist berücksichtigt. Der ursprüngliche Auftragswert wird durch die Änderung um nicht mehr als 50 Prozent erhöht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs.3GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vorstehende Voraussetzungen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Die Vergabe hat den Abschluss eines Änderungsvertrages zu einem bestehenden Softwareüberlassungsvertrag zum Gegenstand. Dieser stellt zusätzliche Leistungen im Bereich Digital Workplace sowie u.a. Helix Operations Management-Produkte des Auftragnehmers und umfasst die Verlängerung bereits beim Auftraggeber im Einsatz befindlicher und zeitlich befristet überlassener Softwarelizenzen für Control M und weiterer Produkte zur Überwachung und Steuerung des RZ-Betriebes, sowie die Modernisierung und Aktualisierung der eingesetzten Lizenzen samt Optimierung des zugrunde liegenden Lizenzmodells, sowie der Erbringung von Pflegeleistungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: PN Schiphol-Rijk
NUTS-Code: NL324 Agglomeratie Haarlem
Postleitzahl: 1119
Land: Niederlande
Die Vertragsänderung betrifft die Erweiterung und Verlängerung eines bestehenden Softwareüberlassungsvertrages für das Jahr 2023 zzgl. Verlängerungsoption für das Jahr 2024. Mit den zusätzlichen Leistungen geht eine Modernisierung/Aktualisierung der bereits beim Auftraggeber eingesetzten Softwareprodukte des Auftragnehmers und des zugrundeliegenden Lizenzmodells einher. So wird u.a. zwingend eine Weiterentwicklung in Form des sog. MFT-Upgrades benötigt, da die Vorversion End of Life geht. Ebenso ist die Hinzunahme des Produktes Digital Workplace erforderlich. Dieses ist sehr eng mit den bereits vorhandenen Produkten des Auftragnehmers verzahnt und zur Effizienzsteigerung im Kapazitätsmanagement des Auftraggebers erforderlich. Des Weiteren benötigt der Auftraggeber Control-M-, sowie Helix Operation Management Produkte des Auftragnehmers, um die bestehende Monitoring- und Automationslösung zu modernisieren.
Um bestehende Leistungen sicher aufzustellen und zukünftige Anforderungen zielgerichteter abfedern zu können, bedarf es zusätzlicher und verlängerter Leistungen. Das MFT-Upgrade wird u.a. benötigt, um Bestandslizenzen weiterhin ablauffähig zu halten. Die weiteren zusätzlichen Leistungen werden benötigt, um die Zukunftsfähigkeit der Produkte sicherzustellen. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt sowohl aus wirtschaftlichen als auch aus technischen Gründen nicht in Betracht. Die Auftragsänderung führt zu einer Preisreduzierung der noch bis Ende 2022 vertraglich gebundenen Softwareprodukte. Zudem ist die Auftragsänderung eng mit den bereits erbrachten und noch für einen längeren Zeitraum im Einsatz befindlichen Leistungen des Auftragnehmers verbunden und baut auf diesen auf. Eine Neuausschreibung würde auf den Bezug von Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen und damit einhergehender Unvereinbarkeit bei Gebrauch und Instandhaltung hinauslaufen.