ITDZ Berlin: RV Massendigitalisierung Referenznummer der Bekanntmachung: 04_2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
ITDZ Berlin: RV Massendigitalisierung
Rahmenvertrag Massendigitalisierung (Scandienstleistungen) für das IT-Dienstleitungszentrum Berlin und/oder seine Kunden
Rahmenvertrag Massendigitalisierung für das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) und/oder seine Kunden:
Hierzu gehören folgende Leistungspakete, mit den darin enthaltenen Leistungen:
- Initialisierungs- und Betriebsleistungen
- Digitalisieren von Dokumenten unterschiedlicher Formate
- Verarbeiten und Bereitstellen der elektronischen Ergebnisdaten
- Transport der Originaldokumente
- Entsorgung der Originaldokumente
- Zwischen- bzw. Einlagerung der Originaldokumente
- elektronische Signierung und Prüfung der Signaturen
- Service-, Beratungs- und Implementierungsleistungen
Kunden des ITDZ Berlin im Sinne dieses Vertrages sind Stellen des Landes Berlin sowie private Bildungseinrichtungen und Wohnungsbaugesellschaften.
Stellen des Landes Berlin sind die unmittelbare Landesverwaltung mit der Hauptverwaltung und den Bezirksverwaltungen, die Gerichte, die Verwaltung des Abgeordnetenhauses, die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, der Rechnungshof, der Verfassungsgerichtshof, die mittelbare Landesverwaltung mit ihren landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen in privatwirtschaftlicher Rechtsform mit unmittelbarer Beteiligung des Landes Berlin.
Die Höchstgrenze für diesen Rahmenvertrag wird auf [Betrag gelöscht] Euro (netto) festgesetzt.
Vertragsbedingungen: Rahmenvertrag, EVB-IT System-AGB, EVB-IT Dienstleistungs-AGB, EVB-IT Überlassung-Typ B (AGB), EVB-IT Kauf-AGB, VOL/B
Die Höchstgrenze für diesen Rahmenvertrag wird auf [Betrag gelöscht] Euro (netto) festgesetzt.
Die Wertung der Angebote erfolgt gemäß der einfachen Richtwertmethode, welche im Kriterienkatalog sowie im Preisblatt erläutert wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Legende für III.1.1, III.1.2, III.1.3; III.2.2 (u.a. von wem die Unterlagen einzureichen sind):
(A) = Ausschlusskriterium,
*A = Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*E = Einzelbieter, Generalauftragnehmer bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft,
*U = allen Unterauftragnehmern (Hersteller und Distributoren werden in der Regel nicht als Unterauftragnehmer angesehen),
*L = Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften dem Mitglied/ den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind,
*S = wird in Summe beurteilt.
* = Auftraggeber der Referenz / Empfänger der Leistung darf nicht identisch sein mit dem Bewerber/Bieter bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer.
III.1.1.1 (A) Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z.B. Handelsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist; *A, *U
III.1.1.2 (A) Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen unter Verwendung des Formulars E II; *A, *U
III.1.1.3 (A) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB unter Verwendung des Formulars Wirt-124 EU; *A, *U
III.1.2.1 (A) Eigenerklärung zum Unternehmen sowie Darstellung des Unternehmens - Leistungsspektrum und Kerngeschäft - und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau) unter Verwendung des Formulars E I und darüber hinausgehend formlos; *A, *U
III.1.2.2 (A) Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro je Schadensereignis und insgesamt mindestens [Betrag gelöscht] Euro für den Vertrag (Rahmenvertrag und Einzelabrufe).
Soweit die aktuellen Deckungssummen niedriger als die vorgenannten Summen sind, ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung (formlos) über die Erhöhung auf die geforderten Deckungssummen im Zuschlagsfall einzureichen. *E
III.1.2.2 (A) Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro je Schadensereignis und insgesamt mindestens [Betrag gelöscht] Euro für den Vertrag bzw. entsprechende Eigenerklärung über die Erhöhung der geforderten Deckungssummen. *E
III.1.3.1 (A) Eigenerklärung zu Unteraufträgen und zur Eignungsleihe unter Verwendung des Formulars Wirt-235; *A
III.1.3.2 (A) Eigenerklärung anderer Unternehmen unter Verwendung des Formulars Wirt-236 (auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle); *U
III.1.3.3 (A) Darstellung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität hinsichtlich der unternehmerischen Strukturen, Abläufe und Prozesse des Bieters (formlos) oder Nachweis (Vorlage des Zertifikats in elektronischer Kopie) eines beim Bewerber/Bieter etablierten Qualitätssicherungssystems; *A, *U
III.1.3.4 (A) Darstellung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Informationssicherheit (formlos), welches die IT-Risiken innerhalb der gesamten Organisation berücksichtigt, oder Nachweis (Vorlage des Zertifikats – elektronische Kopie) eines beim Bewerber/Bieter etablierten Informations-Sicherheits-Managementsystems (ISMS); *L, *S
III.1.3.5 (A) Beschreibung der technischen Ausstattung des Unternehmens in Zusammenhang mit dem sicheren Transport, dem Digitalisieren von Dokumenten und deren Lagerungsmöglichkeit (formlos, maximal 4 DIN A4 Seiten); *L, *S
III.1.3.6 (A) Angabe von mindestens 2 Unternehmensreferenzen zu Scanleistungen, vergleichbar zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand unter Verwendung des Formulars E IV
Die Referenz darf nicht älter als 3 Jahre sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung.
Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich:
- detaillierte Beschreibung des Projektes, aus der die Art und Anzahl der digitalisierten Dokumente bzw. die Art der Leistung hervorgeht,
- Angabe zum Auftragsumfang und Realisierungszeitpunkt des Projektes bzw. zur Laufzeit des Vertrages,
- Beschreibung des technischen und organisatorischen Umfelds,
- Beschreibung der dabei erstellten Konzepte
- Angabe der Auftraggeber der Referenz* / Empfänger der Leistung*,
- Benennung eines Ansprechpartners zur Unternehmensreferenz mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, der kompetent über die Unternehmensreferenz Auskunft geben kann. *L, *S
III.1.3.3 (A) mindestens hinreichend beschriebenes Qualitätssicherungssystem oder nachgewiesene, gültige Zertifizierung (z.B. nach ISO 9000 ff.)
Hinreichend beschrieben heißt in diesem Zusammenhang, dass die beschriebenen Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität hinsichtlich der unternehmerischen Strukturen, Abläufe und Prozesse im jeweiligen Bereich erwarten lassen, dass eine Mindestqualität von Ergebnissen betrieblicher Leistungsprozesse (z.B. Qualitätskontrolle, Endkontrolle etc.) sichergestellt wird. *A, *U
III.1.3.4 (A) mindestens hinreichend beschriebenes Informations-Sicherheits-Managementsystem oder nachgewiesene, gültige Zertifizierung eines eingerichteten Informations-Sicherheits‐Managementsystems (ISMS) nach ISO/IEC 27001 (oder gleichwertig)
Hinreichend beschrieben heißt in diesem Zusammenhang, dass die beschriebenen Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Informationssicherheit erwarten lassen, dass die Informationssicherheit innerhalb der Organisation dauerhaft definiert, gesteuert und aufrechterhalten wird . *L, *S
III.1.3.6 (A) mindestens 2 Unternehmensreferenzen vergleichbar zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand, deren Projektabschluss nicht älter als 3 Jahre (gerechnet ab EU-Bekanntmachung 04/2021 OV RV Massendigitalisierung) ist. Vergleichbar heißt in diesem Zusammenhang, dass mind. folgende Anforderungen umgesetzt wurden:
- Masse: Digitalisierungskompetenz vom mind. 1.000.000 Seiten/Images pro Woche
- Konzepte: Erfahrungen in der Erstellung folgender Konzepte (mind. 2 aus den 5 genannten): Einführungskonzept, Fachkonzept, Infrastrukturkonzept, Betriebsführungskonzept, Sicherheitskonzept
- Betrieb: Implementierung von WEB-Services und Betrieb der Clients einschließlich der erforderlichen sicheren Netzanbindung zu Kunden zur Übertragung der ScanDaten; *L, *S
III.2.2.1 (A) Eigenerklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV unter Verwendung des Formulars Wirt-2141; *A, *U
III.2.2.2 (A) Eigenerklärung Bietergemeinschaft und Vollmacht unter Verwendung des Formulars Wirt-238, soweit der das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird. *A
III.2.2.3 (A) Eigen- und Bereitschaftserklärung zur Vorlage von polizeilichen Führungszeugnissen, Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen nach BSÜG (Geheimschutzbetreuung) im Rahmen der Vertragsdurchführung unter Verwendung des Formulars E III für die Mitarbeitenden des AN und etwaiger Unterauftragnehmer, die Zugang zu sicherheitsempfindlichen Bereichen im Land Berlin erhalten sollen. *A, *U
III.2.2.4 unter VI.3) „Zusätzliche Angaben“.
Abschnitt IV: Verfahren
Gem. § 55 Absatz 2 VgV sind Bieter zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Hinweis zu IV.2.7) Es handelt sich um einen geplanten Termin.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1 Fortsetzung zu III.2.2.:
III.2.2.4 (A) Nachweis einer Zertifizierung, dass der vorgesehene Entsorger einen Überwachungsvertrag nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) abgeschlossen hat und berechtigt ist, nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz die Bezeichnung Entsorgungsfachbetrieb für das Sammeln und Befördern von Abfällen nach der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung AVV) zu führen. *L
VI.3.2 Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten gem. § 10 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
Als Nachweis hat der von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung von der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle auf Anforderung beizubringen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
I) Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II) Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertragesgemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen AG über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
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Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/