Zero Trust Architektur für die Telematikinfrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0054
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gematik.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Zero Trust Architektur für die Telematikinfrastruktur
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erstellung eine Konzeptes für die Zero Trust Architektur der zukünftigen Telematikinfrastruktur (TI 2.0). Dies beinhaltet insbesondere Implementierungen der Lösungsansätze als Proof-of-Concept zum Nachweis der Machbarkeit, der Marktreife, der Usability und der Fähigkeit zur ausreichenden Skalierbarkeit des Konzepts, und die anschließende Erstellung eines Stufen- und Ausbauplans.
gematik GmbH Friedrichstr. 136 10117 Berlin
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erstellung eine Konzeptes für die Zero Trust Architektur der zukünftigen Telematikinfrastruktur (TI 2.0), die Durchführung eines Proof-of-Concepts und die Erstellung eines Stufen- und Ausbauplans. Der erwartete Umfang der Liefergegenstände gliedert sich wie folgt:
1. Feinkonzept: Das Feinkonzept muss einen Vorschlag für die Umsetzung von Zero Trust in der TI 2.0 beschreiben und soll die Ideen aus dem Grobkonzept (aus dem Vergabeverfahren) fortführen und verfeinern (mind. 50 max. 100 Seiten, .docx-Format, Präsentation des Konzeptes).
2. Proof of Concept: In einem Proof-of-Concept muss die technische Machbarkeit des Feinkonzeptes nachgewiesen werden. Im Proof-of-Concept ist nachzuweisen, dass die in der funktionalen Leistungsbeschreibung gestellten Anforderungen an eine Zero-Trust-Architektur erfüllt und die Rahmenbedingungen eingehalten werden.
3. Stufenplan: Ein Stufenplan soll die Migration von TI 1.0 hin zur neuen Zero Trust Sicherheitsarchitektur beschreiben und zeigen, wie der Reifegrad von den Zero Trust Komponenten über die Zeit verbessert werden kann (Roadmap mit Ausbaustufen, Aufwands- und Kostenschätzung, Präsentation der Roadmap).
Die Vergütung der Leistungen erfolgt zu einem Festpreis von EUR 200.000,-.
Weitergehende Informationen zum Leistungsgegenstand enthält die funktionale Leistungsbeschreibung
Der Auftraggeber wird für das weitere Vergabeverfahren max. 5 (fünf) Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit positiver Eignungsprognose auswählen. Er behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sofern die benannte Mindestzahl von 5 (fünf) zulassungsfähigen Bewerbungen unterschritten werden.
Sollte die Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge ergeben, dass mehr als die vorgegebene maximale Bewerberanzahl die Eignungsanforderungen erfüllen, wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber nach den Vorgaben der Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb (Anlage-06) auswählen. Dabei wird der Auftraggeber die Erklärungen und Nachweise der Bewerber zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bewerten. Sofern nach dieser Bewertung gleichwohl mehr als 5 (fünf) gleichwertige Bewerbungen vorliegen, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG § 19 MiLoG, § 21 SchwarzarbG.
Angaben zur Eintragung im Handelsregister.
Angaben zum Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister.
Bewerber/Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in den Teilnahmeanträgen sämtliche Mitglieder der Bewerber/Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die
Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage-04)).
Der Bewerber hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Er kann die Unterauftragnehmer bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags benennen.
Sofern der Bewerber von der Eignungsleihe gem. § 47 VgV Gebrauch macht, hat er die Unternehmen, deren Eignung er sich bedient, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu benennen. In diesem Fall hat er zudem eine entsprechende Verpflichtungserklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass ihm die Kapazitäten
der Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung Unteraufträge (Anlage-05)).
1. Erklärung zum Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019 bis 2021) aufgeteilt nach Gesamtumsatz und Umsatz des Unternehmens mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Ein Bestand des Unternehmens seit drei Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.
2. Erklärung zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Deckungssumme muss in marktüblicher und für den Auftrag ausreichender Höhe sein. Sofern der Nachweis mit Teilnahmeantragsabgabe nicht geführt werden kann, reicht die Erklärung eines Versicherers aus, dass er zum Abschluss einer solchen Versicherung mit dem Bewerber im Falle der Auftragserteilung bereit ist.
1. Erklärung über den Bestand an in den Geschäftsjahren 2019 bis 2021 durchschnittlich jährlich beschäftigten Mitarbeitern, ausgewiesen nach Fachkenntnissen im Bereich IT-Sicherheit, insb. Cyber-Security; im Bereich Sicherheit, insb. Datenschutz; IT-Architekten und der Gesamtanzahl der Mitarbeiter.
2. Erklärung zum vorgesehenen Projektteam und der Berufserfahrung der benannten Fachkräfte, mit Nachweis in Form eines Lebenslaufs je Projektmitglied, aus dem dessen Erfahrung mit der Umsetzung von Zero-Trust-Sicherheitsarchitekturlösungen hervorgeht (persönliche Referenzen) und entsprechende Belege der jeweiligen Qualifikationen (Studien- oder Ausbildungshinweise).
3. Referenzprojekte: Es sind unternehmensbezogene Referenzprojekte für nach ihrer Art und ihrem Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren anzugeben. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie die Konzeptionierung einer IT-Sicherheitsarchitektur auf Basis der Zero-Trust-Prinzipien (oder einer IT-Sicherheitsarchitektur mit vergleichbaren Anforderungen) sowie die anschließend erfolgreich durchgeführte Testung des Konzepts auf seine Machbarkeit, Marktreife, Usability und Fähigkeit zur ausreichenden Skalierbarkeit (in Form eines Proof-of-Concepts) beinhaltete. Ein Referenzprojekt gilt als in den letzten 3 Jahren erbracht, wenn es in den Jahren 2019, 2020 oder 2021 begonnen, und vor Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossen wurde.
Zu 2.:
Im vorgesehenen Projektteam müssen mindestens ein IT-Sicherheitsexperte und mindestens ein IT-Architekt vertreten sein. Es darf sich dabei nicht um dieselbe Person handeln.
Zu 3.:
Es muss mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 3 Jahren nachgewiesen werden, das mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch;
2) Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche der unter III.1.1 bis III.1.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrages sind die von der Vergabestelle auf der in I.3 angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen;
3) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die unter I.3 genannte Vergabeplattform einzureichen;
4) Der Auftraggeber wird in der Angebotsphase voraussichtlich zwei Verhandlungsrunden durchführen. Geplant ist dabei folgender Ablauf, bei dem die Anzahl der Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, auf 3 reduziert werden soll: In der ersten Verhandlungsrunde wird er mit den 5 im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bietern (sofern genug geeignete Teilnahmeanträge vorliegen) verhandeln. In der zweiten Runde wird er mit den 3 Bietern verhandeln, die nach Durchführung der ersten Verhandlungen, und Überarbeitung ihrer Erstangebote anhand der Zuschlagskriterien die qualitativ beste Leistungserbringung erwarten lassen.
5) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Teilnahmeantrags und der Angebote sowie die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt;
6) Der Auftraggeber beabsichtigt aber für die drei besten Grobkonzepte eine Aufwandsentschädigung in Höhe von jeweils EUR 15.000,- auszukehren. Der Auftraggeber geht insofern davon aus, dass die zu einer Aufwandsentschädigung berechtigende Begründungstiefe der Grobkonzepte erst nach Durchführung der zweiten Verhandlungsrunde erreicht wird. Die in Aussicht gestellte Aufwandsentschädigung wird vom Auftraggeber aber nur ausgekehrt, sofern die drei besten Grobkonzepte jeweils qualitativ das vom Auftraggeber vorgegebene Mindestniveau (d.h. die vorgegebene Mindestpunktzahl bei der Bewertung der Qualität) erreichen.
7) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch;
8) Es wird darauf hingewiesen, dass die benannten Fristen für die Angebotsphase noch nicht verbindlich feststehen.
9) Die in der Bekanntmachung vorgesehene Vertragslaufzeit von 4 Monaten ist lediglich eine Schätzung. Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach vollständiger, mangelfreier Leistungserbringung.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53YY9M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) geregelt.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer
2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter über den
vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung
oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen. Nicht berücksichtigte Bewerber werden bereits nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes darüber informiert und erhalten keine weitergehende Information nach § 134 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de