Wartung und Entleerung von Fettabscheideranlagen im Bezirk Lichtenberg von Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: 22-HD-11-Abscheider
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10315
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung und Entleerung von Fettabscheideranlagen im Bezirk Lichtenberg von Berlin
Wartung und Entleerung von Fettabscheideranlagen im Bezirk Lichtenberg von Berlin
Lichtenberg
Die Entleerung und Reinigung der Fettabscheideranlage beinhalt An- und Abfahrt, vollständi-ges Absaugen der Inhaltsstoffe, hydrodynamische Reinigung, Wiederauffüllen mit Frischwas-ser, Reinigung der Probenahmeeinrichtung, Funktionskontrolle mit Dokumentation von bautechnischen Mängeln, ordnungsgemäßes Verschließen der Anlage, Erstellung eines Übernahmescheins, Dokumentation der Entsorgung im Betriebstagebuch, Transport des Abfalls zur Entsorgungsanlage und Entleerung sowie Entsorgungskosten. Die Leistung ist nur über einen Saugwagen mit Vakuumpumpe durchzuführen. Derzeit 23 Anfahrtstellen.
Hohenschönhausen
Die Entleerung und Reinigung der Fettabscheideranlage beinhalt An- und Abfahrt, vollständi-ges Absaugen der Inhaltsstoffe, hydrodynamische Reinigung, Wiederauffüllen mit Frischwas-ser, Reinigung der Probenahmeeinrichtung, Funktionskontrolle mit Dokumentation von bautechnischen Mängeln, ordnungsgemäßes Verschließen der Anlage, Erstellung eines Übernahmescheins, Dokumentation der Entsorgung im Betriebstagebuch, Transport des Abfalls zur Entsorgungsanlage und Entleerung sowie Entsorgungskosten. Die Leistung ist nur über einen Saugwagen mit Vakuumpumpe durchzuführen. Derzeit 19 Anfahrtstellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
BVB zum Mindeststundenentgelt, BVB Umweltschutzanforderungen (Wirt 2145), spezielle Eigenerklärung gemäß Leistungsbeschreibung, Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligung bzw. Sanktionen, Eigenerklärung zur Frauenförderung, Eigenerklärung zur Eignung, Eigenerklärung Unternehmensangaben, Eigenerklärung Bieter- Bewerbergemeinschaft, Wirt 235 / 236-Unterauftragsvergabe (wenn zutreffend), ULV oder Einzelnachweise, Eigenerklärung Korruptionsregister nach Aufforderung, 7_Anlage §124 GWB - Eigenerklärung zu Vertragsverhältnissen gemäß §124 Abs. 1 Nr. 7 GWB,
Eigenerklärung zu den Referenzen; Eigenerklärung Unteraufträge- Eignungsleihe (wenn zutreffend), Sachkundenachweis, Nachweis Entsorgungsfachbetrieb, Bescheinigung Fachbetrieb gem. Wasserhaushaltsgesetz für LAU-Anlagen
Für Referenzen:
Im Los 1: Jährliche Entleerungen / Wartungen von Fettabscheideranlagen in äqivalentem Umfang. Mindestens jedoch 200 Entleerungen / Jahr.
Im Los 2: Jährliche Entleerungen / Wartungen von Fettabscheideranlagen in äqivalentem Umfang. Mindestens jedoch 170 Entleerungen / Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
en
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10820
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht] / 8498
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10315
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]