Verkehrsknoten Marzahn - Prüfingenieurleistungen für Brückenknoten 1 Referenznummer der Bekanntmachung: 22-021

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 068-180256)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin.de/sen/uvk/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Verkehrsknoten Marzahn - Prüfingenieurleistungen für Brückenknoten 1

Referenznummer der Bekanntmachung: 22-021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71328000 Dienstleistungen für die Prüfung der Tragwerksplanung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Prüfingenieurleistungen zur statisch und statisch-konstruktiven Prüfung und zur Prüfung von Abbruch- und Montagekonzepten.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/04/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 068-180256

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.3
Anstatt:

1) Zu 4.3.1 des Bewerberbogens (§ 46 (3) Nr. 1 VgV):

Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Als vergleichbar gewertet werden Referenzprojekte, die folgende Bedingungen jeweils erfüllen:

Leistungen der statisch und statisch-konstruktiven Prüfung

- erbracht im Zeitraum 01.01.2000 bis 04.05.2022 und

- unter Zugrundelegung der Vorschriften öffentlicher deutscher Auftraggeber und

- Prüfung der Entwurfs- und/oder Ausführungsplanung von Brücken der Bauwerksklasse 4 und / oder 5 (gem. RVP 2019 Anlage 2).

Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zu den aufgeführten Referenzprojekten

Referenzbescheinigungen vorzulegen.

2) Zu 4.3.3 des Bewerberbogens (§ 46 (3) Nr. 6 VgV)

Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den Prüfingenieur gemäß den folgenden Nachweisen:

- Nachweis einer Anerkennung vom Eisenbahnbundesamt (EBA) als Prüfsachverständiger im Teilgebiet Brückenbau einschließlich des konstruktiven Ingenieurbaus mit den Fachrichtungen Stahlbau und/oder Massivbau und/oder Verbundbau.

- Zulassung nach BOStrab bei der Technischen Aufsichtsbehörde Berlin (TAB).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1) Zu 4.3.1 des Bewerberbogens (§ 46 (3) Nr. 1 VgV):

Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Als vergleichbar gewertet werden Referenzprojekte, die folgende Bedingungen jeweils erfüllen:

Leistungen der statisch und statisch-konstruktiven Prüfung

- erbracht im Zeitraum 01.01.2000 bis 04.05.2022 und

- unter Zugrundelegung der Vorschriften öffentlicher deutscher Auftraggeber und

- Prüfung der Entwurfs- und/oder Ausführungsplanung von Brücken der Bauwerksklasse 4 und / oder 5 (gem. RVP 2019 Anlage 2).

Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zu den aufgeführten Referenzprojekten

Referenzbescheinigungen vorzulegen.

2) Zu 4.3.3 des Bewerberbogens (§ 46 (3) Nr. 6 VgV)

Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den Prüfingenieur gemäß den folgenden Nachweisen:

- Nachweis einer Anerkennung vom Eisenbahnbundesamt (EBA) als Prüfsachverständiger im Teilgebiet Brückenbau einschließlich des konstruktiven Ingenieurbaus mit den Fachrichtungen Stahlbau und/oder Massivbau und/oder Verbundbau.

- Zulassung nach BOStrab bei der Technischen Aufsichtsbehörde Berlin (TAB).

muss es heißen:

1) Zu 4.3.1 des Bewerberbogens (§ 46 (3) Nr. 1 VgV):

Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Als vergleichbar gewertet wird ein Referenzprojekt, das folgende Bedingungen jeweils erfüllt:

Leistungen der statisch und statisch-konstruktiven Prüfung

- erbracht im Zeitraum 01.01.2000 bis 04.05.2022 und

- unter Zugrundelegung der Vorschriften öffentlicher deutscher Auftraggeber und

- Prüfung von Brücken der Bauwerksklasse 4 und / oder 5 (gem. RVP 2019 Anlage 2) nach BOStrab.

Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zu den aufgeführten Referenzprojekten

Referenzbescheinigungen vorzulegen.

2) Zu 4.3.3 des Bewerberbogens (§ 46 (3) Nr. 6 VgV)

Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den Prüfingenieur gemäß den folgenden Nachweisen:

- Nachweis einer Anerkennung vom Eisenbahnbundesamt (EBA) als Prüfsachverständiger im Teilgebiet Brückenbau einschließlich des konstruktiven Ingenieurbaus mit den Fachrichtungen Stahlbau und/oder Massivbau und/oder Verbundbau.

3) Zu 4.3.4 des Bewerberbogens (§ 46 (3) Nr. 6 VgV)

- Nachweis einer Anerkennung der Technischen Aufsichtsbehörde Bahn des Landes Berlin (TAB) als „Sachkundige Person nach § 5 der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau-und Betriebsordnung – BOStrab)“.

Die Anerkennung muss spätestens auf den Kalendertag vor Ende der Bewerbungsfrist datiert sein.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1) Zu 4.3.1 des Bewerberbogens (§ 46 (3) Nr. 1 VgV):

Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Als vergleichbar gewertet wird ein Referenzprojekt, das folgende Bedingungen jeweils erfüllt:

Leistungen der statisch und statisch-konstruktiven Prüfung

- erbracht im Zeitraum 01.01.2000 bis 04.05.2022 und

- unter Zugrundelegung der Vorschriften öffentlicher deutscher Auftraggeber und

- Prüfung von Brücken der Bauwerksklasse 4 und / oder 5 (gem. RVP 2019 Anlage 2) nach BOStrab.

Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zu den aufgeführten Referenzprojekten

Referenzbescheinigungen vorzulegen.

2) Zu 4.3.3 des Bewerberbogens (§ 46 (3) Nr. 6 VgV)

Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den Prüfingenieur gemäß den folgenden Nachweisen:

- Nachweis einer Anerkennung vom Eisenbahnbundesamt (EBA) als Prüfsachverständiger im Teilgebiet Brückenbau einschließlich des konstruktiven Ingenieurbaus mit den Fachrichtungen Stahlbau und/oder Massivbau und/oder Verbundbau.

3) Zu 4.3.4 des Bewerberbogens (§ 46 (3) Nr. 6 VgV)

- Nachweis einer Anerkennung der Technischen Aufsichtsbehörde Bahn des Landes Berlin (TAB) als „Sachkundige Person nach § 5 der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau-und Betriebsordnung – BOStrab)“.

Die Anerkennung muss spätestens auf den Kalendertag vor Ende der Bewerbungsfrist datiert sein.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: