Notfallvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEF55231
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Notfallvertrag
Notfallvertrag - Sofortmaßnahmen an Schienenfahrzeugen nach Brand und Wassereinwirkung, Beseitigung von
Kontamination durch KMF, Asbest, PCB etc.
Deutschlandweit
- Dekontamination und Reinigung von Schienenfahrzeugen nach Brandeinwirkung sowie Beseitigung von
Löschmittelschäden und Wiederherstellung der elektronischen Komponenten und deren Funktion.
- Beseitigung und fachgerechte Entsorgung von gesundheitsgefährdenden Stoffen (z. B. künstliche
Mineralfasern, asbesthaltige Materialien, polychlorierte Biphenyle, etc.)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Notfallvertrag
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47269
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Auswertung der Bewertungsmatrix werden Verhandlungen mit maximal fünf Bietern geführt, welche das
wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben. Anschließend erfolgt der Zuschlag auf die zwei Angebote, welche
nach Abschluss der Verhandlungen am wirtschaftlichsten sind.
Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.