Wirtschaftsprüfungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022001742
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stromnetz-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wirtschaftsprüfungsleistungen
Prüfung von Jahresabschlüssen und Lageberichten sowie Sonderprüfungen für die BEN Berlin Energie und Netzholding GmbH und die Stromnetz Berlin GmbH
Berlin
Die BEN GmbH ist ein zu 100 Prozent im Eigentum des Landes Berlin befindliches Unternehmen. Sie hält wiederum 100 Prozent der Geschäftsanteile an der Stromnetz Berlin GmbH. Im Rahmen ihrer Beteiligungsverwaltung übernimmt die BEN GmbH die strategische Führung der Stromnetz Berlin GmbH, um bestehende und zukünftige Anforderungen und Zielstellungen – insbesondere mit Blick auf den Klimaschutz und die Umsetzung der Energiewende – zu implementieren.
Die Stromnetz Berlin GmbH ist die Betreiberin des Berliner Stromverteilnetzes und unterhält hierfür im Berliner Stadtgebiet diverse Bauwerke mit dem Schwerpunkt Industriebau, z.B. Umspannwerke, Netzknoten und Betriebsführungsgebäude.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Wirtschaftsprüferleistungen für die BEN Berlin Energie und Netzholding GmbH und die Stromnetz Berlin GmbH. Der Auftrag wird als Rahmenvereinbarung über die Prüfung der Jahresabschlüsse für die Jahre 2022 bis 2025 zwischen der BEN Berlin Energie und Netzholding GmbH und dem zukünftigen Auftragnehmer abgeschlossen. Von der Rahmenvereinbarung ist zunächst das Prüfungsjahr 2022 umfasst. Es wird eine dreimalige Option zur Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils ein weiteres Prüfungsjahr vereinbart (maximale Vertragslaufzeit vier Jahre).
Die Leistungen werden durch die Abrufverträge jeweils konkretisiert. Die Prüfungen umfassen die in der Rahmenvereinbarung aufgeführten Leistungen sowie je Abruf gesondert festgelegte zusätzliche Prüfungsschwerpunkte und zusätzliche optionale Prüfungsleistungen, die sich je zu prüfender Gesellschaft unterscheiden können.
Der Wirtschaftsprüfer soll zudem feststellen, ob die Geschäfte der jeweiligen Gesellschaft im jeweiligen Berichtszeitraum ordnungsgemäß unter Einhaltung der für die geprüfte Einrichtung geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften nach den Anordnungen der Aufsichtsbehörde sowie mit der gebotenen Sorgfalt und Wirtschaftlichkeit geführt worden sind. Den konkreten Leistungsumfang regelt § 2 des Rahmenvertragsentwurfes.
Der Schätzwert der zu vergebenden Leistungen beträgt pro Jahr [Betrag gelöscht] Euro netto und für die gesamte potentielle Vertragslaufzeit inklusive der Verlängerungszeiträume, also insgesamt vier Jahre, [Betrag gelöscht] Euro netto. Der Höchstwert der zu vergebenden Leistungen beträgt pro Jahr [Betrag gelöscht] Euro netto und für die gesamte potentielle Vertragslaufzeit inklusive der Verlängerungszeiträume, also insgesamt vier Jahre, [Betrag gelöscht] Euro netto.
Es wird eine dreimalige Option zur Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils ein weiteres Prüfungsjahr vereinbart (maximale Vertragslaufzeit vier Jahre).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Anschreiben mit Kurzdarstellung und Angaben zum Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift), Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten
2. Eigenerklärung über das Bestehen eines aktuelles Eintrages im Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer bzw. Vorlage eines entsprechenden Registerauszuges.
Die weiteren Eignungskriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (siehe Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes, Abschnitt 11) Eignungsanforderungen und Nachweis der Eignung).
Dieser Auftrag unterliegt den Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG). Dies umfasst für die Auftragsausführung z.B. die Verpflichtung zur Einhaltung der jeweils geltenden Mindest- bzw. Tarifentgelte, den Vorgaben gemäß Frauenförderverordnung, Vorgaben zur Verhinderung von Benachteiligungen sowie entsprechend Kontrollrechte. Die verpflichtenden Inhalte des BerlAVG werden in Form von Besonderen Vertragsbedingungen (BVBs) verbindliche Vertragsbestandteile.
Nach den „Anti-Terror-Verordnungen“ gilt das sog. Bereitstellungsverbot. Danach dürfen den in den jeweiligen Listen der Verordnungen aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Gruppen oder Organisationen Gelder weder direkt noch indirekt zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen. Der Auftraggeber wird zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos eine Abfrage in den Finanzsanktionslisten (z.B. www.finanz-sanktionsliste.de/fisalis) vornehmen. Besteht ein umfassendes Verfügungsverbot für den Bieter oder für eine natürliche Person, deren Verhalten sich der Bieter zurechnen lassen muss, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Formale Vorgaben an das Angebot:
1. Das Angebot ist in beschriebener Form und in deutscher Sprache elektronisch unter: https://root.deutsche-evergabe.de/portal/ einzureichen. Fragen sind ausschließlich über das Fragen-und-Antworten-Tool der eVergabe zu stellen. Die Vergabestelle wird sich bemühen, zeitnah zu antworten. Die Nutzung des Portals deutsche-evergabe.de ist für Bieter der Stromnetz Berlin GmbH-Projekte kostenfrei.
2. Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
B. Vorbehalte:
1. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers.
2. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt vorhandener öffentlich-rechtlicher Genehmigungen.
3. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt einer von der Vergabestelle festzustellenden, wirtschaftlich vertretbaren Ausführung der Leistungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB).
c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).