Lernbegleiter zur Ausbildung von Aufsichtspersonen für das Lernfeld C - psychische Gefährdungen und Belastungen, Los 2 Referenznummer der Bekanntmachung: J-2022-27-2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dguv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lernbegleiter zur Ausbildung von Aufsichtspersonen für das Lernfeld C - psychische Gefährdungen und Belastungen, Los 2
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenverträgen für Lernbegleiterleistungen am IAG. Es gelten jeweils die Festsetzungen der Leistungsbeschreibung.
Interessierte Unternehmen können für ein Los oder mehrere Lose ein Angebot einreichen. Eine Loslimitierung findet nicht statt.
Bitte beachten Sie, dass es für jedes Los einen eigenen Projektraum auf der Vergabeplattform DTVP. Für jedes Los ist demnach ein eigenes Angebot einzureichen.
Die Vergabe erfolgt gegliedert in folgende Lose:
Los 1: Lernbegleiter zur Ausbildung von Aufsichtspersonen für das Lernfeld C - technische und betriebliche Gefährdungen und Belastungen
Los 2: Lernbegleiter zur Ausbildung von Aufsichtspersonen für das Lernfeld C - psychische Gefährdungen und Belastungen
Los 3: Lernbegleiter zur Ausbildung von Aufsichtspersonen für das Lernfeld E - Überwachung und Beratung
Bitte beachten Sie, dass für jedes Los ein eigener Projektraum auf der Vergabeplattform DTVP existiert. Für jedes Los ist demnach ein eigenes Angebot einzureichen. Pro Los werden bis zu 3 Lernbegleiter beauftragt.
Es gelten die Festlegungen unter § 17 Abs. 2 des Vertrages: Die Leistungszeit beginnt am 01.01.2023 und läuft bis 31.12.2024. Der Vertrag verlängert sich automatisch um zwei weitere Jahre bis spätestens zum 31.12.2026, wenn der AG nicht spätestens sechs Monate vor Vertragsverlängerung den Vertrag kündigt. Die Laufzeit des Vertrages endet in jedem Fall spätestens am 31.12.2026, ohne dass es hierfür einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Erklärung zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers: Darstellung des Bieterunternehmens bzw. der einzelnen Mitgliedsunternehmen der Bietergemeinschaft mit Beschreibung des Leistungsprofils, der Unternehmensgröße, der Angabe des Hauptsitzes und weiterer Standorte sowie Beschreibung der Struktur. Die Eigenerklärung ist jeweils vom Bieter bzw. dem Mitglied der Bietergemeinschaft und von allen Unterauftragnehmern abzugeben.
2.) Zuverlässigkeitserklärung: Eigenerklärung, dass für den Bieter die in §§ 123 f. GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Die Eigenerklärung ist jeweils vom Bieter bzw. dem Mitglied der Bietergemeinschaft und von allen Unterauftragnehmern abzugeben.
3.) Eigenerklärung Eintragung in das Berufs- / Handelsregister, Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, Negativbescheinigung in Insolvenzsachen sowie Abführung der Krankenversicherungsbeiträge und Steuern: Eigenerklärung, dass die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft besteht und die Krankenversicherungsbeiträge der Mitarbeiter sowie Steuern ordnungsgemäß abgeführt wurden. Ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, soweit der Bieter dort eingetragen ist, nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist ist in Kopie beizufügen. Eigenerklärung und Nachweis sind jeweils vom Bieter bzw. dem Mitglied der Bietergemeinschaft und allen Unterauftragnehmern abzugeben.
1.) Eigenerklärung Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung:
Gefordert ist der Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Vermögensschäden (jeweils pro Jahr 2-fach maximiert) oder eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen haben wird (= Mindestanforderung).
-- vgl. Ziffer III.1.2), Pkt. 1
Angaben zu verantwortlichem Personal:
Die Bieter haben mit ihrem Angebot für das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal (Dozent) das tabellarische Mitarbeiterprofil gemäß Eignungsbogen einzureichen. Das Profil soll jeweils folgende Angaben enthalten:
-- Name, Vorname
-- Sprachkenntnisse
-- Dauer Berufserfahrung
Der Dozent muss über folgende Qualifikationen verfügen:
Basisqualifikationen:
Punkt 1: Erfolgreicher Abschluss eines Universitätsstudiums (mindestens Master-Abschluss) der Fachrichtungen Arbeits- und Organisationspsychologie (= Mindestanforderung)
Punkt 2: Erfolgreiche Prüfung als Aufsichtsperson nach § 18 SGB VII oder erfolgreicher Abschluss des Ausbildungslehrgangs zur Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 7 ASiG oder Nachweis einer entsprechenden fachlichen Kompetenz, die das breite Kompetenzfeld einer Aufsichtsperson abdeckt (= Mindestanforderung)
Punkt 3: Qualifizierung zur Lernbegleiterin / zum Lernbegleiter (= Mindestanforderung). Die Qualifikation mit entsprechendem Nachweis muss bis spätestens zum Zeitpunkt der konkreten Planung des ersten Lernbegleitereinsatzes vorliegen.
Punkt 4: Deutsch als Muttersprache oder ein Nachweis über die Sprachkompetenz nach dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen - GER(S)" von Niveau C2 (= Mindestanforderung)
Dauer Berufserfahrung:
Punkt 1: Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung nach erfolgreichem Studienabschluss bezogen auf Basisqualifikation Punkt 1 (= Mindestanforderung)
Punkt 2: Mindesten 3 Jahre Berufserfahrung im Tätigkeitsfeld als Aufsichtsperson (nach SGB VII) oder mindestens 300 Lehreinheiten im Bereich der Ausbildung von Aufsichtspersonen (mit Themenschwerpunkt Gefährdungsbeurteilung aus der Sicht einer Aufsichtsperson) innerhalb der letzten 4 Jahre (= Mindestanforderung)
-- vgl. Ziffer III.1.3)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2026
1.) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum kostenlosen Download auf dem Deutschen Vergabeportal unter www.dtvp.de zur Verfügung. Das Projekt kann über die Suchfunktion gefunden und die
Vergabeunterlagen können heruntergeladen werden. Auch alle weiteren verfahrensbedeutsamen Informationen (Bieterfragenkatalog, Fristverlängerungen etc.) werden ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP bereitgestellt. Ebenso wird die Kommunikation hierüber abgewickelt. Es ist deshalb für alle Interessenten entscheidend, dass Zugang zum Projektraum auf dem DTVP besteht und sie sich selbstständig über den aktuellen Stand informieren.
2.) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten zu prüfen. Fragen und Anmerkungen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zu dem im Zeitplan im Dokument A. genannten Zeitpunkt und ausschließlich über den Kommunikationsbereich des DTVP zu stellen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum). Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Interessenten zur
Verfügung stellen, ebenfalls über den Kommunikationsbereich des DTVP.
3.) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, dem von allen Mitgliedern, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und dem Empfang von Erklärungen, der Entgegennahme von Zahlungen mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied sowie zur Vornahme von Verfahrenshandlungen auch im Rahmen dieses Vergabeverfahrens, Vertretungsmacht eingeräumt wird. Ferner ist eine Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und
etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Das gesonderte Formular Bietergemeinschaftserklärung ist einmal durch die gesamte Bietergemeinschaft auszufüllen.
4.) Beruft sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 47 Abs. 1 S. 1 VgV auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder der Muttergesellschaft) oder eines einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft (sog. Eignungsleihe), so muss der Bieter/die Bietergemeinschaft das Unternehmen benennen und für dieses Unternehmen die Unterlagen in dem Umfang vorlegen, in
dem er sich auf die Fähigkeiten des Dritten zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit beruft. Zudem muss der Bieter/die Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung (gesondertes Formular Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer) dieses Unternehmens vorlegen, mit der dieses/dieser bestätigt,
dass es/er dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter/der Bietergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein
(konzern-)verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaft) zu verstehen ist. Beabsichtigt der Bieter, Teile der zu vergebenden Leistung durch Unterauftragnehmer ausführen zu lassen, ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen, muss er die zum Einsatz geplanten Unterauftragnehmer angeben und deren Einsatzbereiche aufzählen (Formular Eignungsbogen). Auf Verlangen
der Vergabestelle muss der Bieter Unterlagen zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers vorlegen.
5.) Der Auftraggeber behält sich im Fall von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogenen und fehlenden oder unvollständigen leistungsbezogenen Unterlagen vor, gemäß § 56 Abs. 2 VgV vorzugehen.
6.) Die Angabe unter Ziffer IV.1.3) dieser Bekanntmachung, zur geplanten Höchstanzahl der Beteiligten an der Rahmenvereinbarung, bezieht sich auf die Anzahl der Lernbegleiter und nicht die Anzahl der Auftragnehmer.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6CRGXP
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird explizit hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.