Beschaffung, Installation und Betrieb von Laternenladepunkten in Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: IV A 1 - EL 03
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung, Installation und Betrieb von Laternenladepunkten in Berlin
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Lieferung, Installation und Betreiberleistung von anfänglich 200 Laternenladepunkten bis zum 30.09.2022 (Grunderrichtungskontingent) . Zudem besteht die Option, dass das Land Berlin bei einer Genehmigung der bereits beantragten Verlänge-rung der Projektlaufzeit seitens des Fördermittelgebers um zwölf Monate bis zum 30.09.2023, die Lieferung und Installation von weiteren bis zu 800 Ladeeinrichtungen (optionales Errichtungskon-tingent) beauftragt.
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Lieferung, Installation und Betreiberleistung von anfänglich 200 Laternenladepunkten bis zum 30.09.2022 (Grunderrichtungskontingent) . Zudem besteht die Option, dass das Land Berlin bei einer Genehmigung der bereits beantragten Verlänge-rung der Projektlaufzeit seitens des Fördermittelgebers um zwölf Monate bis zum 30.09.2023, die Lieferung und Installation von weiteren bis zu 800 Ladeeinrichtungen (optionales Errichtungskon-tingent) beauftragt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ElMobileBerlin - Beschaffung, Installation und Betrieb von Laternenladepunkten in Berlin
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in
denVergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb
von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]