Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Erbringung von Kommunikationsmaßnahmen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rkw-bremen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Erbringung von Kommunikationsmaßnahmen
Die RKW Bremen GmbH führt die Geschäftsstelle für das Projekt „Umwelt Unterneh-men 2021 - 2024“. Eine genaue Beschreibung der Ziele des Projekts „Umwelt Unter-nehmen 2021 - 2024“ kann der Leistungsbeschreibung entnommen werden. Die RKW Bremen GmbH schreibt die Vergabe der Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und die Erbringung von Kommunikationsmaßnahmen für dieses Projekt bis zum Jahr [Betrag gelöscht] europaweit aus.
28195 Bremen
Das Projekt „Umwelt Unternehmen 2021-2024“ hat das Ziel, umweltverträgliche und nachhaltige Wirtschaftsweise in Unternehmen zu unterstützen und zu befördern. Dies reicht von der Implementierung von Umweltaspekten in die strategische/ organisatorische Ausrichtung eines Unternehmens über die Nutzung von ressourceneffizienten und energiearmen Technologien bei Produktion und Dienstleistung bis hin zur Sensibilisierung der Belegschaft.
In der „Partnerschaft Umwelt Unternehmen“ befinden sich Unternehmen, die sich auf den Weg zu einer umweltverträglichen und nachhaltigen Wirtschaftsweise gemacht haben und hier bereits vorbildlich agieren. Ihr Engagement für den betrieblichen Umweltschutz soll weiterhin unterstützt werden, da sie maßgeblich zur Reduzierung von Umweltbelastungen im Land Bremen beitragen. Sie sind gleichzeitig motivierende Beispiele für andere Unternehmen im Land Bremen und darüber hinaus. Gerade in der „Partnerschaft Umwelt Unternehmen“ sollen gemeinschaftliche Projekte zwischen den Mitgliedsunternehmen angeregt werden, in die bestenfalls auch neue Unternehmen integriert werden können. Ziel ist es die „Partnerschaft Umwelt Unternehmen“ kontinuierlich zu erweitern und neue Unternehmen im Land Bremen dafür zu qualifizieren.
Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für das Projekt sowie weitere Kommunikationsmaßnahmen gem. Leistungsbeschreibung sind Inhalt des zu vergebenden Auftrags.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Erbringung von Kommunikationsmaßnahmen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]11
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.