Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Erbringung von Kommunikationsmaßnahmen

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rkw-bremen.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Zuwendungsempfänger
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Erbringung von Kommunikationsmaßnahmen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79416000 Öffentlichkeitsarbeit
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die RKW Bremen GmbH führt die Geschäftsstelle für das Projekt „Umwelt Unterneh-men 2021 - 2024“. Eine genaue Beschreibung der Ziele des Projekts „Umwelt Unter-nehmen 2021 - 2024“ kann der Leistungsbeschreibung entnommen werden. Die RKW Bremen GmbH schreibt die Vergabe der Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und die Erbringung von Kommunikationsmaßnahmen für dieses Projekt bis zum Jahr [Betrag gelöscht] europaweit aus.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79416200 Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

28195 Bremen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Projekt „Umwelt Unternehmen 2021-2024“ hat das Ziel, umweltverträgliche und nachhaltige Wirtschaftsweise in Unternehmen zu unterstützen und zu befördern. Dies reicht von der Implementierung von Umweltaspekten in die strategische/ organisatorische Ausrichtung eines Unternehmens über die Nutzung von ressourceneffizienten und energiearmen Technologien bei Produktion und Dienstleistung bis hin zur Sensibilisierung der Belegschaft.

In der „Partnerschaft Umwelt Unternehmen“ befinden sich Unternehmen, die sich auf den Weg zu einer umweltverträglichen und nachhaltigen Wirtschaftsweise gemacht haben und hier bereits vorbildlich agieren. Ihr Engagement für den betrieblichen Umweltschutz soll weiterhin unterstützt werden, da sie maßgeblich zur Reduzierung von Umweltbelastungen im Land Bremen beitragen. Sie sind gleichzeitig motivierende Beispiele für andere Unternehmen im Land Bremen und darüber hinaus. Gerade in der „Partnerschaft Umwelt Unternehmen“ sollen gemeinschaftliche Projekte zwischen den Mitgliedsunternehmen angeregt werden, in die bestenfalls auch neue Unternehmen integriert werden können. Ziel ist es die „Partnerschaft Umwelt Unternehmen“ kontinuierlich zu erweitern und neue Unternehmen im Land Bremen dafür zu qualifizieren.

Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für das Projekt sowie weitere Kommunikationsmaßnahmen gem. Leistungsbeschreibung sind Inhalt des zu vergebenden Auftrags.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projekttema / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 30
Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 40
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 184-479270
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe von Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Erbringung von Kommunikationsmaßnahmen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
19/01/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]11
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/04/2022