Rahmenvertrag Fundamentinstandsetzung an Freileitungsmasten Referenznummer der Bekanntmachung: T45-2021-0002
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 041-107449)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.50hertz.com
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Fundamentinstandsetzung an Freileitungsmasten
Gegenstand der Ausschreibung ist die Instandsetzung von Mast- und Portalfundamenten der Freileitung sowie von Funktürmen der 50Hertz.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4)Bekanntmachung.Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind:Nachweis, dass der Bewerber über eine Qualifizierte Führungskraft (offizielle Definition) im Sinne der Instandsetzungs-Richtlinie des DAfStb verfügt.50Hertz legt folgende Voraussetzungen für eine "Qualifizierte Führungskraft" fest: Bauingenieur mit Bestätigung der Fachkompetenz in der Betoninstandsetzung und regelmäßiger Weiterbildung in der Betoninstandsetzung (mind. zwei Tage innerhalb von drei Jahren)oderHandwerksmeister mit Bestätigung der Fachkompetenz in der Betoninstandsetzung, gültigem SIVV-Schein und regelmäßiger Weiterbildung in der Betoninstandsetzung (mind. zwei Tage innerhalb von drei Jahren).Eine entsprechende Zertifizierung als Qualifizierte Führungskraft (offizielle Definition) im Sinne der Instandsetzungs-Richtlinie des DAfStb ist vorzulegen.
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4)Bekanntmachung.Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind:1. Nachweis, dass der Bewerber über eine Qualifizierte Führungskraft (offizielle Definition) im Sinne der Instandsetzungs-Richtlinie des DAfStb verfügt.50Hertz legt folgende Voraussetzungen für eine "Qualifizierte Führungskraft" fest: Bauingenieur mit Bestätigung der Fachkompetenz in der Betoninstandsetzung und regelmäßiger Weiterbildung in der Betoninstandsetzung (mind. zwei Tage innerhalb von drei Jahren)oderHandwerksmeister mit Bestätigung der Fachkompetenz in der Betoninstandsetzung, gültigem SIVV-Schein und regelmäßiger Weiterbildung in der Betoninstandsetzung (mind. zwei Tage innerhalb von drei Jahren).Eine entsprechende Zertifizierung als Qualifizierte Führungskraft (offizielle Definition) im Sinne der Instandsetzungs-Richtlinie des DAfStb ist vorzulegen.2. Nachweis, dass der Bewerber eine Mitgliedschaft in einer Handwerkskammer für gewerbliche Betriebe vorlegt.