Sekundärertüchtigung UW Mannheimer Straße (MHS) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022001455
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stromnetz-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sekundärertüchtigung UW Mannheimer Straße (MHS)
Betriebsfertige Erneuerung der Sekundärtechnik der 10-kV-Schaltanlage, 110-kV-Bedienungschränke sowie von Leit-, Schutztechnik, Eigenbedarf und Nebenanlagen im laufenden Betrieb einer 110-kV- und 10-kV-Anlage mit allen Übergangszuständen, Provisorien sowie Demontageleistungen.
Mannheimer Straße 30, 10713 Berlin
Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehören die betriebsfertigen Verbindungen aller sekundären und primären Schnittstellen im Umspannwerk, Gesamtprojektsteuerung, Planung, Konstruktion, Fertigung, Werksprüfung (Systemtest), Provisorien, Lieferung, Demontage- und Montageleistungen, Prüfung, Inbetriebnahme, Probebetrieb Gesamtsystem, Abnahme sowie Dokumentation.
Die ingenieurtechnische Bearbeitung der Schaltungstechnik hat mit Ruplan 4.72 oder optional in Engineering Base zu erfolgen.
Projektkoordination
- Gesamtprojektkoordination, insb. Schnittstellen-, Bauablauf- und Terminkoordination
- Koordinierung und Durchführung aller Prüfungen
- Erstellung und Pflege von Masterplänen, Kollisionsplanung
- Koordination und Planung der Kabelwege
- Anpassung der Erdungsanlage und des Potentialausgleichs sowie „innerer Blitzschutz“
- Dokumentations- und Schnittstellenverantwortung
- Erstellung vollständig neuer Dokumentation des Werkes in RUPLAN 4.72 oder optional Engineering Base sowie Anpassung der Bestands-Dokumentation der Gegenwerke im jeweiligem Bestandssystem
- Planung, Dokumentation und Umsetzung aller für den Umbau erforderlichen Provisorien
und Zwischenzustände
- Lieferung und Montage von Doppelböden
Erneuerung der Primärtechnik
- Ersatz der Bedienungsschränke der 110-kV-Schaltfelder 1-3, inklusive Neuverkabelung zwischen Bedienungsschränken und 110-kV-Anlage, sowie Ausbau der zugehörigen Kabelwege
- Aufbau und Anschluss neuer Zwischenklemmkästen der 110-kV-Transformatoren
- Aufbau und Anschluss von drei Sternpunktbildnern inkl. Zwischenklemmkästen
- Aufbau von Stromwandlern im 10-kV-seitigen Sternpunkt der Transformatorableitung
- Lieferung von 110-kV-Kabelumbauwandlern inkl. Gestellen
- Ertüchtigung der 10-kV-Sekundärschränke und Erweiterung aller 10-kV-Sekundärschränke der Abgänge für dezentralen Aufbau des
Abgangsschutzes
- Tausch der 10-kV-Stromwandler in den Speisefeldern und des Hausumspanners
- Erweiterung der Anlage für Erdung und Potentialausgleich
- Demontage der nicht mehr benötigten Komponenten der primärtechnischen Anlagen
Ersatz der Leittechnik:
- Errichtung einer dezentralen Leittechnik inkl. Nahbedienung auf Basis des Kommunikationsprotokolls IEC 61850
- IBN von Feldleitgeräten in den 10-kV-Hauptbetriebsmitteln
- IBN von Feldleitgeräten in den 110-kV-Schaltfeldern 1-3
- SF6-Druckerfassung der 110-kV-Gasräume mittels Modbus
- Prozesserfassung aus allen digitalen Schutzgeräten 110-kV- und 10-kV-Anlage über IEC 60870-5-103
- Aufbau und IBN einer Messspannungsbereitstellung 10-kV Anlage
- Zentrale Erfassung von Gefahrmeldungen für das Reserve-Informationssystem (RIS)
- Anbindung der Stationsleittechnik an die Netzleitstelle
- Aufbau und IBN einer Nahbedienung und Prozessanzeige über eine Stationsbedieneinheit mit zentraler Gefahrmeldungsausgabe
- Serviceplatz-Kopplung einschließlich Anpassung Serviceplatz
- Realisierung der Funktionen wie Schaltfehlerschutz (SFS), Handnachführung von Schaltgeräten und Archivierung von Störschrieben
- Anpassung der Leittechnik-/ Fernwirkanlagen in den Gegenwerken
- Aufbau Digitaler Netzknoten und des ITK-Hausnetzes (LWL-, LAN-, FM-Verkabelungen)
- Demontage der nicht mehr benötigten leittechnischen Komponenten
Errichtung der Schutztechnik
- Aufbau und IBN Leitungsdifferentialschutz für 110-kV-Felder 1 und 2
- Aufbau und IBN Differenzialschutzeinrichtungen für 110-kV-Felder 1-3
- Aufbau und IBN Transformatordifferentialschutz und UMZ-Schutz für Transformator A, B und R
- Anpassungen und IBN in den Gegenwerken Forckenbeck und Wilmersdorf
- Aufbau und IBN Distanzschutz mit Io-t- und Uo-t-Funktionalität und UMZ-Schutz für die Einspeisung der 10-kV-Schaltanlage
- Aufbau und IBN kombinierter 10-kV-Schutzgeräte mit Steuerfunktion in 10-kV-Sekundärschränken
- Aufbau und IBN Frequenzabhängige Entlastungsschaltung (FES)
- Aufbau und IBN Automatische Transformator-Spannungsregelung (ASR) und Spannungsqualitätsmessung (PQI)
- Aufbau und IBN Reserve-Umschaltautomatik und Mitnahmesteuerung (RUA/MSt)
- Aufbau und IBN von Provisorien
- Demontage der nicht mehr benötigten Komponenten der Schutztechnik
Ersatz des Eigenbedarfs
- Austausch und IBN der 10-kV-HU-Einspeisung
- Aufbau und IBN AC-400-V-Einspeiseverteilung inklusive Zählung
- Aufbau und IBN AC-400-V-Eigenbedarfsverteilung
- Aufbau und IBN DC-60-V-Batterieabsicherung
- Aufbau und IBN DC-60-V-Einspeiseverteilung
- Aufbau und IBN DC-60-V-Eigenbedarfsverteilung
- Umsetzen, Montage und IBN des DC-60-V-Batterieladegleichrichters
- Aufbau und IBN unabhängige DC-Stromversorgung für den Reserveschutz
- Aufbau und IBN einer Kraft- und Lichtverteilung inkl. Kraft- und Lichtinstallation + Kraftsteckdosenkombinationen
- Aufbau und IBN eines Wechselrichters für die Ersatzbeleuchtung
- Demontage der nicht mehr benötigten Komponenten des Eigenbedarfes
Bearbeitung der Schaltungstechnik
- Erstellung der Ringleitungspläne
- Planung, Ausführung und IBN aller sekundärtechnischen Verbindungen zwischen den
Anlagenteilen
Zu diesem Punkt siehe bitte VI.3)B. dieser Bekanntmachung.
Optionen
- I … Aufbau und IBN der Ltg.-Differentialschutzeinrichtungen für 10-kV-Sonderkunden
- II … Aufbau und IBN des Wandlerstrom-UMZ für überlange 10-kV-Ringe
- III …Erstellung der kompletten Planung sowie Erstellung der kompletten
Projektdokumentation in Engineering Base anstelle in Ruplan Vers. 4.72
- IV …Verlängerung der Phase „Ausführungsplanung“ um 1,5 Jahre und einer damit verbundenen Anpassung der Gesamtprojektlaufzeit
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aufgrund der Zeichenanzahl-Beschränkung in diesem Textfeld sind die ausführlichen Beschreibungen zu den erforderlichen Befähigungen zu Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister in einem separaten PDF-Dokument "Anlage III.1.1)" unter https://root.deutsche-evergabe.de/portal zu dieser EU-Veröffentlichung aufgeführt. Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber in beschriebener Form in deutscher Sprache der Nachweis der Einhaltung der Bedingungen aus Anlage III.1.1) Register A-H beizubringen (jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.1) der Bekanntmachung vorzulegen): (Siehe hierzu auch nähere Erläuterungen unter VI.3.) dieser Bekanntmachung).
Zu diesem Punkt siehe bitte die Ausführungen unter VI.3.) dieser Bekanntmachung.
A) Haftpflichtversicherung, Einzelheiten sind Gegenstand der Vertragsunterlagen B) Mängelhaftungsbürgschaft, Vorauszahlungsbürgschaft und/oder Vertragserfüllungsbürgschaft Einzelheiten sind Gegenstand der Vertragsunterlagen.
A) Angebote sind für die Vergabestelle kostenlos zu erstellen, B) Zahlungsverkehr erfolgt in EUR, Zahlungen erfolgen gemäß vereinbartem Zahlungsplan, C) Anzahlungen werden durch Bürgschaften besichert. Details sind Gegenstand der Vertragsunterlagen.
Sofern von den Bewerbern erklärt wird, dass mit der Bildung der Bietergemeinschaft kein Tatbestand i. S. v. § 1 GWB erfüllt wird (Eigenerklärung), sind Bietergemeinschaften zugelassen. Ein Zusammenschluss ist nur bis zur Abgabe des finalen Angebotes aus dem Kreise der präqualifizierten Bieter möglich. Die Bewerbung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben. Es ist ein federführendes Mitglied zu benennen. Dessen Vollmacht ist vorzulegen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung muss enthalten, dass sich die Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftend konstituiert.
Dieser Auftrag unterliegt den Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG), Abschnitte 3 und 4. Dies umfasst für die Auftragsausführung z.B. die Verpflichtung zur Einhaltung der jeweils geltenden Mindest- bzw. Tarifentgelte, den Vorgaben gemäß Frauenförderverordnung, Vorgaben zur Verhinderung von Benachteiligungen sowie entsprechend Kontrollrechte. Die verpflichtenden Inhalte des BerlAVG werden in Form von Besonderen Vertragsbedingungen (BVBs) verbindliche Vertragsbestandteile.
Nach den „Anti-Terror-Verordnungen“ gilt das sog. Bereitstellungsverbot. Danach dürfen den in den jeweiligen Listen der Verordnungen aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Gruppen oder Organisationen Gelder weder direkt noch indirekt zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen. Der Auftraggeber wird zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos eine Abfrage in den Finanzsanktionslisten (z.B. www.finanz-sanktionsliste.de/fisalis) vornehmen. Besteht ein umfassendes Verfügungsverbot für den Bewerber, für ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft, einen Eignungsverleiher oder für eine natürliche Person, deren Verhalten sich der Bewerber beziehungsweise die Bewerbergemeinschaft zurechnen lassen muss, wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund der Zeichenanzahl-Beschränkung in diesem Textfeld sind die ausführlichen Beschreibungen zu den zusätzlichen Angaben in einem separaten PDF-Dokument "Anlage III.1.1)" unter https://root.deutsche-evergabe.de/portal zu dieser EU-Veröffentlichung aufgeführt. In dem benannten Dokument sind die formalen Vorgaben für einer Bewerbung, die Vorgehensweise im Falle der Abschichtung von Bewerbern und das Angebotsverfahren sowie die Vorgaben an die Auftragsvergabe beschrieben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig: a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr.1GWB); b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB); c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr.3GWB); d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).