Planung Erhöhung und Verlängerung Bahnsteige Kressbronn, Langenargen, Wannweil und Kirchentellinsfurt Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55983

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planung Erhöhung und Verlängerung Bahnsteige Kressbronn, Langenargen, Wannweil und Kirchentellinsfurt

Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55983
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71311230 Dienstleistungen im Eisenbahnbau
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Planung Erhöhung und Verlängerung Bahnsteige Kressbronn, Langenargen, Wannweil und Kirchentellinsfurt

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Planung: Objektplanung Verkehrsanlage(n) Lph 1 bis Lph 4, Baugrundbeurteilung u. Gründungsberatung, Lph 1 bis Lph 2,

Planungsbegleitende Vermessung Lph 1 bis Lph 2, Technische Streckenausrüstung, Oberleitung Lph 1 bis Lph 4,

Technische Streckenausrüstung, Leit- und Sicherungstechnik Lph 1 bis Lph 4, 50 Hz-Anlagen Lph 1 bis Lph 4

Telekommunikationsanlagen Lph 1 bis Lph 4, Objektplanung Ingenieurbauwerke, Lph 1 bis Lph 4

Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Lph 2 bis Lph 3

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Planung: Objektplanung Verkehrsanlage(n),Lph 5 bis Lph 7, Technische Streckenausrüstung, Oberleitung Lph 5 bis Lph 7

Technische Streckenausrüstung, Leit- und Sicherungstechnik Lph 5 bis Lph 7, 50 Hz-Anlagen Lph 5 bis Lph 7,

Telekommunikationsanlagen Lph 5 bis Lph 7, Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 5 bis Lph 7

Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Lph 4 bis Lph 6

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 035-091370
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das Vergabeverfahren zum o. g. Vorhaben wird aufgehoben/eingestellt, da keine Teilnahmeanträge abgegeben wurden. Der AG behält sich vor die Maßnahme erneut auszuschreiben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/04/2022