Planung Erhöhung und Verlängerung Bahnsteige Kressbronn, Langenargen, Wannweil und Kirchentellinsfurt Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55983
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Erhöhung und Verlängerung Bahnsteige Kressbronn, Langenargen, Wannweil und Kirchentellinsfurt
Planung Erhöhung und Verlängerung Bahnsteige Kressbronn, Langenargen, Wannweil und Kirchentellinsfurt
Planung: Objektplanung Verkehrsanlage(n) Lph 1 bis Lph 4, Baugrundbeurteilung u. Gründungsberatung, Lph 1 bis Lph 2,
Planungsbegleitende Vermessung Lph 1 bis Lph 2, Technische Streckenausrüstung, Oberleitung Lph 1 bis Lph 4,
Technische Streckenausrüstung, Leit- und Sicherungstechnik Lph 1 bis Lph 4, 50 Hz-Anlagen Lph 1 bis Lph 4
Telekommunikationsanlagen Lph 1 bis Lph 4, Objektplanung Ingenieurbauwerke, Lph 1 bis Lph 4
Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Lph 2 bis Lph 3
Planung: Objektplanung Verkehrsanlage(n),Lph 5 bis Lph 7, Technische Streckenausrüstung, Oberleitung Lph 5 bis Lph 7
Technische Streckenausrüstung, Leit- und Sicherungstechnik Lph 5 bis Lph 7, 50 Hz-Anlagen Lph 5 bis Lph 7,
Telekommunikationsanlagen Lph 5 bis Lph 7, Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 5 bis Lph 7
Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Lph 4 bis Lph 6
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren zum o. g. Vorhaben wird aufgehoben/eingestellt, da keine Teilnahmeanträge abgegeben wurden. Der AG behält sich vor die Maßnahme erneut auszuschreiben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.