Tower Los 11 Estrich - NT 04 Leichtestrich

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.thf-berlin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Management und Entwicklung des denkmalgeschützten Flughafengebäudes

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Tower Los 11 Estrich - NT 04 Leichtestrich

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45262321 Estricharbeiten (Fußboden)
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Ausschreibung beinhaltet die Estricharbeiten für die Sanierung des ganzen Gebäudes Kopfbau West amFlughafen Tempelhof.

Das Gebäude hat die Abmessungen von 70 m x 13 m x 30 m (Lx B x H).

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Flughafen Berlin Tempelhof (THF)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Verlegung Leichtestrich inkl. Material auf den Ebenen 3-5

Ein neuer Estrich darf hinsichtlich der Tragwerksplanung keine höhere Masse aufweisen als der Bestandsestrich. Die Fa. Funk schlägt daher die Verwendung eines zementär gebundenen Leichtestrichs auf Basis von expandiertem Polystyrol vor. Die Trocknung/Aushärtung des Leichtestrichs inkl. Deckschicht ist im Vergleich zu herkömmlichen, zementären Estrichen schnell erreicht. Zudem können alle bereits verlegten Elektroleitungen normgerecht mit dem Material überdeckt werden, ohne zusätzlich Leitungskanäle installieren zu müssen (welsche bei der Verwendung eines zementären Estrichs der Fall wäre).

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Es handelt sich um zusätzliche bzw. abgeänderte, aber ergänzende Leistung innerhalb der Leistungen des bereits gebundenen Auftragnehmers die zwingend vom selben Un-ternehmer ausgeführt werden sollte. Auch ist eine Gewährleistung für das dann ent-standene System nur aus einer Hand möglich und ist technisch nicht trennbar.

- Bei einer Neuausschreibung würden zusätzliche Planungskosten und Zeitverzüge ent-stehen. Allein eine Neuausschreibung würde einen weiteren mind. 3- monatigen Zeit-verzug bedeuten.

- Bei Ansetzen monatlichen Verzugskosten würden die o.g. erforderlichen Maßnahmen eine Kostenerhöhung bedeuten, was die aktuelle Nachtragssumme bei Weitem über-schreiten würde und nicht mehr wirtschaftlich begründbar ist.

- Die Koordinierung der Arbeiten auf der Baustelle würde enorm erschwert werden (Mehraufwand, aufgrund der Schnittstellenproblematik, Gewährleistungsfragen und Übergabe)

- Schließlich wäre eine Neuausschreibung mit dem Risiko verbunden, dass die Angebots-preise deutlich über denen der vertraglich gebundenen Firma liegen könnten, da die Maßnahmen sehr kurzfristig umgesetzt werden müsste, um den Bauablauf nicht weiter zu verzögern.

- Innerhalb der knappen Terminvorgaben (Fertigstellung Ende Juni 2022) würde es zu enormen weiteren Verzögerungen kommen, was zu einem allgemeinen Anstieg der Kosten (z.B. Vorbereitung Ausschreibung durch Planer, Behinderungsanzeigen durch Folgegewerke) führen würde.

- Nachfolgende Ausbaugewerke werden voraussichtlich in ihrer Leistungserbringung eingeschränkt.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 074-174371

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 33000-027_045-127.19 MZB 133.22
Los-Nr.: 11
Bezeichnung des Auftrags:

Ein neuer Estrich darf hinsichtlich der Tragwerksplanung keine höhere Masse aufweisen als der Bestandsestrich. Die Fa. Funk schlägt daher die Verwendung eines zementär gebundenen Leichtestrichs auf Ba

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
06/04/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lohmen
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 01847
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/04/2022