Wachschutzleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 16/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12205
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wachschutzleistungen
Wachschutzleistungen für die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung BAM in Berlin und Baruth (Brandenburg) gemäß Vergabeunterlagen ab 1. Oktober 2022
Los 1
BAM-Stammgelände, Unter den Eichen 87, 12205 Berlin und Zweiggelände Fabeckstraße, Unter den Eichen 44-46, 12203 Berlin
Los 2
BAM-TTS, Testgelände Technische Sicherheit, An der Düne 44, 15837 Baruth/Mark
Wachschutzleistungen ab 01.10.2022 für die Liegenschaften in Berlin für 4 Jahre
Liegenschaften der BAM in Berlin
BAM-Stammgelände, Unter den Eichen 87, 12205 Berlin und BAM-Zweiggelände Fabeckstraße, Unter den Eichen 44-46, 12203 Berlin
Wachschutzleistungen ab 01.10.2022 für 4 Jahre
Liegenschaften der BAM in Berlin
BAM-Stammgelände, Unter den Eichen 87, 12205 Berlin und BAM-Zweiggelände Fabeckstraße, Unter den Eichen 44-46, 12203 Berlin
Der Auftrag kann einmalig um 12 Monate verlängert werden
Wachschutzleistungen ab 01.10.2022 für die Liegenschaft in 15837 Baruth für 4 Jahre
Liegenschaft der BAM in Baruth
BAM-Liegenschaft TTS, Testgelände Technische Sicherheit, An der Düne 44, 15837 Baruth/Mark
Wachschutzleistungen ab 01.10.2022 für 4 Jahre
für die Liegenschaft der BAM in Baruth
BAM-Liegenschaft TTS, Testgelände Technische Sicherheit, An der Düne 44, 15837 Baruth/Mark
Der Auftrag kann einmalig um 12 Monate verlängert werden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
BAM Berlin
Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. Die Beifügung der AGB, auch zum Beispiel auf der Rückseite des Angebotsbegleitschreibens, führt zum Ausschluss des Angebots.
Es gilt deutsches Recht.
Die Vergabestelle fordert ab einem Auftragswert von mehr als [Betrag gelöscht] EUR brutto vor der Zuschlagserteilung von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zwingend einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a der Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz an.
Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV): Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Abweichend von § 9 Abs. 1 und Abs. 2 VgV behält sich die BAM vor, während der Umsetzungsfrist zur (vollständig) elektronischen Durchführung von Vergabeverfahren (e-Vergabe), im Sinne des § 81 VgV mit den Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens auch auf einem nicht-elektronischen Weg zu kommunizieren (z. B. allgemeine Anfragen, Angebotsaufklärung).
Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bereitgestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d.h. hier gegenüber der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der BAM zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB-).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der BAM gerügt werden (§ 160 Abs. 3 GWB).
Teilt die BAM dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BAM geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BAM.