Technische Hotline Referenznummer der Bekanntmachung: EK-L_A-2022-0001

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE136630247
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10709
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwb.de
Adresse des Beschafferprofils: www.bwb.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabeplattform.bwb.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17e29ac0d6a-5b7c8873140bca32
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Versorgungsunternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Energie

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Technische Hotline

Referenznummer der Bekanntmachung: EK-L_A-2022-0001
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64214200 Telefonzentraldienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Technische Hotline für die Kunden der öffentlichen Ladeinfrastruktur

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berliner Stadtwerke - alle Standorte

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auftraggeber sind die Berliner Stadtwerke Energieparter (EP) und die Berliner Stadtwerke KommunalPartner (KP). Die Berliner Wasserbetriebe fungieren in diesem Fall als zentrale Beschaffungsstelle.

Die Berliner Stadtwerke GmbH (BSW) ist die Muttergesellschaft der Berliner Stadtwerke Energiepartner GmbH (BSW EP) und der Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH (BSW KP).

Die Berliner Stadtwerke gehören über die Berliner Wasserbetriebe AöR zu 100% dem Land Berlin.

Die BSW KP hat den Auftrag die Ladestationen im öffentlichen Raum sowie für landeseigene Unternehmen einzurichten und zu betreiben (z.B. SenUVK, Bezirksämter, kommunale Wohnungswirtschaft etc.).

Die BSW EP soll die Ladestationen bei privaten Kunden einrichten und betreiben (private Wohnungswirtschaft etc.).

Die Geschäftsfelder der Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH sind technische Projektierung und Umsetzung von Energieprojekten für das Land Berlin (z.B. Photovoltaik-Pachtmodelle für öffentliche Gebäude) sowie die Stromlieferung an die Abnahmestellen des Landes Berlin und seiner Einrichtungen. Neu hinzugekommen ist das Geschäftsfeld E-Mobilität, das unter anderem die Grundversorgung der öffentlichen Ladeinfrastruktur in Berlin gewährleisten soll.

Vorbemerkungen

Ausgangssituation

Zu Mitte 2022 (bis zum Jahr 2030) übernimmt die BSW KP im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) rund 525 öffentlich bestehende Ladestationen mit ca. 998 Ladepunkten des bisherigen Betreibers. Ab dem Zeitpunkt der Übernahme soll die Ladeinfrastruktur (LIS) in Berlin kontinuierlich weiter ausgebaut werden. Um den Betrieb und den Ausbau gewährleisten zu können, führen die Berliner Stadtwerke mehrere europaweite Vergaben durch:

- Beschaffung der Hardware,

- Errichtung und Installation,

- Wartung,

- entsprechendes Backend mit Zahlungsdienstleistung sowie

- einer technischen Hotline

Die Ausschreibungsgegenstände unterliegen hierbei den Anforderungen des Berliner Modells (siehe hierzu Erläuterung unter Zielsetzung).

Auch der Immobiliendienstleister BIM (Berliner Immobilien Management GmbH), verantwortlich für über 5.000 Immobilien des Landes Berlins und die kommunale Wohnungswirtschaft (WoWi) werden in den nächsten Jahren kontinuierlich ihr Angebot an Ladeinfrastruktur auf- und ausbauen.

Zielsetzungen

Seit der Einführung des Berliner Modells im Jahr 2015 müssen Betreiber einen öffentlich-rechtlichen Betreibervertrag mit dem Land abschließen, um im öffentlichen Straßenland Ladepunkte errichten und betreiben zu können. Durch die vertraglich festgelegten Auflagen für Betreiber soll u. a. sichergestellt werden, dass durch den Ladeinfrastrukturausbau die sehr knappen verfügbaren Flächen im öffentlichen Raum Berlins möglichst effizient genutzt werden können. Zentral ist hier, dass über die Vorgaben des Berliner Modells die betreiberübergreifende Zugänglichkeit der Ladeinfrastruktur für alle E-Fahrzeug-Nutzenden

sichergestellt wird.

Die Ziele der SenUVK sind

- der Einstieg in ein postfossiles Verkehrssystem,

- die Sicherung der Erreichbarkeit,

- die Verbesserung der örtlichen Luftqualität,

- die Verminderung des Verkehrslärms,

- der Beitrag zum Klimaschutz und

- einer stadtverträglichen Gestaltung der Ladeinfrastruktur.

Diese Ziele sollen durch einen diskriminierungsfreien und interoperablen Zugang zur Ladeinfrastruktur gewährleistet werden. Des Weiteren wird direkt mit den Bezirken und mit kommunalen Kunden wie der BIM, der kommunalen Wohnungswirtschaft (z.B. Gesobau, Gewobag) und auch der privaten Wohnungswirtschaft und weiteren privaten Kunden die Ladeinfrastruktur an

einer Vielzahl von Standorten in Berlin ausgebaut.

Um Leistungen des technischen Kundendienstes zu beschaffen, führen die BSW KP für die BSW EP eine gemeinsame Beschaffung durch. Mit dem wirtschaftlichsten Bieter soll hierzu sowohl ein Vertrag mit der BSW KP und ein identischer Vertrag mit der BSW EP geschlossen werden (2 Verträge).

Angaben zum Verfahren

Dieses Leistungsverzeichnis beschreibt die vom Anbieter bereitzustellenden Anforderungen an eine technische Kundenhotline. Das System verbleibt im Eigentum des Dienstleistungsunternehmens und steht nur für die Vertragslaufzeit den Zwecken der Berliner Stadtwerke zur Verfügung. Die vom Dienstleistungsunternehmen zu erbringenden Anforderungen werden in diesem

Leistungsverzeichnis und der dazugehörenden Leistungsbeschreibung als weitere Anlage zum Vertrag geregelt.

Zielsetzung

Zielsetzung ist die vom Berliner Senat geforderte Errichtung einer technischen Hotline für die Kunden der öffentlichen LIS im Land Berlin sowie die Betreuung weiterer kommunaler und privater Kunden. Die Bereitstellung des Hotline-Services soll eine 24-Stunden Lösung sein, an 365 Tagen im Jahr.

Die Hotline ist hierbei mit Personal zu besetzen, welches Zugriff auf die Fernwartung der LIS über ein vom AG bereitgestelltes Backend-System hat. Die Anrufe der Kunden werden dabei unverzüglich entgegengenommen und in einer vorgegebenen Bearbeitungsfrist bearbeitet.

Zeitplan

Die Übernahme der öffentlichen LIS ist zum 01.07.2022 geplant. Spätestens bis dahin muss der Hotline-Service mit geschultem Personal und eventuell angebundenen Schnittstellen bereitstehen und implementiert sein.

Entsprechend der Bearbeitung innerhalb der zu beachtenden Prozessketten und Fristigkeiten, auch unter Berücksichtigung von Test- und Schulungszeiten, ergeben sich aus Sicht der BSW KP/BSW EP für die Bereitstellung der Dienstleistungen jeweils unterschiedliche Termine, die zusammen in einem vom Auftragnehmer (AN) bereitgestellten Projektplan/Zeitplan beschlossen

und abgebildet werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Kriterien: Zuschläge/Leistung / Gewichtung: 15,00
Preis - Gewichtung: 85,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Zwei optionale Verlängerungen um jeweils ein Jahr.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerung des Vertrages um 2 x 1 Jahr

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/05/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/07/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 12/05/2022
Ortszeit: 12:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Frauenförderung:

Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/04/2022