Transport, Aufbereitung und Verwertung von Straßenkehricht (AVV-Nr. 20 03 03) – Regionalstellen VR4 Referenznummer der Bekanntmachung: 1000002709
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bsr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Transport, Aufbereitung und Verwertung von Straßenkehricht (AVV-Nr. 20 03 03) – Regionalstellen VR4
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Transport, die Aufbereitung und Verwertung von Straßenkehricht (AVV-Nr. 20 03 03) für die Regionalstellen des VR4.
Der im Berliner Stadtgebiet anfallende Straßenkehricht besteht aus Maschinenkehricht und Altstreugut. Es fallen abhängig von den Witterungsverhältnissen ca. 6.000 to/a Maschinenkehricht und 500 to/a Altstreugut an. Der Straßenkehricht wird auf den Regionalstellen des VR4 abgekippt und in entsprechenden Kehrichtboxen gelagert.
Für das Altstreugut besteht die Option für den AN der Rücknahme durch den AG, sobald dieses durch den AN gewaschen wird. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf Teil B, Punkt 6 und auf Teil C, Pkt. 10 hingewiesen.
Wegen der Einzelheiten der Leistungserbringung wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Transport, Aufbereitung und Verwertung von ca. 6.500 to/a Maschinenkehricht inkl. Altstreugut.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Transport, Aufbereitung und Verwertung von ca. 6.500 to/a Maschinenkehricht inkl. Altstreugut.
Ort: Velten
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16727
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bzgl. der Angabe zum Auftragswert im Pkt. II.1.7 und V. 2.4 liegt ein Ausnahmefall nach Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.