Steendiek - Sanierung „Oole Wach“ - Technische Gebäudeausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_SpriG_VS_Steendiek_TGA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sprinkenhof.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Steendiek - Sanierung „Oole Wach“ - Technische Gebäudeausrüstung
Die „Oole Wach“ ist eine alte Polizeiwache im Stadteil Hamburg-Finkenwerder und wurde im Jahr 1903 erbaut. Zunächst wurde der Steendiek 14 als Gaststätte und später als oben genann-te Polizeiwache genutzt. Das Objekt steht unter Denkmalschutz (ID 14573). Seit dem Jahr 1982/83 wird das Objekt hauptsächlich durch den norddeutschen Folkloreverein Finkwarder Speeldeel e.V. genutzt und betrieben. Heutzutage werden Teilflächen durch weitere ortsansässige Vereine und das Bürgerschaftsabgeordnetenbüro der SPD genutzt.
Die Sprinkenhof GmbH wurde als Realisierungsträger der Freien und Hansestadt Hamburg vom Bezirksamt Hamburg Mitte und durch „Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien“ beauftragt, durch umfangreiche, denkmalgerechte Sanierungsmaßnahmen die Betriebsbereitschaft der alten Polizeiwache am Steendiek 14, 21129 Hamburg, einer stadtteil-zentrierten, kulturellen Begegnungsstätte, sicherzustellen.
Es ist vorgesehen, die Leistungen in 3 Stufen zu beauftragen: Stufe 1 beinhaltet die Leistungen der Leistungsphase 1 bis einschließlich Leistungsphase 4, die Stufe 2 die Leistungen der Leistungsphasen 5 und 6 und die Stufe 3 die Leistungen der Leistungsphasen 7 und 8 auf Grundlage der Anlage 15 HOAI 2021 (Grundleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung, Besondere Leistungen, Objektliste) sowie § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung).
Die „Oole Wach“ ist eine alte Polizeiwache im Stadteil Hamburg-Finkenwerder und wurde im Jahr 1903 erbaut. Zunächst wurde der Steendiek 14 als Gaststätte und später als oben genannte Polizeiwache genutzt. Das Objekt steht unter Denkmalschutz (ID 14573). Seit dem Jahr 1982/83 wird das Objekt hauptsächlich durch den norddeutschen Folkloreverein Finkwarder Speeldeel e.V. genutzt und betrieben. Heutzutage werden Teilflächen durch weitere ortsansässige Vereine und das Bürgerschaftsabgeordnetenbüro der SPD genutzt.
Die Sprinkenhof GmbH wurde als Realisierungsträger der Freien und Hansestadt Hamburg vom Bezirksamt Hamburg Mitte und durch „Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien“ beauftragt, durch umfangreiche, denkmalgerechte Sanierungsmaßnahmen die Betriebsbereitschaft der alten Polizeiwache am Steendiek 14, 21129 Hamburg, einer stadtteil-zentrierten, kulturellen Begegnungsstätte, sicherzustellen.
Es ist vorgesehen, die Leistungen in 3 Stufen zu beauftragen: Stufe 1 beinhaltet die Leistungen der Leistungsphase 1 bis einschließlich Leistungsphase 4, die Stufe 2 die Leistungen der Leistungsphasen 5 und 6 und die Stufe 3 die Leistungen der Leistungsphasen 7 und 8 auf Grundlage der Anlage 15 HOAI 2021 (Grundleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung, Besondere Leistungen, Objektliste) sowie § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung).
Es ist vorgesehen, die Leistungen in 3 Stufen zu beauftragen:
Stufe 1 beinhaltet die Leistungen der Leistungsphase 1 bis einschließlich Leistungsphase 4;
Stufe 2 die Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 6 und
Stufe 3 die Leistungen der Leistungsphasen 7 und 8, jeweils auf Grundlage der Anlage 15 HOAI 2021 (Grundleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung, Besondere Leistungen, Objektliste) sowie § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung).
Zunächst werden für diesen Auftrag die Leistungsphasen 1-4 (Stufe 1) beauftragt. Die Leistungsphasen 5-8 werden anschließend stufenweise und optional beauftragt.
Allgemeiner Hinweis
Siehe auch detaillierte Angaben in dem Verfahrensbrief und in den Anlagen.
HmbTG
Dieser Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Im Hinblick auf § 10 Abs. 2 HmbTG vereinbaren die Parteien: Dieser Vertrag wird erst einen Monat nach seiner Veröffentlichung im Informationsregister wirksam. Die AG kann binnen dieses Monats nach Veröffentlichung des Vertrags im Informationsregister vom Vertrag zurücktreten, wenn der AG nach der Veröffentlichung des Vertrages von ihr nicht zu vertretende Tatsachen bekannt werden, die sie, wären sie schon zuvor bekannt gewesen, dazu veranlasst hätten, einen solchen Vertrag nicht zu schließen, und ein Festhalten am Vertrag für die AG unzumutbar ist. Die dem Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits entstandenen Aufwendungen werden ihm durch die AG auf Nachweis erstattet. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wurden keine Teilnahmeanträge eingereicht. Das Verfahren wird gemäß § 63 VgV aufgehoben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]