Metallbauarbeiten, Fenster, Türen, Sonnenschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_SpriG_VS_PK43_12
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sprinkenhof.de
Abschnitt II: Gegenstand
Metallbauarbeiten, Fenster, Türen, Sonnenschutz
Geplant ist die Erweiterung sowie der Umbau des Polizeikommissariats 43 im Ludwig-Rosenberg-Ring 43 in Hamburg Bergedorf.
Das Gebäude wird als Büro- und Verwaltungsgebäude gem. den Erfordernissen der Polizei genutzt.
Vorhaben: Geplant ist die Erweiterung sowie der Umbau des Polizeikommissariats 43 im Ludwig-Rosenberg-Ring 43 in Hamburg Bergedorf.
Nutzung: Das Gebäude wird als Büro- und Verwaltungsgebäude gem. den Erfordernissen der Polizei genutzt.
Gebäudeklasse: GK 5, das Gebäude erfüllt den Tatbestand des Sonderbaus
Höhe:5 Geschosse. OK ca. 19 m ü. Gelände
Grundstücksgröße: 8.168 m²
BGF Bestand: 2.765 m²
BGF Abbruch: 1.477 m²
BGF Erweiterungsbau: 3.360 m²
Das Bestandsgebäude wurde Ende der 1980er Jahre in Massivbauweise errichtet und mit einem rotbunten Klinker verkleidet. Das Gebäude verfügt außerdem über ein Staffelgeschoss aus Glas und Metall. Im Zuge der Bauarbeiten werden das Glasgeschoss sowie der südliche Flügel des L-förmigen Polizeigebäudes zurückgebaut. Im Süden dockt sich ein fünfgeschossiger Neubau mit einer Grundfläche von ca. 600 m² an den Bestand. Der ca. 18 m tiefe Anbau ist dabei um 135° gekröpft und endet in einer Rundung. Über der bestehenden Gebäudeecke wird das Bestandsgebäude mit drei neuen Geschossen überbaut. Der Betrieb der Feuerwache wird während den Umbaumaßnahmen aufrechterhalten. Der Erweiterungsbau wird komplett als Stahlbetonbau erstellt, mit einer hinterlüfteten Fassade aus eloxiertem Aluminiumblechen verkleidet und erhält ein Flachdach mit einer extensiven Begrünung. Der Bestand wird aufwändig saniert. Fenster, Boden- sowie Wand werden ergänzt, bzw. ausgetauscht.
Das Leistungsverzeichnis Metallbauarbeiten, Türen- und Fenster umfasst folgende wesentliche Arbeiten:
• Stahltüren11 Stk.
• Rohramenelemente 30 Stk.
• Elementierte Innenwände (4.Stk.)55 m²
• Innenfenster (17 Stk.) 23 m²
• Haftraumtüren 7 Stk.
• Außenfenster durchschusshemmend 110 m²
• Außenfenster durchwurfhemmend 345 m²
• Außenfenster Isolierverglasung 350 m²
• Pfosten-Riegel-Konstruktionen 80 m²
• Raffstores inkl. Steuerung 600 m²
Ausführungszeiten:
ca. 51. KW 2022 bis ca. 30. KW 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Metallbauarbeiten, Fenster, Türen, Sonnenschutz
Ort: Hanerau-Hademarschen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 25557
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist nur 1 Hauptangebot einzureichen. Die Einreichung von Nebenangeboten sowie von mehreren Hauptangeboten ist ausgeschlossen. Die Abgabe von mehreren Hauptangeboten führt zum Ausschluss aller abgegebenen Hauptangebote. Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung der eingereichten Unterlagen oder Kostenerstattung für die Beteiligung an dem Offenen Verfahren. Bieterfragen und Anmerkungen zu diesen Vergabeunterlagen sind bis spätestens zum 04.01.2022 über die eVergabe-Plattform an die Vergabestelle zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]