IGB03 1301-33 Beschichtungsarbeiten für das BV Gemeinsames Wissenschaftsgebäude Biodiversität IGB und FU auf dem Grundstück Königin-Luise-Str. 28-30 in 14195 Berlin.

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Bauauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 066-173148)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fv-berlin.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

IGB03 1301-33 Beschichtungsarbeiten für das BV Gemeinsames Wissenschaftsgebäude Biodiversität IGB und FU auf dem Grundstück Königin-Luise-Str. 28-30 in 14195 Berlin.

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45430000 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Für das nachfolgend beschriebene Bauvorhaben werden Beschichtungsarbeiten ausgeschrieben, s. Punkt II.2.4.)

Beschreibung der Beschaffung.

Der Forschungsverbund Berlin e.V. beabsichtigt den Neubau eines „Wissenschaftsgebäudes Biodiversität“ für

die Freie Universität Berlin (FU) und das Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB).

Der Neubau wird auf dem Gelände der FU Berlin am Standort Königin-Luise-Straße 28-30 im Ortsteil Dahlem

errichtet.

Das Baugrundstück mit einer Gesamtfläche von 3.210 qm. Das Baugrundstück ist Bestandteil eines heterogen

bebauten dreieckigen Blocks, der durch die Königin-Luise-Straße im Norden, der Arnimallee im Süden und dem

Hechtgraben im Westen begrenzt wird.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/04/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 066-173148

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.1
Anstatt:

1. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder

Wohnsitzes.

2. Die Eignung ist durch eine der folgenden Bescheinigungen bzw. Erklärungen nachzuweisen:

- Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.

(Präqualifikationsverzeichnis)

- Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) bei der Senatsverwaltung für

Stadtentwicklung Berlin

- ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Berlin oder Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-Anhalt

oder Mecklenburg-Vorpommern oder gleichwertige Bescheinigungen anderer Bundesländer

- Beibringung des ausgefüllten beiliegenden Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung"

.

Gelangt das Angebot eines Bieters, der nur die „Eigenerklärung zur Eignung" abgegeben hat, in die engere

Auswahl, hat der Bieter nach Aufforderung durch die Vergabestelle folgende einschlägige Nachweise

unverzüglich beizubringen:

.

a.) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben.

b.) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der gesetzlichen

Beiträge.

c.) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen

Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.

d.) Nachweis einer gültigen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung

Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter a. bis d. geforderten Bescheinigungen und

Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein.

Die vorgenannten Angaben sind auch für Nachunternehmer einzureichen.

Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten,

die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.

muss es heißen:

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

1. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder

Wohnsitzes.

2. Nachweis der Fachkunde des Bieter gemäß § 6a EU Abs. 3 VOB/A; 3 Referenzen zu mineralischen

Beschichtungen Estrichflächen

3. Die Eignung ist durch eine der folgenden Bescheinigungen bzw. Erklärungen nachzuweisen:

- Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.

(Präqualifikationsverzeichnis)

- Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) bei der Senatsverwaltung für

Stadtentwicklung Berlin

- ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Berlin oder Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-Anhalt

oder Mecklenburg-Vorpommern oder gleichwertige Bescheinigungen anderer Bundesländer

- Beibringung des ausgefüllten beiliegenden Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung"

.

Gelangt das Angebot eines Bieters, der nur die „Eigenerklärung zur Eignung" abgegeben hat, in die engere

Auswahl, hat der Bieter nach Aufforderung durch die Vergabestelle folgende einschlägige Nachweise

unverzüglich beizubringen:

.

a.) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben.

b.) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der gesetzlichen

Beiträge.

c.) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen

Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.

d.) Nachweis einer gültigen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung

Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter a. bis d. geforderten Bescheinigungen und

Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein.

Die vorgenannten Angaben sind auch für Nachunternehmer einzureichen.

Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten,

die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: