ITDZ Berlin: Rahmenvertrag WLAN für die Schulen im Land Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: 66_2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.itdz-berlin.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.itdz-berlin.de/unternehmen/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
ITDZ Berlin: Rahmenvertrag WLAN für die Schulen im Land Berlin
Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft sowie an den zentral verwalteten allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen aufgebaut und betrieben werden. Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren über die Planung und Herstellung der WLAN-Infrastruktur sowie den Betrieb des WLAN als Managed Service und dessen Migration auf den Auftraggeber an bis zu ca. 811 Schulstandorten in insgesamt 13 Losen durchgeführt.
Mitte
Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und betrieben werden. Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren über die Planung und Herstellung der WLAN-Infrastruktur sowie den Betrieb des WLAN als Managed Service und dessen Migration auf den Auftraggeber an bis zu ca. 59 Schulstandorten im Los 1 durchgeführt.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 1 – Bezirk Mitte beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
Friedrichshain-Kreuzberg
Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und betrieben werden. Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren über die Planung und Herstellung der WLAN-Infrastruktur sowie den Betrieb des WLAN als Managed Service und dessen Migration auf den Auftraggeber an bis zu ca. 63 Schulstandorten im Los 2 durchgeführt.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 2 – Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
Pankow
Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und betrieben werden. Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren über die Planung und Herstellung der WLAN-Infrastruktur sowie den Betrieb des WLAN als Managed Service und dessen Migration auf den Auftraggeber an bis zu ca. 87 Schulstandorten im Los 3 durchgeführt.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 3 – Bezirk Pankow beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
Charlottenburg-Wilmersdorf
Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und betrieben werden. Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren über die Planung und Herstellung der WLAN-Infrastruktur sowie den Betrieb des WLAN als Managed Service und dessen Migration auf den Auftraggeber an bis zu ca. 52 Schulstandorten im Los 4 durchgeführt.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 4 – Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
Spandau
Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und betrieben werden. Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren über die Planung und Herstellung der WLAN-Infrastruktur sowie den Betrieb des WLAN als Managed Service und dessen Migration auf den Auftraggeber an bis zu ca. 49 Schulstandorten im Los 5 durchgeführt.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 5 – Bezirk Spandau beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
Steglitz-Zehlendorf
Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und betrieben werden. Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren über die Planung und Herstellung der WLAN-Infrastruktur sowie den Betrieb des WLAN als Managed Service und dessen Migration auf den Auftraggeber an bis zu ca. 62 Schulstandorten im Los 6 durchgeführt.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 6 – Bezirk Steglitz-Zehlendorf beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
Tempelhof-Schöneberg
Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und betrieben werden. Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren über die Planung und Herstellung der WLAN-Infrastruktur sowie den Betrieb des WLAN als Managed Service und dessen Migration auf den Auftraggeber an bis zu ca. 64 Schulstandorten im Los 7 durchgeführt.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 7 – Bezirk Tempelhof-Schöneberg beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
Neukölln
Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und betrieben werden. Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren über die Planung und Herstellung der WLAN-Infrastruktur sowie den Betrieb des WLAN als Managed Service und dessen Migration auf den Auftraggeber an bis zu ca. 65 Schulstandorten im Los 8 durchgeführt.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 8 – Bezirk Neukölln beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
Treptow-Köpenick
Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und betrieben werden. Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren über die Planung und Herstellung der WLAN-Infrastruktur sowie den Betrieb des WLAN als Managed Service und dessen Migration auf den Auftraggeber an bis zu ca. 58 Schulstandorten im Los 9 durchgeführt.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 9 – Bezirk Treptow-Köpenick beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
Marzahn-Hellersdorf
Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und betrieben werden. Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren über die Planung und Herstellung der WLAN-Infrastruktur sowie den Betrieb des WLAN als Managed Service und dessen Migration auf den Auftraggeber an bis zu ca. 54 Schulstandorten im Los 10 durchgeführt.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 10 – Bezirk Marzahn-Hellersdorf beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
Lichtenberg
Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und betrieben werden. Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren über die Planung und Herstellung der WLAN-Infrastruktur sowie den Betrieb des WLAN als Managed Service und dessen Migration auf den Auftraggeber an bis zu ca. 65 Schulstandorten im Los 11 durchgeführt.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 11 – Bezirk Lichtenberg beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
Reinickendorf
Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den Schulstandorten der allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher dezentraler Trägerschaft aufgebaut und betrieben werden. Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren über die Planung und Herstellung der WLAN-Infrastruktur sowie den Betrieb des WLAN als Managed Service und dessen Migration auf den Auftraggeber an bis zu ca. 63 Schulstandorten im Los 12 durchgeführt.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 12 – Bezirk Reinickendorf beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
zentral verwaltete Schulen
Im Land Berlin soll eine WLAN-Infrastruktur an den zentral verwalteten allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen aufgebaut und betrieben werden. Zu diesem Zweck wird ein Vergabeverfahren über die Planung und Herstellung der WLAN-Infrastruktur sowie den Betrieb des WLAN als Managed Service und dessen Migration auf den Auftraggeber an bis zu ca. 70 Schulstandorten im Los 13 durchgeführt.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Unternehmen abgeschlossen (vgl. § 103 Abs. 5 GWB i.V.m § 21 Abs. 3 VgV).
Auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerts aller Einzelaufträge aus Los 13 – zentral verwaltete Schulen beträgt der geschätzte Auftragswert dieser Rahmenvereinbarung (§ 3 VgV) [Betrag gelöscht] Euro.
Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RV WLAN für die Schulen im Land Berlin, Bezirk Mitte
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RV WLAN für die Schulen im Land Berlin, Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RV WLAN für die Schulen im Land Berlin, Bezirk Pankow
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RV WLAN für die Schulen im Land Berlin, Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RV WLAN für die Schulen im Land Berlin, Bezirk Spandau
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RV WLAN für die Schulen im Land Berlin, Bezirk Steglitz-Zehlendorf
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RV WLAN für die Schulen im Land Berlin, Bezirk Tempelhof-Schöneberg
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RV WLAN für die Schulen im Land Berlin, Bezirk Neukölln
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RV WLAN für die Schulen im Land Berlin, Bezirk Treptow-Köpenick
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RV WLAN für die Schulen im Land Berlin, Bezirk Marzahn-Hellersdorf
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RV WLAN für die Schulen im Land Berlin, Bezirk Lichtenberg
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RV WLAN für die Schulen im Land Berlin, Bezirk Reinickendorf
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RV WLAN für die Schulen im Land Berlin, zentral verwaltete Schulen
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen AG über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/