PolBln 023_22 Verbrauchsmaterialien DNA-Analyse Referenznummer der Bekanntmachung: PolBln 023_22 EU
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: PolBln 023_22 EU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]021
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.polizei.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
PolBln 023_22 Verbrauchsmaterialien DNA-Analyse
Rahmenvertrag für Verbrauchsmaterialen zur DNA- Analyse
Rahmenvertrag für Verbrauchsmaterialen zur DNA- Analyse
Es ist beabsichtigt, den Vertrag mit der Firma Thermo Fisher Scientific - Life Technologies GmbH frühstens am 19.04.2022 zu schließen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Polizei Berlin unterhält für die DNA-Analytik ein nach ISO 17025 akkreditiertes Labor. Zum Erhalt der Akkreditierung ist nach der entsprechenden Kalibrierung die Verwendung von Originalprodukten der Firma Thermo Fisher Scientific - Life Technologies GmbH zwingend vorgegeben. Diese Produkte werden nur vom Hersteller selbst vertrieben. Daher wurde zum Abschluss eines entsprechenden Rahmenvertrages ein Verhandlungsverfahrens gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b VgV durchgeführt. Für die Umsetzung des Vorhabens gibt es keine Alternative oder Ersatzlösung.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
PolBln 023_22 Verbrauchsmaterialien DNA-Analyse
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE71 Darmstadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber
gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung
im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er
die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]