Pflanzenbeschaffung (Rhododendron), Pflanzenüberwinterung/-Übersommerung sowie Pflege der Buchsbaumhecken im Ehrenhof des Bundesrates Referenznummer der Bekanntmachung: Z2-6722-0/1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesrat.de
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesrat.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pflanzenbeschaffung (Rhododendron), Pflanzenüberwinterung/-Übersommerung sowie Pflege der Buchsbaumhecken im Ehrenhof des Bundesrates
Im Ehrenhof des Bundesrates sollen in der 39. KW 2022 Rhododendren samt Ersatzpflanzen geliefert und aufgestellt werden (Los 1). Weiterhin soll die Pflanzenüberwinterung und -übersommerung samt Pflege in einem hierfür vorgesehenen Quartier (Los 2) sowie die Buchsbaumpflege im Ehrenhof des Bundesrates beauftragt werden (Los 3).
Lieferung und Pflanzung von Rhododendron
10117 Berlin
Im Ehrenhof des Bundesrates sollen (voraussichtlich) in der 39. KW 2022 Rhododendron Pflanzen inkl. Ersatzpflanzen geliefert und aufgestellt werden:
- 31 (36) Stück Rhododendron Hybr. „Purple Splendour“, Größe 80-120 cm
-5 (7) Stück Rhododendron Hybr. „Palestrina“, Größe 80-120 cm
Die Leistung umfasst die Lieferung, Einpflanzung, Anlieferung und das Einsetzen in die Terrakottatöpfe im Ehrenhof des Bundesrates sowie eine erste Anwachspflege der Pflanzen bis zum Frühjahr 2023.
Pflanzenüberwinterung/-übersommerung samt Pflege
10117 Berlin
Zum Erhalt der Bepflanzung des Ehrenhofes (inkl. Ersatzpflanzen) bedarf es der turnusmäßigen An- und Ablieferung zwischen dem Bundesrat und einem Quartier zur Überwinter- sowie Übersommerung.
Durch den AG zweimalig, jeweils um ein Jahr.
Pflege von Buchsbaumhecken
10117 Berlin
Zum Erhalt der Buchsbaumbepflanzung im Ehrenhof des Bundesrates bedarf es einer adäquaten und fachgerechten Pflege und Versorgung (Fläche ca. 535 m²). Hierzu zählt auch die Übernahme des Wassermanagements mittels einer bestehenden (automatischen) Bewässerungsanlage.
Durch den AG zweimalig, jeweils um ein Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
10117 Berlin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesrat.Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Bundesrat zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der ekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesrat gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt der Bundesrat dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Bundesrat geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Bundesrat. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Hinweis: Der Bundesrat ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.