Rahmenvertrag Medientechnische Betreuung Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: 202210
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fes.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Medientechnische Betreuung Berlin
Die Friedrich-Ebert-Stiftung beabsichtigt die medientechnische Veranstaltungsbetreuung für Ihre Häuser in der Hiroshimastr. 17 und 28 in 10785 Berlin zu vergeben.
Friedrich-Ebert-Stiftung Hiroshimastr. 17 und 28 10785 Berlin
Der Umfang der Leistungen ist die Erbringung von Dienstleistungen für das Konferenzzentrum der Friedrich-Ebert-Stiftung in der Hiroshimastraße 17 (Haus 1) und in der Hiroshimastraße 28 (Haus 2) in den Bereichen der Medientechnischen Veranstaltungsbetreuung und der dazugehörigen Wartungs- und Inspektionsleistungen.
Die Leistungen beziehen sich auf die die gesamten Flächen und Bereiche der o. g. Objekte in denen Veranstaltungen mit Hilfe von Medientechnik durchgeführt werden sowie auf sämtliche medientechnische Anlagen, Geräte und Einrichtungen in den Objekten.
Der Schwerpunkt der Veranstaltungen liegt bei Seminaren und Konferenzen.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Vertrag einmal um weitere 12 Monate (bis zum 31.12.2026) zu verlängern.
Ein Anspruch auf Ausübung der Verlängerungsoption seitens des AN besteht nicht.
Eignungskriterien bezogen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Bewerber hinsichtlich der Leistungsspezifika sowie Zuverlässigkeit und Gesetzestreue.
Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine entsprechende Beurteilung erfolgt über die den Teilnahmeunterlagen beigefügte Wertungsmatrix (Anlage 5).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Es muss vom Bewerber die unterzeichnete Eigenerklärungen zum Nachweis der Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen eingereicht werden. Die Eigenerklärung der Anlage 2 ist zu verwenden und vollständig ausgefüllt und unterzeichnet einzureichen.
- Eigenerklärung, dass die gesetzlichen Bestimmungen des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes eingehaltenwerden und Schwarzarbeit vermieden wird (Anlage 1)
- Eigenerklärung, dass bei einer Arbeitnehmerüberlassung, die gesetzlichen Verpflichtungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes eingehalten werden (Anlage 1)
-Eigenerklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes, insbesondere Mindestlohn betreffend, eingehalten werden (Anlage 1)
Weiterhin sind Eigenerklärungen zu Eintragungen in den Berufs- bzw. Handelsregistern nach Maßgabe der Rechtsvorschfriften des jeweiligen Landes des Bewerbers mittels des Fomblattes in Anlage 1 zu machen.
Es ist eine Darstellung des Unternehmens und ein Organigramm (allgemein) vorzulegen.
Liegen diese Nachweise bzw. Erklärungen nicht vor, kann der Bewerber vom weiteren Verfahren augeschlossen werden.
Folgende Nachweise bzw. Erklärungen sind gefordert und für die beigefügten Formblätter anzugeben:
-Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (2018, 2019, 2021) des Bewerbers (Anlage 1)
- Angaben zum Gesamtumsatz Bereich Veranstaltungstechnik (2018, 2019, 2021) (Anlage1)
- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und keine rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzplanes vorliegt (Anlage 1)
- Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen von Personen, deren Verhalten dem bewerbenden Unternehmen zuzuordnen sind, begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellen (Anlage 1)
- Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (Anlage 1)
- Eigenerklärung, dass alle Verpflichtungen zur Zahlung von Abgaben und Steuern sowie alle Verpflichtungen zur Zahlung von gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen eingehalten werden (Anlage 1)
- Angabe über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft sowie in einem branchenspezifischen Fachverband (Anlage 1)
- Angabe über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung udn deren Höhen (Anlage 1)
Liegen diese Nachweise bzw. Erklärungen nicht vor, kann der Bewerber vom weiteren Verfahren augeschlossen werden.
Folgende Nachweise bzw. Erklärungen sind gefordert und für die beigefügten Formblätter anzugeben:
- Angaben über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren (2018, 2019, 2021) sowie die Anzahl der Mitarbeiter im Bereich Veranstaltungstechnik für das Jahr 2021, Angabe wie viele Mitarbeiter davon im Bereich technische Dienste und wie viele im kaufmännsich/strategischem Management arbeiten (Anlage 1)
- Allgemeine Bewerberangaben zum Unternehmen und Angaben zu Gesellschaftsform und Gründungsjahr
- Angaben zu Zertifizierungen nach DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO14001 (Anlage 1)
- Vor-Ort-Verfügbarkeit des Unternehmens: Angabe der Ad-hoc-Reaktionszeiten von erster Kontaktaufnahme/Bedarfsanfrage bis zum Eintreffen des betreffenden Personals vor Ort für Objektleiter, Medientechniker/in und Helfer/in (Anlage 3)
- Angabe von Referenzen entsprechender Größenordnung der in den letzten 3 Jahren durch das Unternehmen erbrachten vergleichbaren Leistungen; dabei Name des AG, Ansprechpartner, Objektadresse, Objektgröß, Objektnutzungsart; maßgebliche Leistungen, Leistungszeitraum und Auftragswert (Anlage 4)
- Angaben zur Personalqualifikation (Berufsausbildung/ Qualifikation, Beruflichserfahrung in Jahren und sprachliche Fähigkeiten Deutsch und Englisch für Objektleitung+Vertreter, Veranstaltungstechniker/in+Vertreter, und Helfer/in (Anlage 3)
- Einreichung des unterschriebenen Dokumentes Information zum Vergabeverfahren
Liegen diese Nachweise bzw. Erklärungen nicht vor, kann der Bewerber vom weiteren Verfahren augeschlossen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Laufzeitende des Rahmenvertrages.
Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf bzw. Erhalt der Teilnahme-/Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu versichern. Enthalten die Teilnahme-/Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bieter die oben bezeichnete Kontaktstelle innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntniserlangung, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Angebotsfrist (§ 160 Abs. 3 GWB) darauf hinzuweisen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab dem 27.11.2020 im Zuge der Umsetzung der E-Rechnungs-Verordnung (E-Rech-VO) der Bundesregierung, alle Rech-nungssteller verpflichtet sind, Rechnungen in elektronischer Form an die FES zu übermitteln. Die E-Rech-VO gilt grundsätzlich für alle Rechnungen, mit denen eine Lieferung oder sonstige Leistung nach Erfüllung von öffentlichen Aufträgen abge-rechnet wird. Mit der verpflichtenden Umstellung auf die E-Rechnung geht auch ein vorgeschriebenes Format XRechnung (CEN Norm 16931) einher. Somit ist eine Da-tenübertragung nur noch als strukturierter Datensatz erlaubt. PDF- oder Papierrech-nungen sind ab diesem Zeitpunkt nicht länger zulässig. Für die Übermittlung einer elektronischen Rechnung steht Ihnen ab dem 27. November 2020 die Nutzung der Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) unter https://xrechnung-bdr.de zur Verfü-gung. Sie haben die Möglichkeit, eine Rechnung auf der Plattform im einheitlichen Format direkt zu erstellen oder eine vorhandene XML-Rechnung hochzuladen oder zu versenden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6PRG9J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.