Entwicklung und Umsetzung eines Employer-Branding-Konzepts - 2022-06
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bgw-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung und Umsetzung eines Employer-Branding-Konzepts - 2022-06
Auftragsgegenstand ist die Erbringung von Leistungen für die Entwicklung (Leistungsphase 1) und Umsetzung (Leistungsphase 2) eines Employer- Branding-Konzepts für die BGW. Die BGW möchte die Gewinnung, Bindung und Entwicklung von Personal mit Hilfe des Employer Brandings professionalisieren und effektiver gestalten. Sie will sich als starke und authentische Arbeitgeberinnenmarke positionieren, von anderen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern abheben und eine starke Position auf dem Arbeitsmarkt sichern. Mit dieser Strategie will die BGW langfristig sicherstellen, dass vakante Stellen durch qualifiziertes Personal besetzt werden können.
Hamburg
Ausgeschrieben wird zum einen die Ausarbeitung eines Employer-Branding-Konzepts zum Aufbau der Arbeitgeberinnenmarke BGW (Leistungsphase 1). Im nächsten Schritt ist die strategische Umsetzung des Employer-Branding-Konzepts, das sowohl die Personalgewinnung als auch die Beschäftigtenbindung im Fokus hat, inklusive Evaluation, Gegenstand der Leistungserbringung (Leistungsphase 2). Darüber hinaus sind Leistungen zu erbringen, die für die Abstimmung im Projekt und die spätere Umsetzung unerlässlich sind (begleitende Aufgaben und Leistungen wie beispielsweise Teilnahme an Besprechungen).
Das Employer-Branding-Konzept soll folgende Bestandteile umfassen:
1. Strategische Positionierung der Arbeitgeberinnenmarke BGW mit kreativer Leitidee und Kernbotschaften.
2. Daraus abgeleitet ein Visualisierungskonzept, ausgehend vom Corporate Design der BGW, das seine Wirkung vor allem durch starke Bildwelten und markante Lines entfaltet und die zentrale Positionierung der Arbeitgeberinnenmarke transportiert.
3. Einen Vorschlag für eine bedarfsgerechte Auslegung/Erweiterung des bestehenden Corporate Designs für die neue Arbeitgeberinnen-Marke, das in folgenden Verwendungszusammenhängen sichtbar werden muss:
• Landingpage und Rubrik Karriere, basierend auf der Website der BGW • Gestaltung Stellenanzeigen intern und extern • Integration in unsere Werbemedien: z.B. Plakate, Anzeigen, Flyer, Werbemittel, Broschüren • Integration in unsere Standsysteme für Veranstaltungen (u.a. Karrieredual und AbiUp) • Mobile Anwendungen, z.B. Apps • Social-Media Die Umsetzung der Arbeitgeberinnenmarke soll folgende Maßnahmen umfassen:
1) Erstellung eines Kommunikationskonzepts mit diesen Komponenten:
a) Basiskommunikation: Konzeption von Maßnahmen der Basiskommunikation zum Einführen der neuen Positionierung der Arbeitgeberin BGW b) Zielgruppen-Kommunikation: Konzeption von gezielten Kommunikationsmaßnahmen für ausgewählte Berufs-gruppen wie ITler, Arbeitsmediziner und Arbeitsmedizinerinnen, Auszubildende und Studierende c) Candidate Journey inklusive Onboarding: Konzeption einer Struktur und von personenbezogenen Kommunikationsmaß-nahmen zur Beschäftigtenbindung vom Recruiting-Erstkontakt bis zum Abschluss des Onboardings 2. Mitwirkung an der Erstellung der Basismedien und Basislayouts für die im Kommunikationskonzept identifizierten Kanäle: Mitwirkung kann Zulieferungen an bereits beauftragte Dienstleister und Dienstleisterinnen für einzelne Medienkanäle bedeuten, aber auch Komplettumsetzung für bislang nicht vergebene Medienkanäle.
3) Mediaplanung und -schaltung: Der Auftragnehmende nimmt in Abstimmung mit der BGW und nach Freigabe durch die BGW die Schaltungen (Anzeigen, Banner etc.) in externen Medien vor und erstellt tagesaktuell Übersichten über das genutzte Budget und stellt diese der BGW zur Verfügung. Der Gesamtbereich Personal und Organisation verwaltet das Mediabudget.
4. Dokumentation, Evaluation und stetige Optimierung In der Umsetzungsphase sollen die erfolgten Recruitingmaßnahmen engmaschig dokumentiert und evaluiert werden, um regelmäßig und kurzfristig Anpassungen vornehmen zu können und so eine nachweislich erfolgreiche Umsetzung des Employer Branding zu gewährleisteten. Gefordert werden:
• Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen • Targeting der Reichweiten, Klickzahlen, Auflagen etc. bei externen Medien mit Auswertung, ob die Zielvorstellungen erreicht wurden und – falls nicht – mit Anpassung und Optimierung der zukünftigen Maßnahmen • Regelmäßige Medienbeobachtung, darauf basierende Anpassung der Mediaplanung und Empfehlung neuer Medien, mit besonderem Blick auf die Zielgruppen (z.B. Nachwuchskräfte, ITler) • Bereitstellung von Berichten und Schaltungsbelegen in geeigneter Form Neben den beschriebenen Kernleistungen der Entwicklung und Umsetzung des Employer-Branding-Konzepts sind Leistungen zu erbringen, die für die Abstimmung des Projekts und die spätere Umsetzung unerlässlich sind wie z.B. Teilnahme an Besprechungen.
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit endet das Vertragsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Auftraggeberin kann die Vertragslaufzeit maximal vier Mal um jeweils zwölf Monate verlängern. Die jeweilige Verlängerungsoption kann bis drei Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit von der Auftraggeberin durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
Verlängerungsoptionen, siehe oben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerberin/der Bewerber legt je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem sie/er niedergelassen ist, einen Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz 4 / 7 und ggf. sonstiger wichtiger Rechts- und Vertretungsverhältnisse des Unternehmens nach Maßgabe der Bestimmungen des Herkunftslandes der Bewerberin/des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft/des anderen Unternehmens vor. Der jeweilige Nachweis ist zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als drei Monate. Sofern es sich um ein im Handelsregister nicht eingetragenes bzw. ausländisches Unternehmen handelt, legt die Bewerberin/der Bewerber vergleichbare, gleichwertige Nachweise vor; die Gleichwertigkeit weist sie/er gleichzeitig mit der Vorlage nach und bestätigt, dass der jeweilige, dem Teilnahmeantrag beigefügte Auszug bzw. Nachweis den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
1. Die Bewerberin/der Bewerber muss den erzielten Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich Marketing und Kommunikation in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (in EUR netto) angeben. Ein Mindestjahresumsatz in bestimmter Höhe sowie eine mindestens dreijährige Geschäftstätigkeit sind nicht gefordert.
2. Die Bewerberin/der Bewerber hat eine im Rahmen und Umfang marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen und hält den Versicherungsschutz während der Laufzeit des Vertrages aufrecht. Die Haftpflichtversicherung muss Schäden an gemieteten und geliehenen Sachen einschließen. Sie hat sich auch auf die persönliche Haftpflicht der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag bedient, insoweit zu erstrecken, als diese Personen Schäden in Ausführung ihrer Tätigkeiten verursachen.
Der Nachweis der Haftpflichtversicherung ist Mindeststandard.
1. Agenturprofil: Die Bewerberin/der Bewerber reicht mit dem Teilnahmeantrag ein kurzes Agenturprofil mit folgenden Informationen ein, das einen Umfang von fünf DIN A4-Seiten nicht überschreiten sollte:
• Kurzdarstellung der Organisationsstruktur (möglichst maximal eine DIN A4-Seite) • Kurzdarstellung der Historie der Agentur • Kurzdarstellung des Leistungsportfolios.
2. Mitarbeitendenzahlen: Die Bewerberin / der Bewerber hat in seinem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche Anzahl der festangestellten Mitarbeitenden und die durchschnittliche Anzahl der freien Mitarbeitenden (jeweils ohne Praktikantinnen/Praktikanten; Hilfskräfte; Schreibkräfte/Büroassistenz; Mitarbeitende, die keine fachlichen Tätigkeiten erfüllen) aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich ist. Für den Fall von Bewerbergemeinschaften oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“ i.S.d. § 47 VgV) ist auf gesondert zu erstellendem und als Anlage beizufügendem Blatt 5 / 7 kenntlich zu machen, auf wen sich die nachfolgenden Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit beziehen.
3. Referenzen: Die Bewerberin/der Bewerber reicht mit ihrem/seinem Teilnahmeantrag Darstellungen zu mindestens drei Referenzprojekten über vergleichbare Leistungen ein, deren Ausführung nach dem 1. Januar 2012 begonnen hat und abgeschlossen ist oder seit mindestens zwölf Monaten läuft (Mindeststandard).
Von diesen mindestens drei einzureichenden Referenzprojekten muss - mindestens ein Referenzprojekt die Entwicklung und Umsetzung in diversen Medien eines Konzepts für ein Employer Branding umfassen,
- mindestens ein Referenzprojekt vergleichbare Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber oder eine Non-Profit-Organisation umfassen.
Die Bewerberin/der Bewerber macht zu jedem der eingereichten Referenzprojekte folgende Angaben:
• Bezeichnung des Referenzprojekts • Auftraggeber/in (Anschrift und Angabe, ob es sich um einen öffentlichen Auftraggeber o-der einen privaten Auftraggeber handelt) • Dauer des Auftrags (von MM/JJJJ bis MM/JJJJ oder seit MM/JJJJ) • Auftragswert des Referenzprojekts (in EUR netto) • Kurzbeschreibung des Referenzprojekts (jedenfalls Angaben zu Ziel/Aufgabenstellung und erbrachten Leistungen, Zielgruppe der Leistungen, vorgesehenen oder genutzten Medien und Kampagnenformaten, Schöpfungshöhe der Agenturleistungen im Vergleich zu den bereits vorhandenen Ideen und Vorgaben des Auftraggebers) • Ansprechperson des jeweiligen Referenzgebers Der Bewerber darf die Ansprechperson des jeweiligen Referenzgebers mit Namen, Telefonnummer und E-Mailadresse nur dann angeben, wenn diese Ansprechperson zuvor in die Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten an die Auftraggeberin wirksam gemäß Art. 4 Nr. 11 und Art. 7 DSGVO eingewilligt hat. Sofern eine Einwilligung der Ansprechperson nicht (rechtzeitig) eingeholt werden kann, erkennt die Auftraggeberin an, dass eine Angabe zur Ansprechperson des jeweiligen Referenzgebers mit Namen, Telefonnummer und E-Mailadresse aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Sofern sich hinsichtlich der Referenz aus Sicht der Auftraggeberin ein Überprüfungsbedarf ergibt, werden die Auftraggeberin und die Bewerberin/der Bewerber erörtern, auf welche Weise die Angaben der Bewerberin/des Bewerbers bezüglich der Referenz verifiziert werden können.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Nachweis einer Mindestanzahl an festangestellten oder freien Mitarbeitenden im vorgenannten Sinne von mindestens vier Personen (Vollzeitäquivalent) im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre und die Erfüllung der Anforderungen an die Referenzprojekte sind Mindeststandards. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bewerberin/der Bewerber hat zu erklären, dass keiner der Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegt. Soweit Tatbestände nach der vorgenannten Vorschrift bei der Bewerberin/dem Bewerber vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um der Auftraggeberin die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB sowie nach §§ 125 und 126 GWB zu ermöglichen. Die Auftraggeberin behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Tatbestände nach § 123 GWB bei der Bewerberin/dem Bewerber vorliegen.
2. Die Bewerberin/der Bewerber hat zu erklären, dass keiner der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB, insbesondere nach Abs. 2 (gemäß § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes) vorliegt. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften bei der Bewerberin/beim Bewerber vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um der Auftraggeberin eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB so-wie nach §§ 125 und 126 GWB zu ermöglichen. Die Auftraggeberin behält sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Tatbestände nach § 124 GWB bei der Bewerberin/dem Bewerber vorliegen.
3. Für den Fall von Bewerbergemeinschaften oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“ i.S.d. § 47 VgV) sind die vorstehenden Erklärungen von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaften und anderen Unternehmen abzugeben.
4.Die Bewerberin/der Bewerber wird im Rahmen des Erstangebotes das mit der Ausführung des Auftrags in erster Linie betraute Personal namentlich zu benennen haben. Hierzu gehören mindestens die/der Projektleiter/in als Hauptansprechperson für die Auftraggeberin, die/der stellvertretende Projektleiter/in, eine Texterin/ein Texter und eine Grafikerin/ein Grafiker. Die Bewerberin/der Bewerber wird die Qualifikation und Erfahrung dieser Personen nachzuweisen haben. Im Falle des urlaubs- oder krankheitsbedingten Ausfalls und für den Fall des Ausscheidens von Personen der vorgenannten Schlüsselpositionen sichert die Bewerberin/der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag zu, als Ersatz nur Personen für die oben genannten Schlüsselpositionen einzusetzen, die ebenfalls über die geforderte Qualifikation und Erfahrung verfügen. Für diesen Fall behält sich die Auftraggeberin vor, entsprechende Nachweise zu verlangen.
4. Bewerberfragen sind bis spätestens 07.03.2022 einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB:
- § 134 Informations- und Wartepflicht
- § 135 Unwirksamkeit
- § 160 Einleitung, Antrag
- § 161 Form, Inhalt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de