Bundesweit einheitliche Wissenschaftliche Evaluation von Modellvorhaben nach § 64b SGB V ab 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-02-25-SYS-DRA

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 043-111990)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bundesweit einheitliche Wissenschaftliche Evaluation von Modellvorhaben nach § 64b SGB V ab 2022

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-02-25-SYS-DRA
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Seit 2013 bietet der § 64b SGB V die Möglichkeit einer Weiterentwicklung der stationären psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung mittels Modellvorhaben, die auf eine sektorenübergreifende, patientenzentrierte Versorgung ausgerichtet sind. Der gesetzliche Rahmen beinhaltet beispielsweise, dass Patienten nicht eigens eingeschrieben werden müssen, wie bei IV-Verträgen nötig. Zudem können sich alle Kassen beteiligen, Anbieter müssen nicht mehr aufwändig mit jeder Kasse einen eigenen IV-Vertrag verhandeln. Ein zentraler Unterschied zu den Vorläufer-Modellen ist die in § 65 SGB V festgeschriebene Verpflichtung zur Evaluation.

Gemeinsames Merkmal aller Modellprojekte ist dabei die Bildung eines Gesamtbudgets aus stationärem Krankenhausbudget und den Erlösen der Psychiatrischen Institutsambulanz (PIA), wobei sich die einzelnen Modelle hinsichtlich der Abfinanzierung des Budgets (unterjährige Abschlagszahlungen, Pflegesätze, Quartalspauschalen, PEPP) unterscheiden.

Die Ziele dieser innovativen Vergütungssysteme sind, einerseits das Leistungsgeschehen transparenter zu gestalten; andererseits sollen bisherige Fehlanreize verringert werden, sodass eine kosten-effektivere Verwendung (Effizienz) der vorhandenen Mittel zur Versorgung der Versicherten (Erwachsene, Kinder und Jugendliche) erreicht wird.

Der Grad der Erreichung dieser Ziele und jeweilige Determinanten der Zielerreichung sollen wissenschaftlich untersucht werden. Dazu werden jeweils Hypothesen aufgestellt. Diese sollen anhand geeigneter Parameter überprüft werden.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/04/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 043-111990

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.7
Stelle des zu berichtigenden Textes: Laufzeit des Vertrags
Anstatt:
Tag: 01/07/2022
muss es heißen:
Tag: 01/08/2022
Abschnitt Nummer: II.2.14
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben
Anstatt:

(2) Als Höchstsumme wird folgender Betrag festgelegt: [Betrag gelöscht] Euro.

muss es heißen:

(2) Als Höchstsumme wird folgender Betrag festgelegt: [Betrag gelöscht] Euro.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: