München Hbf, Neubau Empfangsgebäude, Generalplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 13TEI03089
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal
Abschnitt II: Gegenstand
München Hbf, Neubau Empfangsgebäude, Generalplanung
München Hbf, Neubau Empfangsgebäude, Generalplanung
Generalplanung für den Neubau Empfangsgebäude München Hauptbahnhof, Lph 1+2 und Optionen Lph 3+4:
Objekt- und Tragwerksplanung Gebäude, TGA-Planung, Schallschutz/Bauakustik, Thermische Bauphysik, Planung Freianlagen, Fassadenplanung, Brandschutz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Neubau Empfangsgebäude München Hauptbahnhof, Generalplanung Lph 1+2, Optionen Lph3+4
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden.
Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Generalplanung für den Neubau Empfangsgebäude München Hauptbahnhof, Lph 1+2 und Optionen Lph 3+4:Objekt- und Tragwerksplanung Gebäude, TGA-Planung, Schallschutz/Bauakustik, Thermische Bauphysik,Planung Freianlagen, Fassadenplanung, Brandschutz.
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
ÄB 59:
Die beiden von der 2.SBSS geplanten Zu- und Ablufttürme auf dem Bahnhofsvorplatz, wurden von der LHM abgelehnt. Der
Generalplaner vom HEG wurde Aufgefordert zu pürfen in wie weit es möglich ist beide oder zumindest einen der Türme in das
Gebäude zu integrieren.
Aufgrund dasTiefgreifende technischen und fachlichen Wissens des Generalplaners, wäre ein Wechsel vom Planer zeitlichund auch Kostentechnisch nicht zu Verantworten.