Umbau ZOB, Los 21b - Haus AC Innenausbau - Trockenbau- ,Putz und Dämmarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0224-2022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau ZOB, Los 21b - Haus AC Innenausbau - Trockenbau- ,Putz und Dämmarbeiten
Los 21b - Haus AC Innenausbau - Trockenbau- ,Putz und Dämmarbeiten
Berlin
LOS 21b Trockenbau- und Putzarbeiten, innen, Haus AC
Örtlichkeit:
Masurenallee 4-6
14057 Berlin
Allgemeine Baubeschreibung
Der zentrale Omnibusbahnhof Berlin liegt an den Hauptverkehrsachsen Messedamm und Masurenallee sowie an den Nebenstraßen Soorstraße und Bredtschneiderstraße. Im Juni 2016 wurde mit dem Umbau und der Kapazitätserweiterung des Zentralen Omnibusbahnhofs Berlin (nachfolgend ZOB Berlin) im laufenden Betrieb begonnen und 2020 fertiggestellt.
Die Bauphase 3 beinhaltet den Neubau der Wartehalle Haus AC und den Neubau der umlaufenden Überdachung des Gehweges C. Diese Maßnahmen sollen im 1. Quartal 2023 fertiggestellt werden. Ziele der Umbau- und Kapazitätserweiterungsmaßnahmen sind neben der Erhöhung der Anzahl der Busbahnsteige und einer Optimierung des Verkehrskonzepts u. a.:
• die Erweiterung der Kapazität von 27 auf 33 Haltestellen
• die Erhöhung der Service- und Aufenthaltsqualität
• die Verbesserung der Grundversorgung für Fahrgäste und den ZOB besuchende Personen
• das Angebot einer neuen Fahrgastinformation zur optimalen Orientierung der Fahrgäste und
Steuerung des Betriebsablaufs und
• die Erneuerung der Videotechnologie.
Neubau Haus AC
Auf dem Gelände des ZOB soll im südwestlichen Bereich eine repräsentative Wartehalle mit angegliederten Verkaufs- und Gastronomiebereichen, öffentlichem Sanitärbereich sowie weiteren betrieblichen Nebenräumen als Haus A und C realisiert werden. Der Neubau ersetzt die im Bestand vorhandene Bebauung Häuser A und C sowie die Treppenanlage im Zwischenraum. Neue Zugänge zum Gelände des ZOBs sollen über zwei Treppenanlagen geschaffen werden, die in die vorhandene Böschung zur Soorstraße eingebaut werden. Die bestehenden Treppenanlagen werden teilweise zurückgebaut. Des Weiteren sollen in der Böschung zur Soorstraße eingelassene Fertigteilboxen zur Unterbringung technischer Komponenten (Dvt-Boxen) sowie Reinigungsgeräte aufgestellt werden.
Baubeschreibung Neubau Dach Gehweg C
Der Gehweg C erhält eine neue Überdachung, die in Konstruktion und Aufbau der Bahnsteigüberdachungen der Haltestellen entspricht. Vorgesehen ist eine leichte Metallkonstruktion aus Trapezblech bzw. Falzrippstruktur. Die Metallpaneele sind, zur Vermeidung von Kondenswasser, als gedämmte Sandwichplatten ausgebildet. Die Regenentwässerung erfolgt an der Traufe bzw. mittig der Überdachung, so dass die Metallbleche pultförmig ausgebildet sind. Die Überdachungselemente werden über Stahlstützen mit Baumstruktur abgefangen. Die Dimensionierung der Stützen, einschließlich Fundamente, erfolgt gemäß statischer Berechnung, unter Beachtung des vorgeschriebenen Anprallschutzes.
Die Fertigstellung der Dächer am Gehweg sind in drei Unterbauabschnitte gegliedert:
Ausführung der Arbeiten LOS 21b Trockenbau- und Putzarbeiten, innen, Haus AC
Leistungsbeginn (Aufmaß/ Bemessung und W+M-Planung): 06/2022
Gesamtfertigstellung: 10/2022
Grobe Mengenaufstellung:
-1 psch Baustelleneinrichtung des AN
-1 psch W+M-Planung, statische Nachweise für die Leistung des AN
-2 St. Arbeitsbühne, fahrbar, H bis 4,80 m, auf-, und abbauen, vorhalten
-ca. 395 m2 Wand-Innenputz
-ca. 20 m Laibungs-Innenputz
-ca. 121 m2 Innenputz an Unterzügen und Schürzen
-ca. 720 m2 GK-Wände, -Schachtwände, -Installationswände
-ca. 166 m gleitende Deckenanschlüsse der GK-Wände
-ca. 26 St. Türöffnungen herstellen in GK-Wänden
-ca. 26 m GK-Brüstungen an Rampen und an Höhenversprüngen, H= 1,0-1,5 m
-ca. 60 m2 abgehängte Mineralfaser-Rasterdecken
-ca. 805 m2 Decken- und Wanddämmung, innen, im UG
-ca. 600 m Verfugungen, elasto-plastisch, Trockenbau
Zusätzlich sind zwingend sowohl die
Beschaffungsbeschränkungen gem. VwVBU und die Vorgaben
gem. VwVBU Leistungsblatt Nr. 11 und 16 zu beachten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und
ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit
und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung kann entweder:
- durch Eintrag im ULV-Berlin und zusätzlich durch Vorlage des
Formblattes "Eigenerklärung zur Eignung" Variante 2,
- durch Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank beim Verein
für Präqualifikation für Bauunternehmen e.V. und zusätzlich
durch Vorlage des Formblattes "Eigenerklärung zur Eignung
Variante 3"
- für Bieter/Bewerber die nicht in den vorgenannten
Datenbanken eingetragen sind durch Vorlage des Formblattes
"Eigenerklärung zur Eignung Variante 1" erfolgen.
Das Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung; Variante 1 ) liegt
den Vergabeunterlagen bei.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen
durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Eigenerklärung:
- zum Korruptionsregister
- Angaben zur Betriebshaftpflicht-/Berufshaftpflichtversicherung
- Zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister
- über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §123,
124 GWB
- über die Zahlung von Steuern
- über die Zahlung der Beiträge an die Krankenkasse und
sonstige Sozialversicherungsträger,
- zum Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
- dass keine schweren Verfehlungen vorliegen (Auszug gem. §
30 Abs. 5 BZRG)
- Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen
Handwerkskammer oder Zugehörigkeitsbescheinigung der
zuständigen Industrie- und Handelskammer,
Die Erklärungen
- über Zahlung von Mindestlohn gemäß Berliner
Ausschreibungs- und Vergabegesetz(GVBl. für Berlin vom
22.07.2010, geändert mit GVBl. für Berlin vom 16.06.2012)
- über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß
Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz(GVBl. für Berlin
vom 22.07.2010, geändert mit GVBl. für Berlin vom
16.06.2012)
- die Erklärung gemäß Frauenförderverordnung(FFV) § 1 Abs. 2
FFV
sind mit dem Angebot einzureichen. Die entsprechenden
Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von
jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder
dem Angebot benannte Nachunternehmer. Beabsichtigt der
Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die
Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen
(Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für
den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende
Eigenerklärung gemäß den Varianten 1 bis 3 für dieses
Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche
Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage
einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers
nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des
Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen
enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung" zu verwenden.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
II.Erklärung zu III.1.2 der Bekanntmachung - Wirtschaftliche
und
finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung zu Umsätzen
- Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Umsatz des Unternehmens in den letzten
3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, der auf Leistungen
entfällt, die mit den vorliegenden Leistungen vergleichbar sind
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen
durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den
Vergabeunterlagen bei.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Bietergemeinschaften haben eine gemeinsamerechtsverbind-
lich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsge-
meinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren be-
vollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung
der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über
die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebots-
abgabe zu stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Berliner Verkehrsbetriebe (AöR), Bereich Einkauf/Materialwirtschaft, Submissionsstelle , RaumD0258, Holzmarktstraße15-17, 10179 Berlin.
Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.