Netzwerkswitche für Busse Referenznummer der Bekanntmachung: FE2-908-20210225-Netzwerk
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Netzwerkswitche für Busse
Die Hamburger Hochbahn AG ist mit vier U-Bahn- und mehr als 110 Buslinien das größte öffentliche Verkehrsunternehmen in Hamburg und das zweitgrößte in Deutschland. Zweck dieses Projekts ist die Einführung eines Netzwerkswitches für Busse der Hamburger Hochbahn AG.
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Die Hamburger Hochbahn AG ist mit vier U-Bahn- und mehr als 110 Buslinien das größte öffentliche Verkehrsunternehmen in Hamburg und das zweitgrößte in Deutschland. Es soll die Busflotte unterschiedlicher Hersteller und Modell-arten ausgerüstet werden. Ziel ist es, alle nachrichtentechnischen Komponenten eines Busses auf das Netzwerk zu migrieren, um die vorhandenen Insellösungen abzulösen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Netzwerkswitche für Busse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 72768
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.tronteq.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3RGL7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]