2021/413 Anschaffung eines fabrikneuen 45/50t Autokrans
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27568
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bremenports.de
Abschnitt II: Gegenstand
2021/413 Anschaffung eines fabrikneuen 45/50t Autokrans
Anschaffung eines fabrikneuen 45/50t Autokrans
Bremerhaven
Anschaffung eines fabrikneuen 45/50t Autokrans
- Maximale Gesamtlänge von 9,80 m
- Teleskopierbar
- kombinierte Fahr- und Krankabine
- Straßenzulassung nach §70 StVZO und bauartbedingte Zulassung für die Nutzung von Autobahnen
1. Lackierung in Wunschfarbe
2. Abbiegeunterstützung / Abbiegeassistent
3. Erstbefüllung mit Betriebsstoffen
4. Wartungsvertrag mit Gewährleistungsverlängerung auf 5 Jahre
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2021/413 Anschaffung eines fabrikneuen 45/50t Autokrans
Ort: Zweibrücken
NUTS-Code: DEB3A Zweibrücken, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 66482
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mit dieser Bekanntmachung wird die Angebotsphase eingeleitet.
2. Unter B_I MEDIEN stehen Ihnen die Vergabeunterlagen zur Verfügung
3. Bitte nutzen Sie B_I MEDIEN ebenfalls als Kommunikationsweg. Eingehende Bieterfragen werden wir Ihnen auf diesem Weg beantworten.
4. Bitte verzichten Sie auf die Beilegung eigener AGB zu Ihrem Angebot, da die eine Änderung der Vergabeunterlagen darstellen würde.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse: http://www.bau.bremen.de
Ein Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse: http://www.bau.bremen.de