2022-111 RV Sicherungsleistungen
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27568
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bremenports.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-111 RV Sicherungsleistungen
Für Instandhaltungsarbeiten der bremischen Hafeneisenbahn und der bremischen
Industriestammgleise in Bremen und Bremerhaven wird die Sicherung von Mitarbeitern bei
Arbeiten im Gleisbereich bei Baumaßnahmen an Gleisanlagen, an Anlagen der Leit - und
Sicherungstechnik sowie an Oberleitungsanlagen gegen die Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb
ausgeschrieben.
Bremen und Bremerhaven
Für Instandhaltungsarbeiten der bremischen Hafeneisenbahn und der bremischen Industriestammgleise in Bremen und Bremerhaven wird die Sicherung von Mitarbeitern bei
Arbeiten im Gleisbereich bei Baumaßnahmen an Gleisanlagen, a n Anlagen der Leit - und Sicherungstechnik sowie an Oberleitungsanlagen gegen die Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb
ausgeschrieben.
Instandhaltungsarbeiten fallen in verschiedenen Größenordnungen an, z . B . Einzelauswechslungen von Gleisschwellen bis hin zu kompletten Gleis - und Weichenumbauten.
Um eine hohe Verfügbarkeit der Infrastruktur sicherzustellen, sind auch Baumaßnahmen mit kurzen Vorlaufzeiten bis hin zu Notfallmaßnahmen nicht auszuschließen .
Der Auftrag kann nach Ermessen der Auftragsgeber um ein weiteres Kalenderjahr verlängert werden. Näheres hierzu in dem Formular 614 "Besondere Vertragsbedingungen".
Siehe II.2.7)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Soweit vorhanden, Auszug aus dem Handelsregister oder einer vergleichbaren Einrichtung des Herkunftslandes bzw. aus dem Partnerschaftsregister bzw. einer vergleichbaren Einrichtung des Herkunftslandes. Soweit eine Gesellschaft nicht in ein Register eingetragen ist (z. B. GbR) ist die Angabe des Namens der Gesellschaft und der Name und die Anschrift aller Gesellschafter erforderlich.
Keine
Dieser Auftrag wird nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5252) worden ist, ausgeführt, modifiziert durch die weiteren Angaben in den Vergabeunterlagen.
Gemeinschaftlich haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter gegenüber den Auftraggebern
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Vergabe über B_I MEDIEN
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das offene Verfahren dauert 30 Kalendertage und betrifft einen Abschluss einer Rahmenvertragsvereinbarung.
2. Das Verfahren wird elektronisch über B_I MEDIEN geführt und ist dort barrierefrei abrufbar.
3. Die Eignung der Bieter wird erst nach Angebotsabgabe gemäß den Verdingungsunterlagen überprüft. Fehlende Angaben zur Eignung werden unter Fristsetzung durch die Vergabestelle nachgefragt. Ungeeignete Bieter werden ausgeschlossen.
4. Die Angebote geeigneter Bieter werden gemäß der angegebenen Wertungskriterien bewertet.
5. Die zwei günstigsten Bieter erhalten den Zuschlag, wobei die Einzelaufträge aus dieser Rahmenvereinbarung zuerst dem günstigsten Bieter angeboten werden und erst in seinem Verhinderungsfall dem zweitgünstigsten Bieter. Kein bezuschlagter Bieter hat Anspruch auf das gesamte Volumen der Rahmenvereinbarung im Kalenderjahr oder innerhalb der Vertragslaufzeit. Die Einzelaufträge werden nach konkretem Bedarf der jeweiligen Sondervermögen im Rahmenvertragszeitraum beauftragt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse: http://www.bau.bremen.de
Ein Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse: http://www.bau.bremen.de