LC-LC-GC-MS/MS-System
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]379
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bfr.bund.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv
Abschnitt II: Gegenstand
LC-LC-GC-MS/MS-System
LC-LC-GC-MS/MS-System
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
Max-Dohrn-Str. 8-10
10589 Berlin
Deutschland
Lieferung und betriebsbereite Aufstellung, einschließlich Installation der Software, eines LC-LC-GC-MS/MS-Systems zur Bestimmung von PAK und von Styrol-Oligomeren sowie der Mineralölbestandteile MOSH und MOAH sowie die Durchführung einer fachkundigen Einweisung in die Bedienung und Funktionen des Systems für bis zu vier Personen des Auftraggebers beim Auftraggeber vor Ort, eine Applikationsunterstützung, eine eintägige Softwareschulung und die Aushändigung einer deutschsprachigen Bedienungsanleitung in elektronischer Form. Überdies gewährleistet der Auftragnehmer die Bereitstellung von Softwareupdates für die Auswertesoftware sowie die Bereitstellung von Ersatz- und Verbrauchsteilen für jeweils einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren ab betriebsbereiter Aufstellung des Systems. Darüber hinaus erbringt der Auftragnehmer einen telefonischen Support für die Dauer von mindestens vier Jahren ab betriebsbereiter Aufstellung des
Systems. Zudem ist zwölf Monate nach betriebsbereiter Aufstellung eine Wartung an dem System durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Sprockhövel
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) erfolgen rein aus technischen Gründen und geben nicht die tatsächliche Auftragssumme, die nicht veröffentlicht wird, wieder.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit i. S. v. § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.