BMS Referenznummer der Bekanntmachung: 21-06

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de/die-autobahn
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de/die-autobahn
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4WRU18/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4WRU18
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Die Autobahn GmbH des Bundes

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

BMS

Referenznummer der Bekanntmachung: 21-06
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

In den Niederlassungen der Autobahn GmbH sind aktuell zehn verschiedene Baustellenmanagementtools im Einsatz. Dies hat zur Folge, dass in manchen Niederlassungen neben den Baustellemanagementtools zusätzliche Baustellentools vorhanden sind, um alle Prozesse im Baustellenmanagement vollziehen zu können. Da zwischen den Baustellenmanagementtools und den sonstigen Baustellentools in der Regel keine Kompatibilität und/oder Schnittstellen vorhanden sind, sind für die vollständige Erfassung einer Baumaßahme händische Eingaben in bis zu drei verschiedenen Systemen vorzunehmen. Zur Vermeidung

von Qualitätseinbußen und Eingabeaufwänden soll das ausgeschriebene Baustellenmanagementsystem der Autobahn GmbH ein umfangreiches Tool werden - von der Arbeitsstellenplanung, über die Anordnung von Arbeitsstellen bis zur Weitergabe der Baustelleninformationen an weitere Anwendungen, z.B. an die Autobahn App, das GST-Tool oder den MDM.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72210000 Programmierung von Softwarepaketen
72268000 Bereitstellung von Software
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In den Niederlassungen der Autobahn GmbH sind aktuell zehn verschiedene Baustellenmanagementtools im Einsatz, diese Tools variieren in ihrem Funktionsumfang teils sehr erheblich - von alt und

rudimentär bis modern und komplex. Dies hat zur Folge, dass in manchen Niederlassungen neben den rudimentären Baustellemanagementtools weitere Baustellentools vorhanden sind, um alle Prozesse im Baustellenmanagement vollziehen zu können. Da zwischen den Baustellenmanagementtools und den sonstigen Baustellentools in der Regel keine Kompatibilität und/oder Schnittstellen vorhanden sind, sind für die vollständige Erfassung einer Baumaßahme händische Eingaben in bis zu drei verschiedenen Systemen vorzunehmen. Die Qualität der betroffenen Geschäftsprozesse büßt infolge der Menge an Tools, der

unterschiedlichen Datenformate und Schnittstellen sowie der vielfachen und händischen Eingabe massiv ein.

Das Baustellenmanagementsystem der Autobahn GmbH soll ein umfangreiches Tool werden - von der Arbeitsstellenplanung, über die Anordnung von Arbeitsstellen bis zur Weitergabe der Baustelleninformationen an weitere Anwendungen, z.B. an die Autobahn App, das GST-Tool oder den MDM. Drei wesentliche Treiber lassen sich für ein Baustellenmanagementsystem identifizieren:

- Ein System für die Autobahn GmbH mit entsprechenden Nutzungsrechten

- Vereinfachung und Vereinheitlichung der Geschäfts-/Genehmigungs-)Prozesse im Baustellenmanagement

und

- bessere und vereinheitliche Planung von Arbeitsstellen unter Berücksichtigung verkehrlicher Aspekte: weniger Verkehrsstau, weniger Unfälle, schnellere Bauzeit.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Rahmenvereinbarung kann sechs mal um jeweils 12 Monate verlängert werden. Darüber hinaus besteht eine weitere Verlängerungsoption um 12 Monate im Falle einer Verzögerung der Folgebeschaffung.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

1. Netto-Jahresumsatz des Bewerberunternehmens in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2019, 2020, 2021. Mindestjahresumsatz [Betrag gelöscht] EUR netto.

2. Referenzprojekte: Im Teilnahmewettbewerb haben Bewerber bzw. Bewerber-/Bietergemeinschaften zwei oder mehr Referenzprojekte für unterschiedliche Auftraggeber nachzuweisen, die mit der

ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Jedes Referenzprojekt muss folgende Anforderungen erfüllen, um berücksichtigungsfähig zu sein:

a. Das Referenzprojekt endete nach dem 01.01.2019 oder dauert noch an.

b. Das Referenzprojekt hatte/hat eine Vertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten und befindet sich seit mindestens 6 Monaten in der Umsetzungsphase. Die Mindestvertragslaufzeit bezieht sich auf den Vertrag insgesamt und nicht auf dessen einzelne Abschnitte (z.B. Einführung, Produktivsetzung, Pflege).

c. Gegenstand des Referenzprojektes war die Lieferung, Implementierung, Anpassung, und Pflege einer Baustellenmanagement-Softwarelösung für mindestens 30 Anwender*innen.

d. Beide nachgewiesenen Referenzprojekte müssen unterschiedliche Auftraggeber gehabt haben.

Erfüllt ein Referenzprojekt eine oder mehrere der vorgenannten Anforderungen nicht, ist dieses nicht berücksichtigungsfähig, d.h. wird dieses mit 0 Punkten bewertet. Ein Bewerber, der nicht mindestens ein

berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachweisen kann, das alle vorgenannten Anforderungen 1-4 erfüllt, wird vom Verfahren ausgeschlossen.

Jedes eingereichte Referenzprojekt erhält für die Erfüllung der nachfolgend dargestellten Anforderungen folgende Punkte:

1. Das Referenzprojekt nutzte ein Dokumentenmanagementsystem (Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)

2. Das Referenzprojekt umfasste Schnittstellen zu externen Datenbanken und Geodiensten (Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)

3. Das Referenzprojekt umfasst die Erstellung eines Systems zur Planung von Arbeitsstellen kürzerer Dauer im Sinne der B01 BMS Leistungsbeschreibung im Autobahn-Netz (Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)

4. Das Referenzprojekt umfasst die Erstellung eines Systems zur Planung von Arbeitsstellen längerer Dauer im Sinne der B01 BMS Leistungsbeschreibung im Autobahn-Netz (Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)

5. Das Referenzprojekt umfasste den 3rd-Level-Support 12/5, d.h. 12 Stunden an fünf Tagen/Woche (Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)

Die Gesamtpunktzahl wird nach dem arithmetischen Mittelwert der vorgenannten Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten ermittelt. Es steht den Bewerbern frei, mehr als zwei Referenzprojekte nachzuweisen. Anzahl und Auswahl der Referenzprojekte liegt in der Verantwortung der Bewerber. Maximal können somit insgesamt 5 Punkte erreicht werden. Weitere Informationen und Hinweise sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Rahmenvereinbarung kann maximal siebenmal um jeweils 12 Monate verlängert werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Registergericht HRA/HRB-Nummer. Der Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll, hat vor der Zuschlagserteilung einen aktuellen Handelsregisterauszug einzureichen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Netto-Jahresumsatz des Bewerberunternehmens in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2019, 2020, 2021. Mindestjahresumsatz [Betrag gelöscht] EUR netto.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestjahresumsatz [Betrag gelöscht] EUR netto.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Referenzprojekte: Im Teilnahmewettbewerb haben Bewerber bzw. Bewerber-/Bietergemeinschaften zwei oder mehr Referenzprojekte für unterschiedliche Auftraggeber nachzuweisen, die mit der

ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Jedes Referenzprojekt muss folgende Anforderungen erfüllen, um berücksichtigungsfähig zu sein:

a. Das Referenzprojekt endete nach dem 01.01.2019 oder dauert noch an.

b. Das Referenzprojekt hatte/hat eine Vertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten und befindet sich seit mindestens 6 Monaten in der Umsetzungsphase. Die Mindestvertragslaufzeit bezieht sich auf den Vertrag insgesamt und nicht auf dessen einzelne Abschnitte (z.B. Einführung, Produktivsetzung, Pflege).

c. Gegenstand des Referenzprojektes war die Lieferung, Implementierung, Anpassung, und Pflege einer Baustellenmanagement-Softwarelösung für mindestens 30 Anwender*innen.

d. Beide nachgewiesenen Referenzprojekte müssen unterschiedliche Auftraggeber gehabt haben.

Erfüllt ein Referenzprojekt eine oder mehrere der vorgenannten Anforderungen nicht, ist dieses nicht berücksichtigungsfähig, d.h. wird dieses mit 0 Punkten bewertet. Ein Bewerber, der nicht mindestens ein

berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachweisen kann, das alle vorgenannten Anforderungen a. bis c. erfüllt, wird vom Verfahren ausgeschlossen.

Jedes eingereichte Referenzprojekt erhält für die Erfüllung der nachfolgend dargestellten Anforderungen folgende Punkte:

1. Das Referenzprojekt nutzte ein Dokumentenmanagementsystem (Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)

2. Das Referenzprojekt umfasste Schnittstellen zu externen Datenbanken und Geodiensten (Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)

3. Das Referenzprojekt umfasst die Erstellung eines Systems zur Planung von Arbeitsstellen kürzerer Dauer im Sinne der B01 BMS Leistungsbeschreibung im Autobahn-Netz (Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)

4. Das Referenzprojekt umfasst die Erstellung eines Systems zur Planung von Arbeitsstellen längerer Dauer im Sinne der B01 BMS Leistungsbeschreibung im Autobahn-Netz (Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)

5. Das Referenzprojekt umfasste den 3rd-Level-Support 12/5, d.h. 12 Stunden an fünf Tagen/Woche (Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)

Die Gesamtpunktzahl wird nach dem arithmetischen Mittelwert der vorgenannten Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten ermittelt. Es steht den Bewerbern frei, mehr als zwei Referenzprojekte nachzuweisen. Anzahl und Auswahl der Referenzprojekte liegt in der Verantwortung der Bewerber. Maximal können somit insgesamt 5 Punkte erreicht werden. Weitere Informationen und Hinweise sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Ein Bewerber, der nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachweisen kann, das alle nachgenannten Anforderungen a. bis c. erfüllt, wird vom Verfahren ausgeschlossen.

a. Das Referenzprojekt endete nach dem 01.01.2019 oder dauert noch an.

b. Das Referenzprojekt hatte/hat eine Vertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten und befindet sich seit mindestens 6 Monaten in der Umsetzungsphase. Die Mindestvertragslaufzeit bezieht sich auf den Vertrag insgesamt und nicht auf dessen einzelne Abschnitte (z.B. Einführung, Produktivsetzung, Pflege).

c. Gegenstand des Referenzprojektes war die Lieferung, Implementierung, Anpassung, und Pflege einer Baustellenmanagement-Softwarelösung für mindestens 30 Anwender*innen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Entwicklungszeit und Lebenszyklus der zu beschaffenden Software, Amortisation der Entwicklungskosten, § 7 BHO (Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit)

IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/05/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4WRU18

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Bei Erkennen eines Vergaberechtsverstoßes muss dieser innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ergeht eine Mitteilung

des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor

derVergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die Zuschlagsentscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/04/2022