Ersatzteil-Kit für Anlenkstangen der Flexity-Fahrwerke Referenznummer der Bekanntmachung: FEM1-0797-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzteil-Kit für Anlenkstangen der Flexity-Fahrwerke
Ersatzteil-Kit für Anlenkstangen der Flexity-Fahrwerke
Ringfederpaket (Preis pro Kit)
Berlin
Die BVG hat circa 850 Fahrwerke der Flexity-Reihe im Bestand. Dabei handelt es sich um zwei Arten von Fahrwerken: Triebfahrwerk und Lauffahrwerk. Sowohl im Trieb- als auch im Lauffahrwerk sind jeweils zwei Anlenkstangen verbaut. Die Anlenkstangen werden im Rahmen der Hauptuntersuchung der Fahrwerke (Intervall: 500.000 km) aufgearbeitet und gewechselt. In den Fahrwerken der Flexity-Reihe sind jeweils zwei Anlenkstangen verbaut. Weitere Angaben sind dem Preisblatt zu entnehmen. Die Angaben für die Komponenten Ringfederpaket Innen und Ringfederpaket Außen sind aufgrund nicht verfügbarer Konstruktionsdetails unvollständig und nicht hinreichend für die Detailkonstruktion geeignet. Der AN ist daher verpflichtet die Komponenten: • Ringfederpaket Innen • Ringfederpaket Außen ausschließlich vom Hersteller AXTONE GmbH zu beschaffen.
weitere Ersatzteile (Preis pro Kit)
Berlin
Die BVG hat circa 850 Fahrwerke der Flexity-Reihe im Bestand. Dabei handelt es sich um zwei Arten von Fahrwerken: Triebfahrwerk und Lauffahrwerk. Sowohl im Trieb- als auch im Lauffahrwerk sind jeweils zwei Anlenkstangen verbaut. Die Anlenkstangen werden im Rahmen der Hauptuntersuchung der Fahrwerke (Intervall: 500.000 km) aufgearbeitet und gewechselt. In den Fahrwerken der Flexity-Reihe sind jeweils zwei Anlenkstangen verbaut. Weitere Angaben sind dem Preisblatt zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ringfederpaket (Preis pro Kit)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
weitere Ersatzteile (Preis pro Kit)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.