Mobilfunkdienstleistungen für Kommunikationseinheiten im Messstellenbetrieb Referenznummer der Bekanntmachung: 2022001799
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stromnetz-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobilfunkdienstleistungen für Kommunikationseinheiten im Messstellenbetrieb
Der Auftraggeber ist Betreiber und Eigentümer des Berliner Stromverteilungsnetzes und der dazugehörigen Netzanlagen. Der Auftraggeber betreibt mit etwa 1.300 Mitarbeitern über 35.000 km Kabel und Leitungen und versorgt darüber 2,38 Mio. Haushalts- und Gewerbekunden. Der Stromverbrauch im Jahr 2020 betrug in Berlin ca. 12,8 TWh. Neben dem Betrieb des Verteilungsnetzes ist der Auftraggeber auch grundzuständiger Messstellenbetreiber im Netzgebiet.
Der grundzuständige Messstellenbetrieb umfasst Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtungen und Messsysteme, Ausbau sowie die Gewährleistung einer eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter bzw. eingespeister Energie einschließlich der Messwertaufbereitung und Datenübertragung. Die Auftraggeber wird aufgrund der gesetzlichen Vorgaben künftig eine Vielzahl von Kommunikationseinheiten im Zuständigkeitsgebiet einsetzen, mittels derer die Verbrauchsdaten in Echtzeit übertragen und ausgelesen werden können. Der Betrieb der Kommunikationseinheiten erfordert eine Übertragung von Daten via Mobilfunk.
Die für die Datenübertragung notwendigen Mobilfunkdienstleistungen sind Gegenstand dieser Ausschreibung. Während der Rahmenvertragslaufzeit soll der Auftraggeber berechtigt sein, Einzelabrufe über die Lieferung der für die Ausstattung der Kommunikationseinheiten erforderlichen SIM-Karten einschließlich damit zusammenhängender Mobilfunkdienstleistungen zu tätigen. Neben Mobilfunkdienstleistungen sind auch die technische Vorbereitung inkl. physischer Anbindung sowie netzseitige Übergabe und Servicedienstleistungen (einschließlich Software as a Service) Gegenstand der Ausschreibung.
Berlin
Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung von Mobilfunkdienstleistungen für Kommunikationseinheiten im Messstellenbetrieb. Zu den Einzelheiten der zu vergebenden Leistungen wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage 2 - Leistungsbeschreibung) verwiesen.
Der Auftrag kann durch den Auftraggeber zwei Mal jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Details sind dem Dokument Teilnahmebedingungen Absatz 7.2 zu entnehmen.
1. Anzahl der Referenzen 30% (maximal 150 Punkte)
Der Auftraggeber bewertet eine höhere absolute Anzahl von Referenzen positiv, d.h. je höher die Anzahl von Referenzen nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle ist, desto höher ist die erreichte Punktzahl. Reicht der Bewerber die mindestens geforderten zwei Referenzen ein, erhält er 0 Punkte, für jede weitere eingereichte Referenz erhält der Bewerber folgende Punkte:
3 eingereichte Referenzen - 50 Punkte
4 eingereichte Referenzen - 100 Punkte
5 eingereichte Referenzen - 150 Punkte
2. Anzahl der aktiven Machine to Machine (M2M) SIM-Karten 50 % (maximal 250 Punkte) - 50 Punkte je Referenz möglich
Der Auftraggeber bewertet je Referenz eine höhere Anzahl aktiver Machine to Machine (M2M) SIM-Karten positiv, d.h. je höher die Anzahl nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle ist, desto höher ist die erreichte Punktzahl. Maßgeblich ist der erreichte Höchstwert der im Rahmen der benannten Referenz versorgten SIM-Karten. Beinhaltet eine Referenz 20.000 oder weniger aktive M2M SIM-Karten, erhält der Bewerber 0 Punkte, im Übrigen folgende Punktwerte:
Anzahl aktiver Machine to Machine (M2M) SIM-Karten > 20.000 - 10 Punkte je Referenz
Anzahl aktiver Machine to Machine (M2M) SIM-Karten > 40.000 - 20 Punkte je Referenz
Anzahl aktiver Machine to Machine (M2M) SIM-Karten > 60.000 - 30 Punkte je Referenz
Anzahl aktiver Machine to Machine (M2M) SIM-Karten > 80.000 - 40 Punkte je Referenz
Anzahl aktiver Machine to Machine (M2M) SIM-Karten > 100.000 - 50 Punkte je Referenz
3. Dauer der Leistungserbringung 15 % (maximal 75 Punkte) - 15 Punkte pro Referenz möglich
Der Auftraggeber bewertet je Referenz eine längere Dauer der Leistungserbringung (aktive SIM-Karten im M2M-Bereich) positiv, d.h. je länger der referenzierte Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Tabelle ununterbrochen besteht/bestand, desto höher ist die erreichte Punktzahl. Besteht eine Referenz nicht mindestens seit einem Jahr (Stichtag ist der Tag der Auftragsbekanntmachung) bzw. bestand ein bereits abgeschlossener Vertrag nicht länger als ein Jahr, erhält der Bewerber 0 Punkte, im Übrigen folgende Punktwerte:
Dauer der Leistungserbringung in Jahren > 1 - 5 Punkte je Referenz
Dauer der Leistungserbringung in Jahren > 2 - 10 Punkte je Referenz
Dauer der Leistungserbringung in Jahren > 3 - 15 Punkte je Referenz
4. Branchenbezug 5 % (maximal 25 Punkte) - 5 Punkte pro Referenz möglich
Der Auftraggeber bewertet je Referenz einen einschlägigen Branchenbezug im Rahmen positiv, d.h. bezieht sich die Referenz auf eine Leistung im Bereich Messstellenbetrieb (Energiewirtschaft) erhält der Bewerber 5 Punkte, im Übrigen 0 Punkte.
Der Auftrag kann durch den Auftraggeber zwei Mal jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Details sind dem Dokument Teilnahmebedingungen Absatz 5.1 zu entnehmen.
(A) Unternehmensdarstellung
Die Darstellung des Bewerberunternehmens beziehungsweise des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft muss Ausführungen zu dessen Standorten, Leistungsportfolios, (anonymen) Kundenportfolios sowie zur Größe beinhalten und es müssen ein Organigramm und – sofern zutreffend – Angaben zur Konzernstruktur eingereicht werden.
(B) Berufs- und Handelsregisterauszug, Erklärungen und Bescheinigungen
Der Bewerber hat den Nachweis der Eintragung im Handelsregister und/oder Berufsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, einzureichen. Ein Registerauszug muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist inhaltlich aktuell und darf zeitlich nicht älter als drei Monate sein.
Details sind dem Dokument Teilnahmebedingungen Absatz 5.2 zu entnehmen.
(A) Bankerklärung
Es ist eine Erklärung der Hausbank des Bewerbers vorzulegen, die bestätigt, dass die finanziellen Verhältnisse des Bewerbers geordnet sind und er über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag auszuführen.
Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist jeweils nicht älter als drei Monate sein.
(B) Haftpflichtversicherung
Es ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für die aus der gewerblichen Tätigkeit des Bewerbers resultierenden Haftpflichtgefahren für Sach-, Personen- und Vermögensschäden (inklusive Schäden aus datenschutzrechtlichen Verstößen) durch eine gültige Versicherungsbestätigung zu erbringen. Die Versicherung muss die Deckung der vorgenannten Gefahren in Höhe der nachstehend aufgeführten Mindestdeckungssummen umfassen.
Alternativ zur Vorlage des Nachweises einer Versicherung mit den nachfolgend genannten Mindestanforderungen kann eine Erklärung des Versicherers vorgelegt werden, nach der dieser im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. In diesem Fall hat sich der Bewerber zu verpflichten, unmittelbar nach Erhalt des Zuschlages eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit den genannten Anforderungen abzuschließen, für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten sowie die entsprechende Bescheinigung dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen.
Mindestdeckungssummen
Die Deckungssummen der Versicherung für die ausgeschriebene Leistung müssen je Schadensart und -fall mindestens folgenden Umfang abdecken:
Sachschäden 1,0 Mio. Euro
Personenschäden 2,0 Mio. Euro
Vermögensschäden 1,0 Mio. Euro
(C) Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte
Es sind Jahresabschlüsse einschließlich Anhänge, Wirtschaftsprüferfreigaben, Lageberichte und Kommentare, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber zugelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, für die Geschäftsjahre 2021, 2020, 2019 oder – sofern für das letzte geforderte Geschäftsjahr noch nicht vorliegend – die letzten drei vorliegenden Jahresabschlüsse, vorzulegen.
Falls die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, haben die Bewerber ihre Geschäftsberichte für die genannten drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
Die einzureichenden Unterlagen müssen in jedem Fall Informationen der Gewinn- und Verlustrechnung (insbesondere zum EBIT), zur Bilanz (insbesondere zum Eigenkapital) und zum Cash-Flow aufweisen.
Falls ein Bewerber erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die Vorlage eines oder mehrerer Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bewerber erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist.
(D) Spezifischer Umsatz
Es sind Angaben zum Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die drei Geschäftsjahre 2021, 2020, 2019 zu machen.
Falls ein Bewerber erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die vollständige Angabe nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen.
Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bewerber erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist.
Mindestanforderungen:
Der Umsatz in dem Tätigkeitsbereich (Machine to Machine-Mobilfunkdienstleistungen) des hier zu vergebenden Auftrags muss im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr mindestens 1,0 Mio. EUR betragen. Die spezifischen Umsätze der Jahre 2020 und 2019 sind informativ anzugeben
Details sind dem Dokument Teilnahmebedingungen Absatz 5.3 zu entnehmen.
(A) Unternehmensreferenzen
Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergebenden Leistungen durch die Angabe von mit dem hiesigen Vergabegegenstand vergleichbaren Referenzen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verlangt:
(i) Leistungsgegenstand
Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die die Erbringung von Mobilfunkdienstleistungen im Bereich Machine to Machine (M2M) SIM-Karten beinhalten.
(ii) Referenzzeitraum
Es werden nur Referenzen berücksichtigt, deren Leistungen in den vergangenen vier Jahren (Stichtag ist der Tag der Auftragsbekanntmachung) erbracht wurden.
(iii)Mindestanzahl von Referenzen
Der Bewerber hat mindestens zwei Referenzen vorzulegen.
(iv) Höchstzahl von Referenzen
Der Bewerber darf maximal fünf Referenzen vorlegen.
(v) Anzahl der aktiven M2M-SIM-Karten
Bewerber haben die Anzahl der aktiven M2M-SIM-Karten je Referenz anzugeben. Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die mindestens 5.000 aktive SIM-Karten umfassen. Maßgeblich ist der erreichte Höchstwert aktiver SIM-Karten im Rahmen der benannten Referenz.
(B) Netzbetreibereigenschaft
Zugelassen werden nur solche Bewerber, die nachweisen können, dass sie ein innerhalb der Europäischen Union zugelassener Mobilfunknetzbetreiber (MNO).
Aktive Machine to Machine (M2M)-SIM Karten
Zugelassen werden nur solche Bewerber, die nachweisen können, dass aktuell (Stichtag ist der Tag der Bekanntmachung) folgende Mindestanzahlen an aktiven Machine to Machine (M2M)-SIM-Karten halten.
- eine Anzahl von aktuell mindestens 100.000 aktiven M2M-SIM-Karten im gesamten Unternehmen
- eine Anzahl von aktuell mindestens 20.000 aktiven M2M-SIM-Karten bei einem Einzelkunden des Unternehmens.
(C) Aktive Machine to Machine (M2M)-SIM Karten
Zugelassen werden nur solche Bewerber, die nachweisen können, dass aktuell (Stichtag ist der Tag der Bekanntmachung) folgende Mindestanzahlen an aktiven Machine to Machine (M2M)-SIM-Karten halten.
- eine Anzahl von aktuell mindestens 100.000 aktiven M2M-SIM-Karten im gesamten Unternehmen
- eine Anzahl von aktuell mindestens 20.000 aktiven M2M-SIM-Karten bei einem Einzelkunden des Unternehmens.
Details sind dem Dokument Teilnahmebedingungen Absatz 5.4 zu entnehmen.
(A) Eigenerklärungen
Die Bewerber haben die in Formblatt 8 enthaltenen Erklärungen wahrheitsgemäß abzugeben.
(B) Selbstreinigung gemäß § 125 GWB und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit
Liegt ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor, wird ein Bewerber nicht ausgeschlossen, wenn nachweislich Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durchgeführt wurden.
Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG und § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 98c Abs. 1 Satz 1 AufenthG wird das Unternehmen nicht ausgeschlossen, wenn es die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachweist.
(C) Registerabfragen
(i) Korruptionsregister Berlin
Der Auftraggeber ist nach § 6 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Einrichtung und Führung eines Registers über korruptionsauffällige Unternehmen in Berlin (Korruptionsregistergesetz [KRG] vom 19. April 2006, GVBl. 2006, 358, zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.12.2010, GVBl. 2010, 535) verpflichtet, vor Entscheidungen über die Vergabe des öffentlichen Auftrags mit einem Wert ab [Betrag gelöscht] Euro bei der Informationsstelle nachzufragen, inwieweit Eintragungen im Korruptionsregister zu Bietern, Bewerbern, potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern vorliegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Nachfragen auch auf etwaige Unterauftragnehmer zu erstrecken, wenn er das für erforderlich hält, § 6 Abs. 1 Satz 2 KRG.
(ii) Wettbewerbsregister
Bei Bestehen einer Abfragepflicht aus dem Wettbewerbsregister nach dem Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregistergesetz [WRegG] vom 18. Juli 2017, BGBl. I S. 2739), fragt der Auftraggeber bei der Registerbehörde vor Erteilung des Zuschlags für den Bieter, an den der Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, ab, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen gespeichert sind.
Bei Vorliegen von Eintragungen im Wettbewerbsregister entscheidet der Auftraggeber nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften in eigener Verantwortung über den Ausschluss des Unternehmens von der Teilnahme am Vergabeverfahren.
(D) Bereitstellungsverbot nach „Anti-Terror-Verordnungen“
Auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001, der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 und der Verordnung (EU) Nr. 753/2011 gilt das sog. Bereitstellungsverbot. Danach dürfen den in den jeweiligen Listen der Verordnungen aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Gruppen oder Organisationen Gelder weder direkt noch indirekt zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen.
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der zuvor genannten Verordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos eine Abfrage in den Finanzsanktionslisten (z.B. www.finanz-sanktionsliste.de/fisalis) vornehmen.
Besteht ein umfassendes Verfügungsverbot für den Bewerber, für ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft, einen Eignungsverleiher oder für eine natürliche Person, deren Verhalten sich der Bewerber beziehungsweise die Bewerbergemeinschaft zurechnen lassen muss, wird der Bewerber vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschluss und Aufrechterhaltung einer Haftpflichtversicherung mit den in Abschnitt III.1.2) genannten Deckungssummen.
Dieser Auftrag unterliegt den Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG), Abschnitte 3 und 4. Dies umfasst für die Auftragsausführung z.B. die Verpflichtung zur Einhaltung der jeweils geltenden Mindest- bzw. Tarifentgelte, den Vorgaben gemäß Frauenförderverordnung, Vorgaben zur Verhinderung von Benachteiligungen sowie entsprechende Kontroll- und Sanktionsrechte. Die verpflichtenden Inhalte des BerlAVG werden in Form von Besonderen Vertragsbedingungen (BVBs) verbindliche Vertragsbestandteile.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(A) Der Auftraggeber betreibt das Stromversorgungsnetz des Landes Berlin und trägt somit Verantwortung für die Aufrechterhaltung einer kritischen Infrastruktur. Das vorliegende Vergabeverfahren steht mit dem Betrieb des Stromversorgungsnetzes des Landes Berlin in Zusammenhang und beinhaltet die Offenlegung von Informationen, deren Geheimhaltung der Auftraggeber sicherstellen möchte.
Die Bewerber sind vor diesem Hintergrund zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen verpflichtet. und haben mit der Abgabe des Formblattes 9 eine entsprechende Erklärung abzugeben. Ein besonderes Geheimhaltungsinteresse besteht aufgrund von darin enthaltenen sensiblen Informationen bezüglich folgender Verfahrensunterlagen:
- Leistungsbeschreibung
- Rahmenvertrag
Die genannten Unterlagen werden nur denjenigen Interessenten im Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt, welche die als Formblatt 9 beigelegte Vertraulichkeitserklärung unterzeichnen und dem Auftraggeber über das Vergabeportal zur Verfügung stellen. Im Anschluss erfolgt die Zusendung der vertraulichen Dokumente.
Es werden vom Auftraggeber nur unterschriebene Vertraulichkeitserklärungen akzeptiert, die unverändert vom Bewerber/Bieter gezeichnet werden. Einschränkungen oder Veränderungen jeglicher Form werden nicht akzeptiert und führen dazu, dass die als vertraulichen Unterlagen nicht übergeben werden und der betreffende Bewerber/Bieter nicht am Verfahren teilnehmen kann.
(B) Die Auftragsvergabe steht unter den in der Auftragsbekanntmachung genannten Vorbehalten. Der Auftraggeber behält sich insbesondere vor, das Vergabeverfahren aufzuheben/einzustellen, wenn:
(i) ein Gremium des Auftraggebers der Zuschlagserteilung nicht zustimmt (Gremienvorbehalt),
(ii) nicht ausreichend Finanzmittel zur Verfügung stehen,
(iii) kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt worden ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden (vgl.§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).