Mobilfunkdienstleistungen für Kommunikationseinheiten im Messstellenbetrieb Referenznummer der Bekanntmachung: 2022001799

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stromnetz-berlin.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/f7396d51-1a6a-43c6-bf56-cddb8cd9a690
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Mobilfunkdienstleistungen für Kommunikationseinheiten im Messstellenbetrieb

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022001799
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64214000 Spezielle Telefonnetzdienste für Geschäftsanwendungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftraggeber ist Betreiber und Eigentümer des Berliner Stromverteilungsnetzes und der dazugehörigen Netzanlagen. Der Auftraggeber betreibt mit etwa 1.300 Mitarbeitern über 35.000 km Kabel und Leitungen und versorgt darüber 2,38 Mio. Haushalts- und Gewerbekunden. Der Stromverbrauch im Jahr 2020 betrug in Berlin ca. 12,8 TWh. Neben dem Betrieb des Verteilungsnetzes ist der Auftraggeber auch grundzuständiger Messstellenbetreiber im Netzgebiet.

Der grundzuständige Messstellenbetrieb umfasst Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtungen und Messsysteme, Ausbau sowie die Gewährleistung einer eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter bzw. eingespeister Energie einschließlich der Messwertaufbereitung und Datenübertragung. Die Auftraggeber wird aufgrund der gesetzlichen Vorgaben künftig eine Vielzahl von Kommunikationseinheiten im Zuständigkeitsgebiet einsetzen, mittels derer die Verbrauchsdaten in Echtzeit übertragen und ausgelesen werden können. Der Betrieb der Kommunikationseinheiten erfordert eine Übertragung von Daten via Mobilfunk.

Die für die Datenübertragung notwendigen Mobilfunkdienstleistungen sind Gegenstand dieser Ausschreibung. Während der Rahmenvertragslaufzeit soll der Auftraggeber berechtigt sein, Einzelabrufe über die Lieferung der für die Ausstattung der Kommunikationseinheiten erforderlichen SIM-Karten einschließlich damit zusammenhängender Mobilfunkdienstleistungen zu tätigen. Neben Mobilfunkdienstleistungen sind auch die technische Vorbereitung inkl. physischer Anbindung sowie netzseitige Übergabe und Servicedienstleistungen (einschließlich Software as a Service) Gegenstand der Ausschreibung.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64214000 Spezielle Telefonnetzdienste für Geschäftsanwendungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung von Mobilfunkdienstleistungen für Kommunikationseinheiten im Messstellenbetrieb. Zu den Einzelheiten der zu vergebenden Leistungen wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage 2 - Leistungsbeschreibung) verwiesen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag kann durch den Auftraggeber zwei Mal jeweils um ein Jahr verlängert werden.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Details sind dem Dokument Teilnahmebedingungen Absatz 7.2 zu entnehmen.

1. Anzahl der Referenzen 30% (maximal 150 Punkte)

Der Auftraggeber bewertet eine höhere absolute Anzahl von Referenzen positiv, d.h. je höher die Anzahl von Referenzen nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle ist, desto höher ist die erreichte Punktzahl. Reicht der Bewerber die mindestens geforderten zwei Referenzen ein, erhält er 0 Punkte, für jede weitere eingereichte Referenz erhält der Bewerber folgende Punkte:

3 eingereichte Referenzen - 50 Punkte

4 eingereichte Referenzen - 100 Punkte

5 eingereichte Referenzen - 150 Punkte

2. Anzahl der aktiven Machine to Machine (M2M) SIM-Karten 50 % (maximal 250 Punkte) - 50 Punkte je Referenz möglich

Der Auftraggeber bewertet je Referenz eine höhere Anzahl aktiver Machine to Machine (M2M) SIM-Karten positiv, d.h. je höher die Anzahl nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle ist, desto höher ist die erreichte Punktzahl. Maßgeblich ist der erreichte Höchstwert der im Rahmen der benannten Referenz versorgten SIM-Karten. Beinhaltet eine Referenz 20.000 oder weniger aktive M2M SIM-Karten, erhält der Bewerber 0 Punkte, im Übrigen folgende Punktwerte:

Anzahl aktiver Machine to Machine (M2M) SIM-Karten > 20.000 - 10 Punkte je Referenz

Anzahl aktiver Machine to Machine (M2M) SIM-Karten > 40.000 - 20 Punkte je Referenz

Anzahl aktiver Machine to Machine (M2M) SIM-Karten > 60.000 - 30 Punkte je Referenz

Anzahl aktiver Machine to Machine (M2M) SIM-Karten > 80.000 - 40 Punkte je Referenz

Anzahl aktiver Machine to Machine (M2M) SIM-Karten > 100.000 - 50 Punkte je Referenz

3. Dauer der Leistungserbringung 15 % (maximal 75 Punkte) - 15 Punkte pro Referenz möglich

Der Auftraggeber bewertet je Referenz eine längere Dauer der Leistungserbringung (aktive SIM-Karten im M2M-Bereich) positiv, d.h. je länger der referenzierte Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Tabelle ununterbrochen besteht/bestand, desto höher ist die erreichte Punktzahl. Besteht eine Referenz nicht mindestens seit einem Jahr (Stichtag ist der Tag der Auftragsbekanntmachung) bzw. bestand ein bereits abgeschlossener Vertrag nicht länger als ein Jahr, erhält der Bewerber 0 Punkte, im Übrigen folgende Punktwerte:

Dauer der Leistungserbringung in Jahren > 1 - 5 Punkte je Referenz

Dauer der Leistungserbringung in Jahren > 2 - 10 Punkte je Referenz

Dauer der Leistungserbringung in Jahren > 3 - 15 Punkte je Referenz

4. Branchenbezug 5 % (maximal 25 Punkte) - 5 Punkte pro Referenz möglich

Der Auftraggeber bewertet je Referenz einen einschlägigen Branchenbezug im Rahmen positiv, d.h. bezieht sich die Referenz auf eine Leistung im Bereich Messstellenbetrieb (Energiewirtschaft) erhält der Bewerber 5 Punkte, im Übrigen 0 Punkte.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftrag kann durch den Auftraggeber zwei Mal jeweils um ein Jahr verlängert werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Details sind dem Dokument Teilnahmebedingungen Absatz 5.1 zu entnehmen.

(A) Unternehmensdarstellung

Die Darstellung des Bewerberunternehmens beziehungsweise des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft muss Ausführungen zu dessen Standorten, Leistungsportfolios, (anonymen) Kundenportfolios sowie zur Größe beinhalten und es müssen ein Organigramm und – sofern zutreffend – Angaben zur Konzernstruktur eingereicht werden.

(B) Berufs- und Handelsregisterauszug, Erklärungen und Bescheinigungen

Der Bewerber hat den Nachweis der Eintragung im Handelsregister und/oder Berufsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, einzureichen. Ein Registerauszug muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist inhaltlich aktuell und darf zeitlich nicht älter als drei Monate sein.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Details sind dem Dokument Teilnahmebedingungen Absatz 5.2 zu entnehmen.

(A) Bankerklärung

Es ist eine Erklärung der Hausbank des Bewerbers vorzulegen, die bestätigt, dass die finanziellen Verhältnisse des Bewerbers geordnet sind und er über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag auszuführen.

Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist jeweils nicht älter als drei Monate sein.

(B) Haftpflichtversicherung

Es ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für die aus der gewerblichen Tätigkeit des Bewerbers resultierenden Haftpflichtgefahren für Sach-, Personen- und Vermögensschäden (inklusive Schäden aus datenschutzrechtlichen Verstößen) durch eine gültige Versicherungsbestätigung zu erbringen. Die Versicherung muss die Deckung der vorgenannten Gefahren in Höhe der nachstehend aufgeführten Mindestdeckungssummen umfassen.

Alternativ zur Vorlage des Nachweises einer Versicherung mit den nachfolgend genannten Mindestanforderungen kann eine Erklärung des Versicherers vorgelegt werden, nach der dieser im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. In diesem Fall hat sich der Bewerber zu verpflichten, unmittelbar nach Erhalt des Zuschlages eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit den genannten Anforderungen abzuschließen, für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten sowie die entsprechende Bescheinigung dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen.

Mindestdeckungssummen

Die Deckungssummen der Versicherung für die ausgeschriebene Leistung müssen je Schadensart und -fall mindestens folgenden Umfang abdecken:

Sachschäden 1,0 Mio. Euro

Personenschäden 2,0 Mio. Euro

Vermögensschäden 1,0 Mio. Euro

(C) Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte

Es sind Jahresabschlüsse einschließlich Anhänge, Wirtschaftsprüferfreigaben, Lageberichte und Kommentare, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber zugelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, für die Geschäftsjahre 2021, 2020, 2019 oder – sofern für das letzte geforderte Geschäftsjahr noch nicht vorliegend – die letzten drei vorliegenden Jahresabschlüsse, vorzulegen.

Falls die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, haben die Bewerber ihre Geschäftsberichte für die genannten drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.

Die einzureichenden Unterlagen müssen in jedem Fall Informationen der Gewinn- und Verlustrechnung (insbesondere zum EBIT), zur Bilanz (insbesondere zum Eigenkapital) und zum Cash-Flow aufweisen.

Falls ein Bewerber erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die Vorlage eines oder mehrerer Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bewerber erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist.

(D) Spezifischer Umsatz

Es sind Angaben zum Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die drei Geschäftsjahre 2021, 2020, 2019 zu machen.

Falls ein Bewerber erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die vollständige Angabe nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen.

Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bewerber erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist.

Mindestanforderungen:

Der Umsatz in dem Tätigkeitsbereich (Machine to Machine-Mobilfunkdienstleistungen) des hier zu vergebenden Auftrags muss im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr mindestens 1,0 Mio. EUR betragen. Die spezifischen Umsätze der Jahre 2020 und 2019 sind informativ anzugeben

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Details sind dem Dokument Teilnahmebedingungen Absatz 5.3 zu entnehmen.

(A) Unternehmensreferenzen

Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergebenden Leistungen durch die Angabe von mit dem hiesigen Vergabegegenstand vergleichbaren Referenzen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verlangt:

(i) Leistungsgegenstand

Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die die Erbringung von Mobilfunkdienstleistungen im Bereich Machine to Machine (M2M) SIM-Karten beinhalten.

(ii) Referenzzeitraum

Es werden nur Referenzen berücksichtigt, deren Leistungen in den vergangenen vier Jahren (Stichtag ist der Tag der Auftragsbekanntmachung) erbracht wurden.

(iii)Mindestanzahl von Referenzen

Der Bewerber hat mindestens zwei Referenzen vorzulegen.

(iv) Höchstzahl von Referenzen

Der Bewerber darf maximal fünf Referenzen vorlegen.

(v) Anzahl der aktiven M2M-SIM-Karten

Bewerber haben die Anzahl der aktiven M2M-SIM-Karten je Referenz anzugeben. Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die mindestens 5.000 aktive SIM-Karten umfassen. Maßgeblich ist der erreichte Höchstwert aktiver SIM-Karten im Rahmen der benannten Referenz.

(B) Netzbetreibereigenschaft

Zugelassen werden nur solche Bewerber, die nachweisen können, dass sie ein innerhalb der Europäischen Union zugelassener Mobilfunknetzbetreiber (MNO).

Aktive Machine to Machine (M2M)-SIM Karten

Zugelassen werden nur solche Bewerber, die nachweisen können, dass aktuell (Stichtag ist der Tag der Bekanntmachung) folgende Mindestanzahlen an aktiven Machine to Machine (M2M)-SIM-Karten halten.

- eine Anzahl von aktuell mindestens 100.000 aktiven M2M-SIM-Karten im gesamten Unternehmen

- eine Anzahl von aktuell mindestens 20.000 aktiven M2M-SIM-Karten bei einem Einzelkunden des Unternehmens.

(C) Aktive Machine to Machine (M2M)-SIM Karten

Zugelassen werden nur solche Bewerber, die nachweisen können, dass aktuell (Stichtag ist der Tag der Bekanntmachung) folgende Mindestanzahlen an aktiven Machine to Machine (M2M)-SIM-Karten halten.

- eine Anzahl von aktuell mindestens 100.000 aktiven M2M-SIM-Karten im gesamten Unternehmen

- eine Anzahl von aktuell mindestens 20.000 aktiven M2M-SIM-Karten bei einem Einzelkunden des Unternehmens.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Details sind dem Dokument Teilnahmebedingungen Absatz 5.4 zu entnehmen.

(A) Eigenerklärungen

Die Bewerber haben die in Formblatt 8 enthaltenen Erklärungen wahrheitsgemäß abzugeben.

(B) Selbstreinigung gemäß § 125 GWB und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit

Liegt ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor, wird ein Bewerber nicht ausgeschlossen, wenn nachweislich Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durchgeführt wurden.

Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG und § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 98c Abs. 1 Satz 1 AufenthG wird das Unternehmen nicht ausgeschlossen, wenn es die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachweist.

(C) Registerabfragen

(i) Korruptionsregister Berlin

Der Auftraggeber ist nach § 6 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Einrichtung und Führung eines Registers über korruptionsauffällige Unternehmen in Berlin (Korruptionsregistergesetz [KRG] vom 19. April 2006, GVBl. 2006, 358, zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.12.2010, GVBl. 2010, 535) verpflichtet, vor Entscheidungen über die Vergabe des öffentlichen Auftrags mit einem Wert ab [Betrag gelöscht] Euro bei der Informationsstelle nachzufragen, inwieweit Eintragungen im Korruptionsregister zu Bietern, Bewerbern, potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern vorliegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Nachfragen auch auf etwaige Unterauftragnehmer zu erstrecken, wenn er das für erforderlich hält, § 6 Abs. 1 Satz 2 KRG.

(ii) Wettbewerbsregister

Bei Bestehen einer Abfragepflicht aus dem Wettbewerbsregister nach dem Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregistergesetz [WRegG] vom 18. Juli 2017, BGBl. I S. 2739), fragt der Auftraggeber bei der Registerbehörde vor Erteilung des Zuschlags für den Bieter, an den der Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, ab, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen gespeichert sind.

Bei Vorliegen von Eintragungen im Wettbewerbsregister entscheidet der Auftraggeber nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften in eigener Verantwortung über den Ausschluss des Unternehmens von der Teilnahme am Vergabeverfahren.

(D) Bereitstellungsverbot nach „Anti-Terror-Verordnungen“

Auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001, der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 und der Verordnung (EU) Nr. 753/2011 gilt das sog. Bereitstellungsverbot. Danach dürfen den in den jeweiligen Listen der Verordnungen aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Gruppen oder Organisationen Gelder weder direkt noch indirekt zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen.

Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der zuvor genannten Verordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos eine Abfrage in den Finanzsanktionslisten (z.B. www.finanz-sanktionsliste.de/fisalis) vornehmen.

Besteht ein umfassendes Verfügungsverbot für den Bewerber, für ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft, einen Eignungsverleiher oder für eine natürliche Person, deren Verhalten sich der Bewerber beziehungsweise die Bewerbergemeinschaft zurechnen lassen muss, wird der Bewerber vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

Abschluss und Aufrechterhaltung einer Haftpflichtversicherung mit den in Abschnitt III.1.2) genannten Deckungssummen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Dieser Auftrag unterliegt den Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG), Abschnitte 3 und 4. Dies umfasst für die Auftragsausführung z.B. die Verpflichtung zur Einhaltung der jeweils geltenden Mindest- bzw. Tarifentgelte, den Vorgaben gemäß Frauenförderverordnung, Vorgaben zur Verhinderung von Benachteiligungen sowie entsprechende Kontroll- und Sanktionsrechte. Die verpflichtenden Inhalte des BerlAVG werden in Form von Besonderen Vertragsbedingungen (BVBs) verbindliche Vertragsbestandteile.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/05/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 06/05/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

(A) Der Auftraggeber betreibt das Stromversorgungsnetz des Landes Berlin und trägt somit Verantwortung für die Aufrechterhaltung einer kritischen Infrastruktur. Das vorliegende Vergabeverfahren steht mit dem Betrieb des Stromversorgungsnetzes des Landes Berlin in Zusammenhang und beinhaltet die Offenlegung von Informationen, deren Geheimhaltung der Auftraggeber sicherstellen möchte.

Die Bewerber sind vor diesem Hintergrund zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen verpflichtet. und haben mit der Abgabe des Formblattes 9 eine entsprechende Erklärung abzugeben. Ein besonderes Geheimhaltungsinteresse besteht aufgrund von darin enthaltenen sensiblen Informationen bezüglich folgender Verfahrensunterlagen:

- Leistungsbeschreibung

- Rahmenvertrag

Die genannten Unterlagen werden nur denjenigen Interessenten im Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt, welche die als Formblatt 9 beigelegte Vertraulichkeitserklärung unterzeichnen und dem Auftraggeber über das Vergabeportal zur Verfügung stellen. Im Anschluss erfolgt die Zusendung der vertraulichen Dokumente.

Es werden vom Auftraggeber nur unterschriebene Vertraulichkeitserklärungen akzeptiert, die unverändert vom Bewerber/Bieter gezeichnet werden. Einschränkungen oder Veränderungen jeglicher Form werden nicht akzeptiert und führen dazu, dass die als vertraulichen Unterlagen nicht übergeben werden und der betreffende Bewerber/Bieter nicht am Verfahren teilnehmen kann.

(B) Die Auftragsvergabe steht unter den in der Auftragsbekanntmachung genannten Vorbehalten. Der Auftraggeber behält sich insbesondere vor, das Vergabeverfahren aufzuheben/einzustellen, wenn:

(i) ein Gremium des Auftraggebers der Zuschlagserteilung nicht zustimmt (Gremienvorbehalt),

(ii) nicht ausreichend Finanzmittel zur Verfügung stehen,

(iii) kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt worden ist.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden (vgl.§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/04/2022