BMP Bf Konstanz Bahnsteige Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41481
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BMP Bf Konstanz Bahnsteige
Konstanz
BMP Bf Konstanz Bahnsteige
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BMP Bf Konstanz Bahnsteige
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldsassen
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Postleitzahl: 95652
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Konstanz
BMP Bf Konstanz Bahnsteige
Ort: Waldsassen
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Land: Deutschland
LÄA 21: Durch die bauliche Verlängerung des Bahnsteig 1 im Bf Konstanz und die damit verbundenen neuen Haltepositionen der Züge im Gleis 1 musste das Signal N1 neben dem Gleis 1 weiter Richtung Süden versetzt werden. Damit einher gehen ebenfalls Änderungen der Isolierabschnitte im Gleis 1, welche durch den Ausbau von 7 St. bestehenden Isolierstößen und den Einbau von 7 St. neuen Isolierstößen realisiert werden. Hierfür wurden 14 St. Passschienen (7 St. mit Isolierstoß, 7 St. ohne Isolierstoß) hergestellt und auf die Baustelle geliefert.
Der Bau AN war mit den Arbeiten im Gleisbett inkl. Unterhalt und Wartung angesetzt. Die Koordination eines zusätzlichen Bau AN wären im engen Baufeld nicht möglich gewesen. Ein Wechsel des AN hätte dazu geführt, dass hier innerhalb der Arbeiten ein weiterer AN zu koordinieren ist und dadurch die rechtzeitige IBN gefährdet gewesen wäre. Ein einheitliches ineinandergreifen wäre hier nicht mehr möglich gewesen.