Barrierefreier Ausbau Verkehrsstation Sünching mit Gleiserneuerung Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53648

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Barrierefreier Ausbau Verkehrsstation Sünching mit Gleiserneuerung

Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53648
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

93104 Sünching

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Barrierefreier Ausbau Bahnhof Sünching mit Gleisen Gleis 1 und 2

Die Hauptleistungen des Projektes beinhalten umfangreiche Gleiserneuerungen sowie die komplett neue Errichtung eines Mittelbahnsteiges. Zusätzlich dazu, soll eine neue Personenunterführung im Schutze zweier Hilfsbrücken samt Treppenaufgängen und Aufzugsschächten in Stahlbetonbauweise errichtet werden.

Sowohl der Mittelbahnsteig als auch die Unterführung erhalten eine neue Beleuchtung.

Die Gleis-/ und Bahnsteiganlagen erhalten eine neue Entwässerung (Tiefenentwässerung, Versickerungsanlagen)

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 09/11/2021
Ende: 23/08/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 215-566902

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 21FEI53648
Bezeichnung des Auftrags:

Barrierefreier Ausbau Verkehrsstation Sünching mit Gleiserneuerung

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
02/11/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Essenbach/Altheim
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/03/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

93104 Sünching

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Barrierefreier Ausbau Bahnhof Sünching mit Gleisen Gleis 1 und 2

Die Hauptleistungen des Projektes beinhalten umfangreiche Gleiserneuerungen sowie die komplett neue Errichtung eines Mittelbahnsteiges. Zusätzlich dazu, soll eine neue Personenunterführung im Schutze zweier Hilfsbrücken samt Treppenaufgängen und Aufzugsschächten in Stahlbetonbauweise errichtet werden.

Sowohl der Mittelbahnsteig als auch die Unterführung erhalten eine neue Beleuchtung.

Die Gleis-/ und Bahnsteiganlagen erhalten eine neue Entwässerung (Tiefenentwässerung, Versickerungsanlagen)

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 09/11/2021
Ende: 23/08/2023
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Essenbach/Altheim
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Verfahrensänderung Bauweise PU

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Im Zuge der vorbereitenden OLA Arbeiten, wurden Bestandsleitungen vorgefunden, die gem. Bestandsunterlagen und Einweisungen nicht an der vorgefundenen Stelle hätten sein sollen. Zudem wurden Kabel vorgefunden, welche gar nicht in den Plänen verzeichnet waren.Im Ergebnis konnten die oberleitungstechnischen Vorrausetzungen für die Herstellung der Verbauten und den Einbau der Hilfsbrücken durch den AN BAU demnach nicht durch den AG geschaffen werden.

VII.2.3)Preiserhöhung