Lieferung von Drehkippwehren für das Bezirksamt Bergedorf Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2022000552
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Drehkippwehren für das Bezirksamt Bergedorf
Das Bezirksamt Hamburg-Bergedorf benötigt für die Steuerung der Wasserstände in diversen Ausgleichsflächen und Naturschutzgebietsflächen (Boberger Niederung, Kirchwerder, Moor-burg, Neuengamme, Ost-Krauel, östl. Wilhelmsburg, Unterbillwerder) Stauwehren. Es handelt sich um sog. Drehkippwehre, mithilfe dieser die Wasserstände in den Gräben und Blänken der Teilflächen jeweils separat gesteuert werden. Dies ist entweder händisch über einen Steckschlüssel oder über eine Nachrüstung später elektrifziert/motorisiert möglich.
Ausgeschrieben wird ein Einzelvertrag zur Lieferung von 56 Drehkippwehren.
Das Bezirksamt Hamburg-Bergedorf benötigt für die Steuerung der Wasserstände in diversen Ausgleichsflächen und Naturschutzgebietsflächen (Boberger Niederung, Kirchwerder, Moor-burg, Neuengamme, Ost-Krauel, östl. Wilhelmsburg, Unterbillwerder) Stauwehren. Es handelt sich um sog. Drehkippwehre, mithilfe dieser die Wasserstände in den Gräben und Blänken der Teilflächen jeweils separat gesteuert werden. Dies ist entweder händisch über einen Steckschlüssel oder über eine Nachrüstung später elektrifziert/motorisiert möglich.
Ausgeschrieben wird ein Einzelvertrag zur Lieferung von 56 Drehkippwehren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Bitte beachten Sie bei Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmern auch die Hinweise zu einzureichenden Unterlagen im Vordruck 04 Eignung.
Einzureichen sind:
E 1 -Vordruck Nr. 04: Von allen Bietern ist ein unterschriebener Eignungsvordruck abzugeben (siehe
Vergabeunterlagen). Die Angaben können von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister nach §150a Gewerbeordnung (GewO) überprüft werden. Von ausländischen Bietern
wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. Im Eignungsvordruck hat der
Bieter zusätzlich die Nummer seines Handelsregisters anzugeben, sowie im Kriterienkatalog "Eignungskriterien" unter Ziff. 3 - 5 aussagekräftige Referenzen einzutragen.
Wenn zutreffend: E 2 - Vordruck Nr. 12: Erklärung zur Bietergemeinschaft (ein entsprechender Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei)
Vollständig ausgefüllter Kriterienkatalog in der eVergabe.
Der künftige AN verpflichtet sich, eine diese Haftung abdeckende Betriebshaftpflichtversicherung gem. Vergabeunterlagen abzuschließen.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen
Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt. Eine
Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die
erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende
Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise
Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des
Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unterwww.bieterportal.hamburg.de zu
stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern
ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die
Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein
bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft
sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim
Auftragnehmer.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
Nachprüfungsanträge sind schriftlich an die unter VI.4.1) zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu richten. Zusätzlich ist der Nachprüfungsantrag per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an die ebenfalls unter VI.4.1) genannte E-Mail-Anschrift zusenden.